TABAKPRODUKTE UND NEUARTIGE ERZEUGNISSE

Am 1. Januar 2024 ist die letzte Stufe des Tabakwerbeverbots in Kraft getreten: Nunmehr ist auch die Außenwerbung fürelektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten. Trotz der nur noch rudimentär gegebenen Werbemöglichkeiten für Tabakprodukte und neuartige Erzeugnisse werden national wie europäisch Forderungen nach weiterer Regulierung erhoben. In Rahmen des Krebsbekämpfungsplans der Europäischen Union wird es voraussichtlich mit der neuen Kommission ab 2025 zu weiteren Verschärfungen auf europäischer Ebene kommen.

Mit dem Inkrafttreten der letzten Stufe des Außenwerbeverbots für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter ist die Möglichkeit der kommerziellen Kommunikation auf ein Minimum reduziert. Lediglich in Verkaufsräumen kann noch mit Kunden kommuniziert werden. Dennoch fordert der Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „…endlich bestehende  Lücken bei Tabakwerbung und Sponsoring an[zu]gehen und [zu] schließen“1. Evidenzbasiert ist diese Forderung nicht. Es gibt keine Belege, dass die noch verbleibende Kommunikation am Point of Sale Ursache für einen Einstieg in den Tabakkonsum wäre. Für weitere Verschärfungen der wenigen Werbe- und Sponsoringmöglichkeiten ist eine Darlegung der Wirksamkeit weiterer Beschränkungen der kommerziellen Kommunikation aber unabdingbar. Ein absolutes Kommunikationsverbot für ein legal vertriebenes Produkt ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar.

Mögliche Verschärfungen des Rechtsrahmens für Tabakprodukte auf EU-Ebene

Die Europäische Kommission hat bis Mai 2023 eine Konsultation zur Evaluierung der bestehenden Richtlinie über Tabakerzeugnisse und der Richtlinie über Tabakwerbung durchgeführt. Aktuell werden die Eingaben geprüft.

Die aktuelle Richtlinie über Tabakerzeugnisse reguliert sowohl herkömmliche als auch neuartige Produkte wie E-Zigaretten und erhitzten Tabak. Produkte, die erst nach der Verabschiedung der aktuellen Richtlinie auf den Markt gekommen sind, beispielsweise Nikotinbeutel, sind nicht erfasst und werden in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich reguliert. Ein EU-Sprecher hat angekündigt, dass die neue EU-Kommission ab 2025 politische Entscheidungen über die Zukunft neuartiger

Tabak- und Nikotinprodukte treffen wird2. Es ist davon auszugehen, dass hierbei auch die Möglichkeiten der kommerziellen Kommunikation für diese Produkte, die von Fachleuten als risikoärmer verglichen mit herkömmlichen Tabakprodukten eingeordnet werden, reguliert werden. Zudem ist für 2025 eine Folge-Evaluierung geplant3.

Europäischer Krebsbekämpfungsplan

Im europäischen Krebsbekämpfungsplan wurde das Ziel ausgerufen, bis zum Jahr 2040 eine tabakfreie Generation zu schaffen. Dabei könnte auch erwogen werden, den Tabakkonsum nach neuseeländischem Vorbild für neue Generationen gänzlich zu verbieten. Es ist davon auszugehen, dass spätestens die Ende 2024 neu geformte EU-Kommission legislative Schritte vorbereiten wird, um das Ziel, dass 2040 weniger Menschen Tabak konsumieren, zu erreichen. Unklar ist allerdings aktuell auch hier, inwieweit neuartige Erzeugnisse in die Strategie eingebunden werden.

Der ZAW hat sich bereits auf europäischer Ebene mit Daten zu erfolgversprechenden und weniger geeigneten Maßnahmen eingebracht und wird dies auch weiterhin tun. Insbesondere für die risikoverminderten neuartigen Produkte sollten Möglichkeiten zur informierenden Kommunikation gegenüber Erwachsenen Bestandteil der künftigen Regulierungsstrategie sein. Die Unterschiede zwischen evidenzbasierter Regulierung im Interesse eines effektiven Jugendschutzes und rein politisch motivierten Eingriffen werden darüber entscheiden, ob die Zielsetzungen auf lange Sicht erreicht werden. | Stand: April 2024