TABAKPRODUKTE UND NEUARTIGE ERZEUGNISSE

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die letzte Stufe des Tabakwerbeverbots: Nun ist auch die Außenwerbung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter untersagt. Trotz der ohnehin stark eingeschränkten Werbemöglichkeiten für Tabakprodukte und neuartige Erzeugnisse gibt es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene weiterhin Forderungen nach weitergehenden Regulierungen. Aus Sicht der Werbebranche fehlt es jedoch am Willen zur Durchsetzung geltender Regelungen.

Mit dem finalen Inkrafttreten des Werbeverbots im Außenbereich bleibt die kommerzielle Kommunikation für diese Produkte auf ein Minimum beschränkt. Lediglich in Verkaufsräumen besteht noch die Möglichkeit zur Kundenansprache. Dennoch forderte der Drogenbeauftragte der Ampelregierung, „bestehende Lücken bei Tabakwerbung und Sponsoring endlich zu schließen“, obwohl es keine belastbaren Hinweise darauf gibt, dass die verbliebene Kommunikation am Point of Sale einen Einstieg in den Tabakkonsum begünstigt. Bevor weitere Werbe- und Sponsoringeinschränkungen beschlossen werden, ist der Nachweis erforderlich, dass solche Maßnahmen auch tatsächlich effektiv sind und ein gänzliches Unterbinden der grundrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheit der Unternehmen gerechtfertigt werden könnte.

In einer im November 2024 durchgeführten Abstimmung des Europäischen Parlaments fanden die Pläne der EU-Kommission für eine Ausweitung von Rauch- und Dampfverboten auf viele Orte im Freien keine mehrheitliche Unterstützung. Dabei wurde insbesondere vor den Folgen einer Ausweitung von Rauchverboten im Freien für die Außengastronomie gewarnt. Noch vor dem EU-Parlament hatten in Deutschland bereits die Bundesländer große Bedenken an dem Vorhaben angemeldet. Die wissenschaftliche Grundlage sei unklar, erklärte der Bundesrat in einer Stellungnahme an die Brüsseler Kommission.

UNZUREICHENDE DURCHSETZUNG GELTENDER REGELUNGEN

Die geltende Richtlinie der EU reguliert sowohl klassische als auch neuartige Tabakprodukte wie E-Zigaretten und erhitzten Tabak. Allerdings fallen Produkte, die erst nach deren Verabschiedung auf den Markt kamen, beispielsweise Nikotinbeutel, nicht darunter und werden innerhalb der EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. Ein EU-Sprecher kündigte an, dass die neue EU-Kommission ab 2025 politische Entscheidungen über die Zukunft dieser neuartigen Tabak- und Nikotinprodukte treffen wird. Dabei ist zu erwarten, dass auch die Rahmenbedingungen für deren kommerzielle Kommunikation zur Debatte stehen, obwohl Fachleute diese Produkte als weniger risikobehaftet im Vergleich zu herkömmlichen Tabakwaren einstufen. Rufe nach neuerlicher Regulierung sollten jedoch evidenzbasiert erfolgen.

Zudem kritisiert der ZAW, dass die Marktüberwachung zurzeit auf über 400 Behörden deutschlandweit verteilt ist. Verstöße gegen den Jugendschutz oder auch illegale Produkte werden oftmals gar nicht erst erkannt, nur wenige Behörden vollziehen Testkäufe mit Minderjährigen. Nach Ansicht des ZAW besteht hier kein Regulierungs-, sondern ein Vollzugsdefizit. Die Rechtsdurchsetzung sollte entsprechend gestärkt werden.

EVIDENZBASIERT STATT BLIND REGULIERT

 Der europäische Krebsbekämpfungsplan verfolgt das Ziel, bis 2040 eine tabakfreie Generation zu schaffen. Inwieweit hier neuartige Produkte in den Fokus geraten, bleibt abzuwarten. Der ZAW setzt sich auch auf europäischer Ebene dafür ein, faktenbasierte Erkenntnisse in die Debatte einzubringen. Gerade für risikoreduzierte, neuartige Produkte sollten Möglichkeiten zur sachlichen Verbraucherinformation bestehen bleiben. Ob die gesetzten Ziele langfristig erreicht werden, hängt maßgeblich davon ab, ob die Regulierung auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgt oder rein politisch motivierte Einschränkungen durchgesetzt werden. | Stand: April 2024