Alkoholhaltige Getränke
Die Diskussion um Werbung für alkoholhaltige Getränke blieb auch 2024 ein zentrales Thema. Gegner der Alkoholwerbung forderten weiterhin striktere Einschränkungen, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor den vermeintlichen Gefahren von Alkohol zu schützen. Gerade auf europäischer Ebene werden zunehmend verpflichtende Warnhinweise auf alkoholhaltigen Getränken diskutiert, was zu weitreichenden Konsequenzen für die Alkoholbranche führen könnte.
STRENGERE REGULIERUNGEN AUF NATIONALER UND EUROPÄISCHER EBENE
Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene werden strengere Regulierungen der Werbung für alkoholhaltige Getränke gefordert. Während die EU-Kommission verpflichtende Warnhinweise auf den Etiketten alkoholhaltiger Getränke diskutiert, werden in Deutschland Stimmen laut, die weitere Verbote im Bereich Marketing und Sponsoring fordern.
ANGEKÜNDIGTE VERSCHÄRFUNGEN DER REGELUNGEN ZU MARKETING UND SPONSORING VON ALKOHOLWERBUNG IM KOALITIONSVERTRAG WEITERHIN AUSSTEHEND
Die im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbarte Verschärfung der Vorschriften für Marketing und Sponsoring von Alkoholwerbung wurde nicht umgesetzt. Eine im Auftrag der Ampelregierung durch das Bundesgesundheitsministerium erstellte Studie, die untersucht, wie sich Änderungen in der Regulierung des Alkoholmarketings auf den Alkoholkonsum auswirken, kommt zu dem Schluss, dass es keine Anhaltspunkte gibt, dass ein generelles Werbeverbot signifikant zum Rückgang des Alkoholkonsums beiträgt. Die Studie wird unter anderem maßgeblich für das Ausbleiben der Umsetzung der vereinbarten Verschärfungen gewesen sein.
WERBEREGULIERUNGEN IN DEUTSCHLAND
Die Werbewirtschaft verweist weiterhin auf das seit vielen Jahren bestehende und funktionierende Selbstregulierungssystem des Deutschen Werberats, das die Alkoholwerbung inhaltlich ausdifferenziert reguliert. Es gibt keinerlei Anlass, jetzt eine Verschärfung der Alkoholwerbung anzuregen, denn Studien und nationale Drogenberichte belegen einen konsequenten Rückgang des schädlichen Alkoholkonsums. Gerade der missbräuchliche Konsum der 18- bis 25-Jährigen sowie der Alkoholkonsum bei Minderjährigen gehen seit Jahren zurück, obwohl die Werbung nicht weiter beschränkt wurde.
ENTWICKLUNGEN IN ANDEREN EU-MITGLIEDSTAATEN
Insbesondere in Irland und Belgien werden Warnhinweise auf alkoholhaltigen Getränken und stark eingeschränkte Werbezeiten für TV und Radio geplant. Der ZAW lehnt verpflichtende Warnhinweise ab und ist der Ansicht, nationale Alleingänge in diesen Bereichen gefährden den freien Warenverkehr im Binnenmarkt. Der ZAW betrachtet diese Maßnahmen zudem als höchst problematisch, da die EU-Kommission aufgrund dieser nationalen Regelungen eine einheitliche europaweite Regelung in Betracht ziehen könnte.
KREBSBEKÄMPFUNGSPLAN DER EU
Im Rahmen des europäischen Krebsbekämpfungsplans hat die EU-Kommission die Überprüfung der Werbevorschriften für alkoholhaltige Getränke angekündigt. Dabei wird diskutiert, ob strengere Vorgaben zur Kennzeichnung und Werbung eingeführt werden sollen. Dies erhöht die Gefahr, dass Warnhinweise nicht nur auf den Produkten selbst, sondern auch in der Werbung verpflichtend werden könnten. Die Werbewirtschaft warnt vor der Aussage, dass jeder Alkoholkonsum automatisch das Krebsrisiko erhöht. Diese Gleichsetzung sei wissenschaftlich nicht haltbar. Das Risiko hängt stark von der Konsummenge und weiteren individuellen Faktoren ab. Pauschale Verbote oder zusätzliche Warnhinweise auf allen alkoholhaltigen Produkten erschweren eine differenzierte Betrachtung und würden Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichern. Stattdessen sollte der Fokus auf gesellschaftlicher Aufklärung und einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol liegen. Stand: April 2025
