Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung – DDOW

Seit über zehn Jahren setzt sich der DDOW gemeinsam mit seinen europäischen Partnern dafür ein, Transparenz und Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich Online-Werbung für Internetnutzer zu stärken. Über ein zentrales Präferenzmanagement ist es möglich, die Datenverarbeitung hierfür auszuwählen und Informationen einzusehen. Im Zuge der Verabschiedung des Digital Services Acts (DSA) werden künftig neue Transparenz- und Steuermöglichkeiten für Nutzer aufgezeigt werden.

Zentrales Präferenzmanagement

Über das zentrale Präferenzmanagement haben Internetnutzer die Möglichkeit, datenbasierte Online-Werbung einzuschränken oder zu unterbinden. Unter www.youronlinechoices.com findet sich eine Auflistung der knapp neunzig Unternehmen, die diese Option anbieten. Daneben ist es möglich, Beschwerden hinsichtlich der Deaktivierung bzw. Aktivierung von Datenverarbeitung mithilfe des Präferenzmanagements einzureichen. Die nationale Überwachungsstelle ist in Deutschland der DDOW, der die Anliegen der Beschwerdeführenden in Zusammenarbeit mit der European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA) bearbeitet. Hinzu kommen häufig Informationsanfragen, die Datenschutzaspekte zum Gegenstand haben, oder Auskunftsersuche zu generellen Aspekten der Online-Werbung.

Umsetzung Digital Services Act

Online-Plattformen müssen seit dem 17. Februar 2024 ihren erweiterten Transparenzpflichten bezüglich Werbemaßnahmen nach dem DSA nachkommen. Art. 26 DSA sieht etwa Angaben darüber vor, dass es sich bei ausgespielten Informationen um Werbung handelt, in wessen Namen die jeweilige Werbemaßnahme angezeigt wird oder wer hierfür bezahlt hat. Hinzu kommen direkte und leicht zugängliche Informationen über die wichtigsten Parameter zur Bestimmung der Nutzer, denen die Werbung angezeigt wird, und darüber, wie diese Parameter unter Umständen geändert werden können.
Die EDAA verwaltet das OBA-Piktogramm, wodurch die mit der Selbstverpflichtung übernommene Transparenz über den Datenumgang gegenüber den Verbrauchern verwirklicht wird. Dieses Piktogramm wird in Werbemaßnahmen eingeblendet, wodurch Internetnutzer schnell die relevanten Informationen über die werbewirtschaftliche Datenverarbeitung erhalten. Es bietet aber auch die Möglichkeit, die erforderlichen Angaben nach dem DSA auszuspielen. Indem dieser Verpflichtung nachgekommen wird, besteht zeitgleich die Chance, das Vertrauen der Nutzer in Online-Werbung zu stärken. Der ZAW hat gemeinsam mit der EDAA und anderen Organisationen an den technisch-organisatorischen Grundlagen gearbeitet, damit Unternehmen den Anforderungen des DSA gerecht werden können. Entstanden ist hierbei das Advanced Advertising Transparency Programme (AATP), welches das bereits bestehende Piktogramm nutzt, um eine harmonisierte Antwort der Branche auf die geforderte Transparenz von Online-Werbung zu liefern. | Stand: April 2024