Tabak

Die erste Stufe des vom Gesetzgeber 2020 beschlossenen faktischen Totalwerbeverbots ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Seit Beginn dieses Jahres ist die Außenwerbung für Tabakprodukte verboten. In Fernsehen, Radio und Presseerzeugnissen war die entsprechende kommerzielle Kommunikation bereits seit 1975 bzw. 2007 untersagt worden. Das Werbeverbot umfasst zudem den Werbeträger Kino nahezu vollständig. War Kinowerbung bis Jahresende noch nach 18 Uhr erlaubt, so ist sie nunmehr nur noch in Filmen mit Freigabe ab 18 Jahren gestattet. Jedoch wird nur eine sehr geringe Anzahl an Kinoproduktionen mit dieser Alterskennzeichnung versehen und vertrieben. Vom Außenwerbeverbot ausgenommen sind nach dem Tabakerzeugnisgesetz allein Außen-, bzw. Fensterflächen der Geschäftsräume des Fachhandels.

Das Außenwerbeverbot wird in einer zweiten und dritten Stufe künftig ausgedehnt: Neben herkömmlichen Tabakprodukten sind ab 1. Januar 2023 auch Tabakerhitzer und ab 1. Januar 2024 auch elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter betroffen. Gerade bei elektronischen Zigaretten wird der vom Gesetzgeber propagierte Gesundheitsschutz durch den erweiterten Verbotsradius jedoch nicht gefördert. Nach bisherigen Einschätzungen der Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR) sind die Gesundheitsgefahren, die von einer derartigen Zigarette ausgehen, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch im Vergleich zu einer klassischen Zigarette kleiner. Mit dem Verbot von kommerzieller Kommunikation auch für diese Zigaretten, werden
die Unternehmen der Möglichkeit beraubt, Raucher zum Umstieg auf dieses risikosenkende Produkt zu bewegen. Zahlen von Ende 2021 belegen zudem erneut, dass es aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes keines Außenwerbeverbotes bedarf. So ging die Zahl der Raucher in der Altersgruppe von 14 bis 17 Jahren laut der regelmäßig durchgeführten DEBRA-Studie zwischen 2016 und 2021 von 12,1 Prozent auf 8,7 Prozent zurück. Die Ergebnisse zeigen, dass die Wirkung von Tabakwerbung auf diese Altersgruppe weithin überschätzt wird. Das nunmehr in Umsetzung befindliche faktische Totalwerbeverbot
ist damit weitaus weniger evidenzbasiert als behauptet wird, sondern in erster Linie politisch motiviert.

KOALITIONSVERTRAG 2021 UND AUSBLICK

Bemerkenswert ist die Ankündigung im Koalitionsvertrag der Ampelparteien, die Regulierung von Marketing und Sponsoring im Tabakbereich weiter zu verschärfen. Anlass und Zweck der Initiative sind angesichts der allenfalls nur noch rudimentär gegebenen Werbemöglichkeiten unklar. Auch künftig wird es darauf ankommen, die Unterschiede zwischen evidenzbasierter Regulierung im Interesse eines effektiven Jugendschutzes und rein politisch motivierten Eingriffen aufzuzeigen.

| Stand: März 2022