Wettbewerb

Mit der elften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat das Bundeskartellamt (BKartA) neue Befugnisse zugesprochen bekommen, unter anderem bei Sektoruntersuchungen und im Rahmen der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA). Nach der Beschwerde der vom ZAW angeführten Verbändekoalition gegen das sogenannte ATT-Programm von Apple wird eine Entscheidung des Amts erwartet. Auch das vor der EU-Kommission gegen Googles Marktposition und -verhalten bei der Online-Werbung anhängige Wettbewerbsverfahren lässt hoffen. Die Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Online-Werbemarkt ist für den ZAW zentral. 

Paradigmenwechsel im GWB kommt

Am 7. November 2023 sind mit der elften Novellierung des GWB umfassende Änderungen im deutschen Kartellrecht in Kraft getreten. Das Bundeskartellamt (BKartA) kann nun auf Basis einer Sektoruntersuchung unmittelbar gegen Unternehmen tätig werden und weitreichende Maßnahmen anordnen, ohne dass ein Wettbewerbsverstoß zuvor konkret festgestellt werden muss. Der ZAW sieht die neuen Befugnisse des BKartA, mit denen regulierend in den Wettbewerb eingegriffen werden kann, durchaus kritisch. In bestimmten Sektoren, namentlich im Bereich der Online-Werbung, sind der Bedarf und die Erforderlichkeit für eine aktive Wettbewerbsaufsicht aufgrund der Marktlage und der Risiken, denen der Wettbewerb ausgesetzt ist, aber nicht von der Hand zu weisen. Im Zusammenhang mit der Durchsetzung des DMA kann das BKartA zudem künftig eigenständige Ermittlungen bei Verstößen gegen Art. 5, 6 oder 7 DMA durch sogenannte Gatekeeper anstrengen. Die Feststellung von Verstößen obliegt dabei aber der Europäischen Kommission, das BKartA ist hier nur unterstützend tätig.

Apple-ATT-Verfahren vor dem Bundeskartellamt

Apple hatte im ersten Halbjahr 2021 Publishern werbefinanzierter Apps einseitig Verpflichtungen auferlegt, die zu einer weitgehenden Behinderung der Verarbeitung werbewirtschaftlich relevanter Daten führen. Die Dienste von Apple selbst unterliegen diesen Verpflichtungen nicht. Seit Einführung des sogenannten „App Tracking Transparency“ (ATT)-Frameworks, das ohne Zweifel zugleich behindernd und selbstbegünstigend ist, hat sich der Wettbewerb im Apple-Ökosystem gravierend zu Lasten von werbefinanzierten Publishern und deutlich zugunsten der Dienste von Apple entwickelt. Die hiergegen vom ZAW und einer breiten Koalition seiner Mitglieder erhobene Beschwerde wurde vom BKartA aufgegriffen, womit die Wettbewerbshüter zu verstehen gegeben haben, dass sie einen begründeten Anlass für einen Wettbewerbsverstoß sehen. Das Verfahren ist zweistufig ausgestaltet. Die erste Stufe – die Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung von Apple – hat das Amt abgeschlossen. Die hiergegen gerichtete Klage von Apple liegt dem BGH zur Entscheidung vor. Ermutigend ist, dass der BGH die Einwände gegen die Linie des BKartA in Bezug auf die erste Stufe zurückgewiesen hat. Mit einer förmlichen Sachentscheidung der Wettbewerbshüter, der zweiten Stufe des Verfahrens, ist also zu rechnen, und zwar im Anschluss an die erwartete BGH-Entscheidung – was auch notwendig ist, denn die Beschwerde wurde im April 2021 erhoben.

Google-Ad-Tech-Verfahren vor der EU-Kommission

Im Juni 2021 hatte die EU-Kommission ein umfassendes Wettbewerbsverfahren gegen Google initiiert, bei dem es um die dominante Marktstellung des Konzerns bei der Online-Werbevermittlung geht. Nach Meinung der KOM führt sie dazu, dass Wettbewerber, Werbungtreibende und schließlich auch Verbraucher behindert und benachteiligt werden. Die Abmahnung der Kommission erfolgte Ende 2023. Sie ist weitgehend. Die Kommission verlangt, nach Meinung des ZAW zu Recht, strukturelle Maßnahmen, d.h. die Entflechtung der auf allen Marktseiten zugleich wettbewerbsbehindernd positionierten Konzernunternehmungen. Der ZAW und eine breite Koalition seiner Mitglieder ist dem Verfahren unterstützend beigetreten. Dies auch deshalb, weil mit der Sandbox-Initiative von Google einseitig Neuerungen angekündigt sind, deren negative Auswirkungen über die Wettbewerbsbeeinträchtigungen im aktuellen AdTech-Bereich hinausgehen würden. Erfreulicherweise hat die Kommission zu verstehen gegeben, hier den gleichen Maßstab anzulegen. | Stand: April 2024