Glücksspiel
Der deutsche Glücksspielmarkt wird weiterhin von zahlreichen illegalen Angeboten unterwandert, die die Kanalisierung von Spielern in den legalen, staatlich überwachten Markt behindern. In Deutschland lizenzierte Anbieter unterliegen zahlreichen Vorgaben und dürfen nur sehr eingeschränkt Werbung für ihre Angebote machen.
ZWISCHENBERICHT EVALUIERUNG GLÜCKSSPIELSTAATSVERTRAG NACH § 32 GLÜSTV
Der nach § 32 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) erforderliche Zwischenbericht der Länder zur Evaluation des GlüStV wurde im Sommer 2024 veröffentlicht und enthält eine Reihe von Aussagen zum Thema Werbung, die vom ZAW nicht geteilt werden. Weitgehend undifferenziert wird festgestellt, dass mit dem neuen GlüStV eine „weitreichende Ausweitung der Werbung für Glücksspielangebote“ einhergehe. Tatsächlich ist Werbung für lizenzierte Angebote aber nur in sehr begrenztem Umfang möglich und z. B. durch Embargozeiten stark eingegrenzt. Es entspricht aber der Zielsetzung des GlüStV, dass erlaubte Angebote auch werben dürfen, um Spieler in den überwachten Markt zu lenken.
Der Bericht suggeriert überdies, dass die Transformation des Schwarzmarkts bereits mit der erstmaligen Erlaubnisfähigkeit von Online-Glücksspiel erreicht worden sei. Die Zahl der unerlaubten deutschsprachigen Angebote sei infolge der Vielzahl an Erlaubniserteilungen zurückgegangen. Studien (z. B. Schnabl, 2023) belegen jedoch, dass etwa die Hälfte des deutschen Online-Glücksspiels weiterhin im illegalen Markt stattfindet. Nach Auffassung des ZAW wird das Ziel der Kanalisierung daher noch nicht erreicht. Die staatsvertraglich zugedachten Hebel, um Spieler in den legalen Bereich zu überführen, sind offenbar nicht wirkmächtig genug. Es wäre daher insgesamt ratsam, bei der Aufsichtstätigkeit stärker auf die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags abzustellen und bestehende Gestaltungsspielräume effektiver zu nutzen. Zudem sollten Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen von Werbung auf die legislativen Ziele stärker genutzt werden, um die bestehenden Werbebeschränkungen künftig anzupassen.
WERBUNG FÜR ILLEGALE ANGEBOTE: SUCHMASCHINEN-ADS
Auch wenn Google im Herbst 2024 seine Werberichtlinien zum Thema Glücksspiel angepasst hat, konnte der ZAW feststellen, dass es weiterhin zahlreiche Werbeschaltungen für illegale Angebote gibt. Der ZAW hatte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zusammen mit seinen Mitgliedern, die als Anbieter, aber auch als Werbeträger hiervon negativ mitbetroffen sind, auf die Problematik aufmerksam gemacht und aktiveres Einschreiten gefordert. Dies ist offenbar geschehen; die daraufhin abgesetzte Erfolgsmeldung der GGL erscheint Marktbeobachtern jedoch übertrieben. Tatsächlich ist Werbung für illegale Angebote weiterhin abrufbar, weil verschiedenen Webseitenbesuchern unter derselben URL andere Inhalte angezeigt werden als den Webcrawlern der Suchmaschinen.
Die Suchmaschine kann diese Websites nicht ohne Weiteres als illegale Glücksspielangebote erkennen, u. a. weil diese nicht als Glücksspielanbieter, sondern etwa als Hotelbetreiber bei den Suchmaschinen registriert sind. Nach Ansicht des ZAW ist eine höhere Compliance möglich, z. B. durch die Sperrung bestimmter Keywords tagsüber. Um die Bekämpfung des Schwarzmarkts voranzutreiben, wird hier weiterhin der Kontakt mit Aufsicht und Politik gesucht.
STUDIE ZU WERBEBESTIMMUNGEN ANGELAUFEN
Nachdem die GGL im Dezember 2023 einen Studienauftrag zum Thema „Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention“ vergeben hat, sind die Arbeiten an der Studie angelaufen. Sie läuft über zwei Jahre und ist Bestandteil der Evaluierung des GlüStV. Da die Ergebnisse Aufschluss darüber geben sollen, inwiefern die Werbebestimmungen des § 5 GlüStV geeignet oder verbesserungsfähig sind, Spielende und zum Spiel Entschlossene auf das beworbene legale Glücksspielangebot zu lenken, ohne eine übermäßige Anreizwirkung auf bisher nicht an Glücksspielen interessierte und/oder vulnerable Personen zu entfalten, ist es für die Werbewirtschaft essenziell, dass hier eine evidenzbasierte Grundlage entsteht.
Stand: April 2025
