Alkoholhaltige Getränke
Gleichzeitig bestehen bereits umfassende regulatorische Rahmenbedingungen für Alkoholwerbung, insbesondere durch europäische Vorgaben wie die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), die Anforderungen an die Gestaltung und Platzierung von Alkoholwerbung festlegt und insbesondere den Jugendschutz adressiert. Zur inhaltlichen Regulierung der Alkoholwerbung verweist die Richtlinie auf etablierte Selbstregulierungssysteme, für Deutschland auf den Werberat mit den Verhaltensregeln über sämtliche Formen der kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke.
Die Werbewirtschaft setzt sich weiterhin für verhältnismäßige und evidenzbasierte Regulierung ein. Maßnahmen zur Gesundheitsprävention sollten zielgerichtet ausgestaltet sein und für die Werberegulierung weiterhin auf die funktionierenden selbstregulatorischen Instrumente setzen.
Koalitionsvertrag: Keine zusätzlichen Werbebeschränkungen
Der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält ein klares Bekenntnis zur Sicherung eines vielfältigen Mediensystems. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass von zusätzlichen Werbebeschränkungen abgesehen werden soll. Dieses Signal ist auch für die Werbewirtschaft von Bedeutung, da zusätzliche Einschränkungen der Werbung nicht nur einzelne Branchen betreffen würden, sondern auch Auswirkungen auf die Refinanzierung von Medienangeboten haben können.
Dies gilt auch für die Werbung für alkoholhaltige Getränke, die bereits heute sowohl gesetzlichen Vorgaben als auch etablierten Selbstregulierungsregeln unterliegt. Vor diesem Hintergrund spricht sich die Werbewirtschaft dafür aus, bestehende Regelungen beizubehalten und mögliche weitere Einschränkungen sorgfältig auf ihre Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit zu prüfen.
Entwicklungen in anderen EU-Mitgliedstaaten
Auch in einzelnen EU-Mitgliedstaaten werden weiterhin strengere Regelungen im Bereich der Alkoholpolitik diskutiert. In Irland gelten beispielsweise ab Mai 2026 verpflichtende Warnhinweise auf alkoholhaltigen Getränken. Aktuell haben zudem Polen und Belgien im Rahmen des TRIS-Verfahrens Gesetzesentwürfe zur Änderung ihres Alkoholrechts notifiziert.
Die polnischen Entwürfe sehen ein weitreichendes Verbot von Werbung und Verkaufsförderung für alkoholhaltige – und auch nichtalkoholhaltige – Getränke vor. Der belgische Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines verpflichtenden Gesundheitshinweises („Alcohol is harmful to your health.“) in der Werbung für alkoholhaltige Getränke vor.
Der ZAW sieht solche nationalen Alleingänge kritisch, da sie den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt beeinträchtigen können und zudem das Risiko bergen, eine europaweite Regulierung in diesem Bereich anzustoßen.
Europäischer Krebsbekämpfungsplan
Im Rahmen des europäischen Krebsbekämpfungsplans hat die Europäische Kommission Maßnahmen zur Verringerung alkoholbedingter Gesundheitsrisiken angekündigt. Dazu gehören unter anderem Überlegungen zu Kennzeichnungsvorgaben für alkoholhaltige Getränke sowie zu Maßnahmen zur Reduzierung des schädlichen Alkoholkonsums. In diesem Kontext werden auch mögliche Auswirkungen auf Marketing und Kommunikation alkoholhaltiger Getränke diskutiert.
Die Werbewirtschaft weist darauf hin, dass eine pauschale Gleichsetzung jeglichen Alkoholkonsums mit einem erhöhten Krebsrisiko wissenschaftlich nicht haltbar ist. Gesundheitsrisiken hängen maßgeblich von Konsummenge sowie individuellen Faktoren ab. Pauschale Warnhinweise oder weitreichende Werbebeschränkungen würden eine differenzierte Betrachtung erschweren und könnten Verbraucherinnen und Verbraucher eher verunsichern als informieren.

