ZAW-Vorprüfung

Seit 2009 können Unternehmen ihre geplanten Werbemaßnahmen durch den ZAW begutachten lassen. Konflikte mit rechtlichen und selbstdisziplinären Vorgaben können so bereits im Vorfeld der Veröffentlichung von Werbung vermieden werden.

Der ZAW verfolgt mit diesem Vorprüfungsangebot zwei wesentliche Ziele: Zum einen leistet er so einen zusätzlichen Beitrag zum Verbraucherschutz, zum anderen werden Firmen vor Fehltritten, die auch imageschädigend sein könnten, bewahrt. Überprüft werden kann jede noch nicht in Deutschland publizierte Maßnahme der Wirtschaftswerbung. Dazu können beispielsweise Layouts, Skizzen, Exposés, Treatments, Storyboards, Rohschnitte etc. gehören. Die übersandten Dokumente werden vom ZAW verbindlich geheim gehalten.

Voraussetzungen und Kosten

Eine Werbemaßnahme zur Vorprüfung können Unternehmen einsenden, die assoziierte Mitglieder des ZAW sind. Neben den Kosten der ZAW-Mitgliedschaft fällt eine Gebühr von 400 Euro zuzüglich MwSt. pro überprüfter Werbemaßnahme an. Von dieser Pauschale abgedeckt sind auch Zweitvorlagen, d.h. solche Begutachtungen, die eine Umsetzung oder eine Abwandlung der Erstvorlage darstellen. Für Unternehmen, die zugleich einer ZAW-Mitgliedsorganisation angehören, bestehen vergünstigte Konditionen.

Gegenstand der Vorprüfung

Die Experten des ZAW überprüfen die geplante Werbemaßnahme gutachterlich auf ihre rechtliche Korrektheit, insbesondere nach den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den sonstigen werberechtlichen Bestimmungen. Ausgenommen hiervon sind Vorgaben, die die Kennzeichnung, Etikettierung, Aufmachung oder Verpackung betreffen. Außerdem werden sie auf ihre Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats (DWR) und seiner Spruchpraxis sowie ihre politisch-gesellschaftliche Akzeptanz überprüft. Das werbungtreibende Unternehmen erhält eine fundierte gutachterliche Empfehlung, die einen qualifizierten Rechtsrat und praktische Hinweise enthält. Wenn gesellschaftlich-politische Befindlichkeiten durch die vorgelegte Werbemaßnahme betroffen sein könnten, hebt das Gutachten dies hervor. Das Vorprüfungsergebnis präjudiziert nicht spätere Entscheidungen des unabhängigen DWR. Die Ergebnisse der Vorbewertung stehen dem DWR jedoch zur Verfügung, sollten nach Veröffentlichung einer vorab überprüften Werbung Beschwerden von Verbrauchern oder gesellschaftlichen Gruppen bzw. Institutionen erhoben werden.

Als Gründungsmitglied der European Advertising Standards Alliance (EASA) gestaltet der ZAW die Standards und praktische Politik der Werbeselbstregulierung in Europa permanent mit.

| Stand: März 2022