TABAKPRODUKTE UND NEUARTIGE ERZEUGNISSE

Die seit 2022 laufende Evaluierung der EU-weiten Rechtsvorschriften für Tabak- und Nikotinprodukte wurde Anfang April 2026 abgeschlossen. Es steht zu befürchten, dass die Kommission nun einen Regulierungsvorschlag vorbereitet, der unter anderem zur Verwendung von Einheitsverpackungen verpflichtet. Damit würden die 2014 mit der Tabakproduktrichtlinie bereits deutlich verschärften Rahmenbedingungen mit weiteren Verboten versetzt. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen jedoch, dass die gesundheitspolitischen Erwartungen nicht erfüllt wurden und andere Ansätze vielversprechender sind.

Der ZAW sieht eine weitere Eingrenzung der Kommunikation der Hersteller zu ihren Produkten äußerst kritisch. Plain Packaging (Einheitsverpackung) und undifferenzierte Kommunikationsverbote für rauchfreie Produkte verhindern eine risikobasierte Produktdifferenzierung und damit Wege, die erwachsenen Rauchern den Rauchausstieg ermöglichen können. Ein weiterer Anstieg des Schwarzmarkts sowie ein verstärkter Trend zum sogenannten „Billigrauchen“ wären die Folge – ohne dass der Jugendschutz tatsächlich gestärkt würde.

Mängel in der Evaluierung

Vorstehende Befunde sind durch Studien belegt. Schon im Evaluierungsprozess wurde deutlich, dass belastbare Evidenz zur Effektivität und Effizienz entsprechender Strategien ausgeklammert wird und vergleichende, risikobasierte Betrachtungen offenbar nicht gewünscht sind. Bei der Erstellung des Evaluierungsberichtes wurde stattdessen auf die Zuarbeit externer Berater gesetzt, die sich bereits für eine allumfassende Verbotspolitik ausgesprochen hatten.1 Gleichzeitig wurde die Forderung aus dem Parlament, wissenschaftliche Folgeuntersuchungen zum Vergleich des Konsumrisikos von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakprodukten mit Tabakrauchen anzustrengen2, nicht erfüllt.

Die Evaluierung erfüllt damit nicht die Anforderungen, die die EU sich selbst zur besseren Rechtsetzung gegeben hat3 und sollte daher als Grundlage für weitere Verschärfungen der Regulierung des Absatzes von Tabak- und Nikotinprodukten kritisch hinterfragt werden.

Kein Plain Packaging

Der ZAW lehnt verpflichtende Einheitsverpackungen aus grundsätzlichen Gründen ab. Ein Verbot, das die individuelle Gestaltung des eigenen Produkts untersagt, greift in nicht zu rechtfertigender Weise in die wirtschaftlichen Grundrechte der Unternehmen ein und würde – einmal etabliert – entsprechende Forderungen für andere Produkte weiter verstärken.

Es liegt jedoch keine wissenschaftliche Evidenz vor, die belegt, dass Einheitsverpackungen für Tabakprodukte die Gesundheit der Bevölkerung signifikant verbessern. Vielmehr zeigt sich in Ländern, die bereits Plain Packaging eingeführt haben, dass Verbraucher in den Schwarzmarkt abwandern. In Australien hat sich der Anteil illegaler Tabakprodukte am Gesamtkonsum seit der Einführung von Einheitsverpackungen von 11,5 Prozent (2012) auf 19,3 Prozent (2021) nahezu verdoppelt4. In Europa weisen Großbritannien, Frankreich und Irland, die seit 2017 bzw. 2018 Einheitsverpackungen vorschreiben, heute den höchsten Anteil von illegalen Tabakprodukten am Gesamtkonsum aus.

In Frankreich stammte 2024 mehr als jede dritte gerauchte Zigarette vom Schwarzmarkt (38 Prozent; Irland: 32 Prozent; Großbritannien: 26 Prozent).5 Zugleich ist Frankreich der größte Markt für gefälschte Tabakprodukte in der EU, die einen „Marktanteil“ von 15,6 Prozent hat.