Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung – DDOW

Der DDOW ist seit mittlerweile zehn Jahren aktiv, um auf Basis EU-weit abgestimmter Regeln die Transparenz und Auswahlmöglichkeiten bei Online-Werbung zu stärken. Internetnutzer können über das von der European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA) angebotene Informations- und Präferenzmanagement Datenverarbeitungen zwecks Online- Werbung in Erfahrung bringen und steuern. Der DDOW überwacht die Einhaltung der Regeln für den deutschen Markt. Die europäische Initiative wird künftig neue Transparenz- und Steuermöglichkeiten auf den Weg bringen und dadurch mit ihren nationalen Partnern eine verlässliche Grundlage für die Umsetzung der Anforderungen des Digital Services Act (DSA) bieten.

Das zentrale Präferenzmanagement

Das zentrale Präferenzmanagement bietet die Möglichkeit, datenbasierte Online-Werbung einschränken oder abschalten zu können. Auf www.youronlinechoices.com können Internetnutzer sehen, welche Unternehmen diese Möglichkeit anbieten und mit wenigen Klicks die jeweilige endgerätebezogene Datenverarbeitung steuern.Pro Minute wurde die Internetseite im vergangenen Jahr 15-mal aufgerufen. Durch die Plattform erhalten Verbraucher Zugang zu näheren Informationen über diese Form der Werbung und haben in ihrer Landessprache die Möglichkeit, über cookiebasierte Datenverarbeitungen zu bestimmen. Auch besteht die Option, Beschwerden einzureichen, die sodann von den nationalen Überwachungsstellen, darunter dem DDOW, weitergeführt werden.

Koordinator EDAA

Koordiniert wird das europaweit angebotene Selbstregulierungsprogramm von der European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA). Sie verwaltet unter anderem das OBA-Piktogramm, wodurch die mit der Selbstregulierung übernommene Transparenzverpflichtung der beteiligten Unternehmen praktisch umgesetzt wird. Das Piktogramm wird in Werbemaßnahmen eingeblendet und enthält über einen Klick die relevanten Informationen über die werbewirtschaftliche Datenverarbeitung. Insgesamt 121 Unternehmen haben bis Ende 2022 das Piktogramm genutzt und es wurde über 180 Milliarden Mal angezeigt.

Umsetzung Digital Services Act

Der DSA fordert in Art. 26 DSA, dass Online-Plattformen im Sinne des Gesetzes ab dem 17. Februar 2024 erweiterte Transparenzpflichten in Bezug auf Werbemaßnahmen erfüllen. Dies umfasst etwa die Angabe darüber, dass es sich bei einer Information um Werbung handelt und in wessen Namen die jeweilige Werbung angezeigt wird oder wer für diese bezahlt hat. Auch müssen aussagekräftige Informationen über die wichtigsten Parameter zur Bestimmung der Nutzer, denen die Werbung angezeigt wird, und darüber, wie diese Parameter unter Umständen geändert werden können, vermittelt werden.

Mit dem OBA-Piktogramm besteht die Chance, genau diese Informationen in Echtzeit auszuspielen und Internetnutzern erweiterte Steuermöglichkeiten anzubieten. Unternehmen, die nach dem DSA verpflichtet sind, diese Informationen zu liefern, und ihren Marktpartnern, soll hierüber ein standardisiertes compliance tool zur Verfügung gestellt werden, das das Vertrauen in Online-Werbung stärkt. Der ZAW arbeitet im europäischen Verbund an den technisch-organisatorischen Grundlagen für das neue Programm der EDAA und setzt sich für die bewährte Zusammenarbeit mit den etablierten Selbstregulierungsorganisationen ein. | Stand: April 2023