29. Mai 2024:
ZAW-Plenum der Werbung 2024: Mehr Marktwirtschaft wagen. Wirtschaftspolitik „Made in Germany“ für Europa.

Der ZAW lädt herzlich zum Plenum der Werbung 2024 ein:

Die Europäische Union steht für Frieden, Stabilität und demokratisch-rechtsstaatliche Werte – und für weitreichende Kompetenzen in der Wirtschaftspolitik. Wie geht es hier weiter? Mit „Regulatory Superpower“ bis ins Detail oder berechenbaren Vorgaben, die Verantwortung und Freiheit produktiv ausbalancieren? Mehr Marktwirtschaft oder Mission Economy? Worauf sollte sich die Gemeinschaft konzentrieren, was will die deutsche Europapolitik bewirken?

Diese Fragen wollen wir beim Plenum´24 diskutieren: Elf Tage vor der Europawahl, während sich die Branche in Multitransformation befindet und Unternehmen in angespannter konjunktureller Lage positive Rahmen- und faire Wettbewerbsbedingungen benötigen, um tragfähige Geschäftsmodelle, Innovationen und (Werbe-) Investitionen zu realisieren. Die Agenden der Politik für die nächsten fünf Jahre europäischer Gesetzgebung sind relevanter denn je: für Unternehmen, Beschäftigung und die Verfassung der Gesellschaft. In Deutschland und Europa.

Es diskutieren:

Emily May Büning
Politische Geschäftsführerin von Bündnis90/Die Grünen

Daniel Caspary, MdEP
Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament

Dr. Marie Agnes Strack-Zimmermann, MdB
Spitzenkandidatin der FDP zur Europawahl und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages

Andreas F. Schubert
Präsident des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft

Moderation: Isabelle Körner, n-tv, RTL

Mittwoch | 29. Mai 2024 | 11.00 – 12.30 Uhr
anschließend Mittagsempfang

Presseöffentliche Präsenzveranstaltung in der Hauptstadt-Repräsentanz von Bertelsmann, Unter den Linden 1, 10117 Berlin

Anmeldung

14. Mai 2024:
Forum Wirtschaft und Verbraucher — „Verbraucherschutz – Wettbewerb – Transformation | Wie gelingt der Ausgleich?“

Der ZAW lädt am 14. Mai 2024 gemeinsam mit dem BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., dem Markenverband e.V. und dem Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) ein, im Haus der Commerzbank (Pariser Platz 1, 10117 Berlin) von 15 bis 18.15 Uhr über aktuelle Themen der nationalen und europäischen Verbraucherpolitik diskutieren.

Zum Ende der EU-Legislaturperiode und kurz vor den anstehenden Europawahlen werden wir unter anderem über den Stand der Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel sprechen und einen Blick auf anstehende verbraucherpolitische Vorhaben auf europäischer und nationaler Ebene werfen. Außerdem werden wir uns mit den Plänen der Koalition zur Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschäftigen.

Wir freuen uns, dass wir für die Keynote den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann MdB, gewinnen konnten.

Das Forum Wirtschaft und Verbraucher 2024 wird in Präsenz stattfinden. Bitte melden Sie sich über den Link an. Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Hier finden Sie das komplette Programm.

Werbemarkt 2023 dank digitaler Erlöse im leichten Plus

ZAW-Marktprognose 2023 und Ausblick 2024: Potenzial für Wachstum, Gefahr durch Überregulierung und weitere Wettbewerbsverzerrungen

Die Werbewirtschaft in Deutschland wächst nach der Jahresendprognose des ZAW in 2023 auf 48,87 Mrd. Euro (+1,6 Prozent). Mit diesem vorläufigen Ergebnis lässt die Werbewirtschaft die Corona-Krisenjahre (2020: 44,86 Mrd. Euro; 2021: 47,34 Mrd. Euro) und das erste Kriegsjahr 2022 (48,09 Mrd. Euro) hinter sich und liegt über der Vor-Corona-Zeit (48,33 Mrd. Euro). Die Investitionen in Werbung steigen auf 37,07 Mrd. Euro (+2,5 Prozent), die Netto-Werbeeinnahmen der Medien auf 26,06 Mrd. Euro (+1,4 Prozent). Die endgültigen Daten wird der ZAW zusammen mit der ersten Jahresprognose 2024 im kommenden Frühjahr vorlegen.

Ausschlaggebend für die positive Entwicklung ist das überproportionale Wachstum der digitalen Werbung, das bei den vom ZAW erfassten digitalen Werbeträgern mit +5,4 Prozent deutlich über dem Gesamtmarkt (+1,4 Prozent) liegt. Fünf von 16 Werbeträgern schneiden im Vergleich zum Vorjahr schlechter ab, drei halten das Vorjahresniveau, acht Werbeträger – darunter der gesamte Digitalbereich – wachsen. Der Marktanteil der digitalen Werbung steigt auf 48 Prozent (2022: 46 Prozent). Innerhalb der digitalen Angebote wachsen die wenigen Plattformen stark überdurch-schnittlich und prägen das positive Bild des Sektors. Der ZAW und seine Mitglieder blicken besorgt auf die Entwicklung der Werbeträger- und Medienlandschaft in 2024: Im Vergleich zu 2023 eröffnen positive Konjunkturprognosen und Verbesserungen beim Verbrauchervertrauen aufgrund merklicher Lohnsteigerungen Potenziale. Belastungen durch drastische Werbeverbote und Behinderungen des Wettbewerbs im Digitalbereich können Chancen zunichtemachen und ganze Sektoren hart treffen.

Andreas F. Schubert, ZAW-Präsident: „Die Jahresbilanz ist branchenübergreifend zufriedenstellend. Die Widerstandskraft gegenüber dem hohen Kostendruck in 2023 und damit schwierigen Bedingungen für Werbeinvestitionen fällt aber unterschiedlich aus. Die Wettbewerbsfriktionen auf den digitalen Werbewachstumsmärkten wirken sich zudem immer stärker aus. Auch in 2024 wird die wirtschaftliche Gesamtlage angespannt sein. Die mit Werbeinvestitionen von Handel und Herstellern verbundene Rendite für die Gesamtwirtschaft und die Allgemeinheit – Stichwort: stabile Medienfinanzierung – braucht deshalb mehr denn je produktive Rahmenbedingungen: Bürokratieabbau und weniger Dirigismus für die Unternehmen gehören genauso dazu wie das Absehen von überbordenden Werbeverboten. Die ZAW-Trendbefragung belegt dies deutlich.“

Mit Blick auf die zweite große Herausforderung für die Branche betont Schubert: „Gestörte Wettbewerbsbedingungen bei der Digitalwerbung und einseitige Regelsetzungsmacht digitaler Gatekeeper lassen die Schere im Werbeträgermarkt immer weiter aufgehen. Ohne aktives Gegensteuern von Politik und Wettbewerbshütern bewegen wir uns auf Kipppunkte zu“.

Kernaussagen der ZAW-Trendumfrage

  • 50 Prozent der ZAW-Mitglieder befürchten Insolvenzen bei den ihnen angeschlossenen Unternehmen.
  • 67 Prozent erwarten Fusionen aufgrund des hohen wirtschaftlichen Drucks.
  • 72 Prozent sehen ein schlechtes Konsumklima gegeben, 6 Prozent stufen es sogar als sehr schlecht ein.
  • 56 Prozent der ZAW-Mitglieder stufen den Fachkräftemangel als groß bzw. sehr groß ein.
  • Nahezu die Hälfte der ZAW-Mitglieder sehen sich von den aktuellen Werbeverbotsplänen im Lebensmittelbereich sehr stark oder stark bedroht. 39 Prozent sehen hierdurch Arbeitsplätze gefährdet, 44 Prozent sehen die Gefährdung als wahrscheinlich an.
  • 61 Prozent erwarten für das erste Werbehalbjahr ein ähnliches Ergebnis wie 2023, 33 Prozent erwarten eine schwarze Null. Die Stimmungslage unter den ZAW-Mitgliedern bleibt angespannt: Auf die Frage „Wie beurteilen Sie die aktuelle Lage der Werbewirtschaft – wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich?“ lag der Wert mit 3,2 Punkten auf dem Niveau der Frühjahrsbefragung 2023. Vor allem der Wert von 2,5 Prozent für den politischen Teil der Frage zeigt die große Besorgnis der Branche.

Lebensmittel- und Werbewirtschaft widersprechen Minister Özdemir: breite Ablehnung gegen Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz

34 Verbände der Lebensmittel- und Werbewirtschaft haben unter der Federführung des Lebensmittelverbands Deutschlands und des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) erneut gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ihre geschlossene, ablehnende Haltung zum aktuellen Referentenentwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes (KLWG) verdeutlicht. Dem vorausgegangen war die unwahre Behauptung von Bundesminister Cem Özdemir, dass sich „lediglich eine wirklich sehr kleine Gruppe von Leuten mit diesem Regelungsvorschlag schwertut“ (O-Ton Bundesminister Cem Özdemir im Rahmen der Vorstellung des Ernährungsreports 2023 am 13.10.2023).

Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands, kontert: „Es geht in der Werbeverbots-Debatte nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um eine eindeutige Faktenlage. Diese Fakten haben wir uns nicht ausgedacht, sondern sie sind nachzulesen in mehreren Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sowie in den wissenschaftlichen Bewertungen von Prof. Dr. Martin Burgi und Katharina Schüller. Ebenso haben die Bundesländer sich kritisch geäußert. Wir argumentieren nicht gegen den Schutz von Kindern, wir argumentieren gegen einen Gesetzesentwurf, der so tut, als würde er Kinder schützen wollen. Zielführende Schritte können nur wirklich zielgerichtete Maßnahmen sein, die beim Individuum ansetzen, also Ernährungs- und Medienbildung, Bewegungsförderung und ein vielfältiges Lebensmittelangebot für jeden Bedarf.“

Dr. Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer des ZAW, ergänzt: „Der KLWG-Entwurf ist unter allen maßgeblichen Gesichtspunkten nicht tragfähig: die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausrichtung wird deutlich verfehlt, er stuft rund 70 Prozent der Lebensmittel als ungesund ein und verbietet pauschal, auch gegenüber Erwachsenen, ihre Bewerbung. Dies zieht einen irreparablen Schaden in der Medien- und Werbewirtschaft nach sich, da rund 3 Mrd. Euro Werbeeinnahmen fehlen werden, die nicht kompensiert werden können und u.a. die Refinanzierung von Qualitätsjournalismus, Unterhaltung, Kultur und Sport beschädigen. Wirksamkeitsbelege für die Reduktion von kindlichem Übergewicht durch Werbeverbote liefert das BMEL nicht, es gibt sie auch nicht. Hinzu kommt, dass für weite Teile der Vorschläge bereits keine Kompetenzgrundlage besteht und die Regelungen deutlich unverhältnismäßig wären. Eine solche Politik ist für Unternehmen, Medien, Verbraucher und den Gesundheitsschutz nicht anzuraten – erst Recht in der gegenwärtigen Verfassung des Landes.“

Die Kritikpunkte der Verbände im Überblick:

•            Durch die Anlehnung an das WHO-Nährwertprofil-Modell für Europa 2023 (Stand Referentenentwurf vom 28.6.2023) erfasst das KLWG weiterhin schätzungsweise 70 Prozent aller Lebensmittel. 

•            Der Entwurf erfasst dabei nicht nur solche Werbung, die sich an Kinder „richtet“, sondern nahezu jegliche Kommunikationsmaßnahmen in den adressierten Medienformaten.

•            Das KLWG ist wirtschafts- und innovationsfeindlich. Wenn schätzungsweise 70 Prozent der unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben hergestellten und vertriebenen Lebensmittel regierungsseitig auf mehr als fragwürdiger Grundlage und in völlig unverhältnismäßiger Weise pauschal als „ungesund“ abqualifiziert und mit prohibitiven Werbeverboten belegt werden sollen, wird der Kernbestand marktwirtschaftlicher Prinzipien ausgehöhlt.

•            Das BMEL besitzt selbst erklärtermaßen keinerlei Wirksamkeitsbelege für das angestrebte Ziel, mit Werbeverboten eine direkte Wirkung auf gesundheitliche Endpunkte zu erzielen. Dies wurde vom Max Rubner-Institut bestätigt.

•            Dafür werden aber wissenschaftliche Studien, die keine Kausalität zwischen Werbung und kindlichem Übergewicht belegen, als vermeintliche Begründung für eine Wirksamkeit des Gesetzes aufgeführt. Ein genauerer Blick in bestehende Studien bestätigt hingegen, dass die Behauptungen zu den angeblichen negativen Wirkungen von Werbung auf das Ernährungsverhalten und die Übergewichtsprävalenz von Kindern nicht tragfähig sind (siehe Gutachten von Katharina Schüller[1]).

•            Das KLWG ist rechtlich weiterhin nicht tragfähig. Die Rundfunkkommission der Bundesländer sieht keine kompetenzielle Grundlage für den KLWG-Entwurf. Der neu aufgelegte Entwurf ändert zudem an der (zum ersten Entwurf) in einem umfassenden Gutachten von Prof. Dr. Martin Burgi[2] vorgetragenen Kritik substanziell nichts.

Die Verbände der Lebensmittel- und Werbewirtschaft haben ihre Kritik in einem Schreiben an Bundesminister Cem Özdemir noch einmal umfassend dargelegt.

Unterzeichner sind:

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.

Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft e. V.

Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V.

Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie e. V. (bogk)

Bundesverband der Systemgastronomie e. V.

Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH)

Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten e. V.

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V.

Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)

Bundesverband Druck und Medien e. V. (bvdm)

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V.

Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e. V.

Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e. V.

DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.

Deutscher Bauernverband e. V. (DBV)

Deutscher Fleischer-Verband e. V.

Deutsches Tiefkühlinstitut e. V. (dti)

FAW Fachverband Außenwerbung e. V.

Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e. V.

Kulinaria Deutschland e. V.

Markenverband e. V.

Milchindustrie-Verband e. V.

MVFP Medienverband der freien Presse e. V.

Süßstoff-Verband e. V.

VAUNET – Verband Privater Medien e. V.

Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. (VdF)

Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e. V.

Verein der Zuckerindustrie e. V. (VdZ)

Verband Deutscher Großbäckereien e. V.

Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V.

Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e. V. (WVZ)

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e. V. (wafg)

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.


[1] https://www.stat-up.com/post/wissenschaftliches-gutachten-zur-wirkung-von-werbung-auf-die-ern%C3%A4hrung-von-kindern

[2] https://www.lebensmittelverband.de/de/aktuell/20230426-gesetzesentwurf-zu-werbeverboten-ist-verfassungs-und-europarechtswidrig

„BITTE ZU ENDE DENKEN!“: Gemeinsame Initiative von Branchenverbänden und Vermarktern zu den Auswirkungen des geplanten Kinder-Lebensmittel- Werbegesetzes

Start der Aktion am 19. Oktober 2023

Die Planungen zu einem Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz stehen vor einer politischen Weichenstellung. Nach dem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter Bundesminister Cem Özdemir dürften mehr als 70 Prozent aller Lebensmittel* in vielen Fällen nicht mehr beworben werden. Dies bedeutete einen Bruttowerbeverlust von deutschlandweit rund 3 Milliarden Euro**. Besonders private Medienunternehmen sind von dieser Regelung betroffen. Sie benötigen Werbeumsätze, um unabhängigen Journalismus zu finanzieren, erhebliche Teile ihres Gesamtbudgets stammen aus der Lebensmittelwerbung. Ebenso stehen Unternehmen in der Lebensmittelbranche vor massiven Einschränkungen bei der Bewerbung ihrer Produkte. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zudem in einem Gutachten bestätigt, dass keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die einen direkten Zusammenhang zwischen Werbeverboten und dem Übergewicht von Kindern zeigen.

Mit der Initiative „BITTE ZU ENDE DENKEN!“ wollen führende Verbände und Vermarkter der deutschen Werbewirtschaft auf die weitreichenden Konsequenzen eines umfassenden Werbeverbotes für die gesellschaftliche, wirtschaftliche und journalistische Freiheit aufmerksam machen, wie sie aus dem Kinder-Lebensmittel- Werbegesetz in der derzeit vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgesehenen Fassung folgen würden.

Unterstützer der Aktion sind ZAW (Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft), BVE (Bundesvereinigung der Ernährungswirtschaft), BDZV (Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger), MVFP (Medienverband der freien Presse), VAUNET (Verband Privater Medien), BVDA (Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen), BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft), VDL (Verband Deutscher Lokalzeitungen und Lokalmedien), FAW (Fachverband Außenwerbung) und der Markenverband sowie die Vermarkter Media Impact, Ad Alliance, BCN, VISOON, Bonial, RMS und Framen.

Die Motive erscheinen ab dem 19. Oktober 2023 in verschiedenen Zeitungen, Zeitschriften sowie Digital und auf Social-Media-Kanälen der Unterstützer und fordert die Verantwortlichen in der Politik auf, die Folgen eines derartigen Gesetzes zu Ende zu denken:

„Die Gesundheit unserer Kinder liegt uns am Herzen. Deshalb wünschen wir uns wirksame Maßnahmen, die Kinder vor Fehlernährung schützen. Werbeverbote sind unwirksam im Kampf gegen kindliches Übergewicht. Wir wollen, dass unsere Kinder in einer Welt mit Informations-, Meinungs- und Medienvielfalt aufwachsen können. Denn durch pauschale Werbeverbote wie das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz verlieren Medien nicht nur eine der wichtigsten Einnahmequellen, sondern unsere Gesellschaft auch die zuverlässige Versorgung mit Informationen als Gegengewicht zu Desinformation und Fake News.“

Die Initiative unterstützt die Argumente des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf finden Sie unter lieber-mündig.de.

*Quelle: Werbeverbote für Lebensmittel aufgrund ihres Zucker-, Fett- oder Salzgehalts als Eingriffe in die Kommunikations- und Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Rechtswissenschaftliche Untersuchung von Professor Dr. iur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht an der Juristischen Fakultät der Ludwig- Maximilians-Universität München im Auftrag des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) e.V. und des Lebensmittelverbands Deutschland e.V., April 2023

**Quelle: Ökonomische Wirkung des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes – „KLWG“ für die Medien- und Werbewirtschaft von Prof. Dr. Justus Haucap. Ein Gutachten im Auftrag des Markenverband e.V., Juni 2023