Lebensmittel

Seit Februar 2023 hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) versucht, innerhalb der Koalition das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) abzustimmen. Mit dem Bruch der Koalition im Herbst 2024 wurde besiegelt, wofür sich der ZAW gemeinsam mit seinen Partnern monatelang eingesetzt hat. Auf europäischer Ebene könnten in den nächsten Jahren Verschärfungen der Lebensmittelwerbung drohen.

Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung war festgelegt, dass es an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben soll. Das zuständige BMEL arbeitete Anfang 2023 den ersten Entwurf aus, dem vier Überarbeitungen folgten. In allen bekannten Fassungen wäre das Gesetz jedoch deutlich über den Koalitionsvertrag hinausgegangen und verheerend gewesen, weil gleichbedeutend mit einem kompletten Werbeverbot für circa 70 Prozent der gesamten Lebensmittel. Für einen Großteil von Lebensmittelprodukten wäre das Werben dadurch nicht mehr möglich gewesen. Die entsprechenden Folgen für den deutschen Mittelstand sowie die durch Werbung refinanzierte Medienlandschaft in Deutschland spielten bei der Argumentation des Ministeriums keine Rolle. Monatelang gab es deshalb energischen Widerstand der Lebensmittel-, Medien- und Werbebranche gegen das Gesetzesvorhaben.

Der ZAW betonte mehrfach, dass die aktuelle Medienlandschaft massiv von dem Gesetz bedroht gewesen wäre und die Vorschläge des Bundesministeriums entsprechend die Medienvielfalt in Deutschland gefährden würden: Private Medien sind auf eine Refinanzierung angewiesen und deshalb von Werbeverboten bedroht. Es gibt darüber hinaus keine Belege für positive Auswirkungen von Werbebeschränkungen auf den Gesundheitszustand von Kindern. Gemeinsam mit seinen Partnern hat der ZAW erfolgreich – nicht nur auf medialer Ebene, sondern vor allem auch in einer Vielzahl von Gesprächen mit politischen Stakeholdern – einen Schwerpunkt daraufgelegt, die bestehenden Schieflagen der Gesetzesentwürfe offenzulegen, um eine Umsetzung zu verhindern.

DROHENDE REGULIERUNG AUS EUROPA

Auch auf europäischer Ebene besteht die Gefahr, dass weitere Beschränkungen von Lebensmittelwerbung eingeführt werden könnten. Konkrete Verschärfungen könnten in den nächsten Jahren aus einer möglichen Überarbeitung der AVMD-Richtlinie sowie dem europäischen Krebsbekämpfungsplan oder dem Digital Fairness Act resultieren. Das Thema Gesundheit und Prävention wird auch im Europäischen Parlament verstärkt behandelt: Der SANT-Ausschuss wurde im März 2023 noch als Unterausschuss für öffentliche Gesundheit eingerichtet und im Dezember 2024 zu einem autonomen, ständigen Ausschuss aufgewertet. Als eigenständiger Ausschuss hat dieser nun umfassendere Rechte und Einflussmöglichkeiten, da er etwa eigene Berichte und Vorschläge ausarbeiten und diese im Parlament einbringen kann.

BÜRGERRAT „ERNÄHRUNG IM WANDEL“

Nachdem der Bürgerrat mit dem Schwerpunkt „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ Ende Februar 2024 sein Bürgergutachten¹ an die Mitglieder des Deutschen Bundestags übergeben hat, wurde dies im Plenum des Deutschen Bundestags beraten und anschließend federführend an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie mitberatend an die Ausschüsse für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Gesundheit, für Klimaschutz und Energie sowie nachträglich an den Finanzausschuss überwiesen. Werbeverbote standen für den Bürgerrat nicht zur Debatte. Es folgten Fachgespräche zu einzelnen Themen. Empfehlungen des Bürgerrats wurden bislang nicht umgesetzt. Es ist aber denkbar, dass einzelne Empfehlungen in der nächsten Legislatur aufgegriffen werden. Stand: April 2025