Alkohol

Werbung für alkoholhaltige Getränke ist in Deutschland umfassend reguliert durch gesetzliche Vorgaben, die den Rahmen setzen, und eine erfolgreiche Selbstregulierung der Branche. Mit den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats bekennt sich die gesamte Branche medienübergreifend zu verantwortungsvollem Werbeverhalten: In der kommerziellen Kommunikation werden Minderjährige nicht angesprochen und es wird alles unterlassen, was einen missbräuchlichen oder übermäßigen Konsum auch nur akzeptabel erscheinen lassen würde.

Trotz der umfassenden Regulierung der Werbung für alkoholhaltige Getränke werden sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene weitere Einschränkungen bis hin zu einem Totalverbot von Alkoholwerbung gefordert. Dabei sinken die Konsumzahlen laut Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung 2021 (S. 18f.) sowohl bei Minderjährigen wie bei Erwachsenen ohne weitere Werbeverbote seit Jahren kontinuierlich.

KOALITIONSVERTRAG KÜNDIGT VERSCHÄRFUNG DER REGELUNG ZU MARKETING UND SPONSORING AN

Im Kapitel Gesundheitspolitik des Koalitionsvertrags der aktuellen Ampelregierung wude dennoch die Ankündigung aufgenommen, die Vorgaben zur Alkoholwerbung einschließlich des Sponsorings zu verschärfen. Zudem fordert der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Blienert eine deutliche, weitere Beschränkung der Alkoholwerbung. Konkrete Umsetzungsvorschläge sind bislang zwar nicht bekannt. Es steht aber aufgrund der Verknüpfung mit Cannabis und Nikotin zu befürchten, dass im Rahmen der ebenfalls im Koalitionsvertrag beschlossenen Legalisierung von Cannabis Vertrieb und Bewerbung dieser Produkte umfassend geregelt werden sollen und ein Gleichklang in der Werberegulierung angestrebt wird. Gegen einen solchen Ansatz wendet sich die Werbewirtschaft nachdrücklich. Die Produkte Cannabis und Alkohol und insbesondere der gelernte gesellschaftliche Umgang mit ihnen sind nicht vergleichbar. Entsprechend dürfen mögliche Werbebeschränkungen für Cannabisprodukte nicht zu Verschärfungen der Vorschriften für die Werbung für alkoholhaltige Getränke führen.

EUROPÄISCHER KREBSBEKÄMPFUNGSPLAN

Im Anfang 2021 vorgestellten europäischen Krebsbekämpfungsplan hat die Europäische Kommission angekündigt, alle Vorschriften zur Werbung für alkoholhaltige Getränke zu überprüfen und die Vorschriften zur Inhaltskontrolle von Alkoholwerbung in der Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten zu evaluieren. Der extra zum europäischen Krebsbekämpfungsplan gegründete Ausschuss des europäischen Parlaments forderte in seinem Eigeninitiativbericht zunächst ein vollständiges Verbot des Sponsorings von Sportveranstaltungen durch Hersteller alkoholhaltiger Getränke. Hiervon wäre beispielsweise auch das Sponsoring der Fernsehübertragung betroffen gewesen. Diese Forderung konnte von den europäischen Dachverbänden der werbenden Wirtschaft und der Medien im Rahmen der Abstimmung im Plenum des Parlaments sinnvoll auf Sportveranstaltungen, die hauptsächlich von Minderjährigen besucht werden, eingegrenzt werden. Ein Entwurf eines Rechtsakts zur Umsetzung des europäischen Krebsbekämpfungsplans ist von der europäischen Kommission bislang nicht verabschiedet worden.

WHO FORDERT DEUTLICHE BESCHRÄNKUNG DER ONLINE-WERBUNG FÜR ALKOHOL

In einem im Dezember 2021 veröffentlichten Bericht fordert die WHO, die Vermarktung von Alkohol online insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen deutlich zu beschränken. Die Regelungen in Europa seien nicht ausreichend und müssten verschärft werden, am besten weltweit einheitlich.

| Stand: April 2022