
Vorschnelle Reaktionen auf Beschwerdezahlen zu Telefonwerbung - Bestätigungserfordernisse schützen Verbraucher nicht vor Telefonbetrügern
BERLIN, 15. Januar 2019 – Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley hat am 13. Januar 2019 in einem Presseinterview angekündigt, Bestätigungserfordernisse bei telefonisch geschlossenen Verträgen einführen zu wollen, um Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen zu schützen. Die Bundesministerin reagiert offenbar auf Meldungen in den Medien, wonach sich die Beschwerdezahlen zu belästigender Telefonwerbung in den letzten zwei Jahren verdoppelt hätten. Angaben zu den Umständen und dem Aufkommen untergeschobener Verträge machte die Bundesministerin nicht.
Telefonisch geschlossene Verträge nachträglich bestätigen zu müssen, bevor sie gültig werden, schützt Verbraucher weder vor belästigenden Anrufen noch vor betrügerisch untergeschobenen Verträgen. Diese sogenannte „Bestätigungslösung“, nach den Worten der Bundesministerin etwa in Gestalt einer E-Mail, die der Verbraucher zusätzlich an ein Unternehmen sendet, wurde in der Vergangenheit bereits ausführlich diskutiert. Wegen namhafter Defizite beim Verbraucherschutz und erheblichen Kollateralschäden für Verbraucher und Unternehmen, wurde sie jedoch verworfen.
„Unseriöse Machenschaften, bei
denen das Bestehen eines Vertrags, der nie geschlossen wurde, vorgetäuscht
wird, lassen sich durch das Vertragsrecht nicht wirksam eindämmen. Dies wäre
eine Scheinlösung, und deshalb haben auch die Gutachter, die im letzten Jahr im
Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für den Verbraucherschutz zu
unseriösen Vertriebsmethoden Stellung genommen haben, hiervon abgeraten (Quelle)“,
stellt ein Sprecher des ZAW fest. Verbraucher, die hingegen einen Vertrag
abgeschlossen haben, hieran aber nicht festhalten möchten, können diesen
innerhalb von 14 Tagen unkompliziert und ohne Angabe von Gründen ohnehin
widerrufen. Dies gilt auch für am Telefon vereinbarte Verträge.
Der Vorschlag der Ministerin,
telefonische Verträge im Nachgang per E-Mail bestätigen zu müssen führt nach
Ansicht des ZAW unweigerlich dazu, die Übermittlung persönlicher Daten
auszuweiten. Dies ist in diesem Zusammenhang eher kritisch. Auch die Zahl
zusätzlicher Kontaktaufnahmen zur Einholung der Bestätigung würde steigen, gibt
der ZAW zu Bedenken. „Beim Schutz vor untergeschobenen Verträgen ist genau zu
analysieren – differenziert und evidenzbasiert“, fordert der ZAW.
Dazu gehört auch die genauere Ermittlung und Bewertung des Beschwerdeaufkommens bei der Bundesnetzagentur. Entgegen den Medienberichten ist es 2018 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Verdoppelt hatten sich die Zahlen von 2016 zu 2017, was die Bundesnetzagentur in ihrem damaligen Jahresbericht mit der auch vom ZAW begrüßten offensiven Informationspolitik zu ihrem Beschwerdeangebot für Verbraucher bereits nachvollziehbar begründet hatte.