Datenschutz & Digitales

Zwischen bestehenden komplexen Datenschutzanforderungen, einer drohenden europäischen Fehlregulierung und noch nicht bewältigten Wettbewerbsproblemen, stehen benötigte datenbasierte Geschäftsmodelle unter zunehmendem Druck. Dabei bleiben tragfähige und praktikable Lösungen Voraussetzung für Vielfalt, Innovationskraft und die freie Zugänglichkeit digitaler Angebote.

Digital Omnibus – Fehlsteuerung mit weitreichenden Folgen

Mit dem Vorschlag des Digital Omnibus zeigt sich eine neue Dimension europäischer Datenregulierung – mit potenziell gravierend negativen Folgen in der Breite datenbasierter Geschäftsmodelle und die werbewirtschaftliche Wertschöpfung insbesondere. Was als Vereinfachung, Kohärenzgewinn und Entlastung angekündigt wurde, droht sich in der vorliegenden Form in sein Gegenteil zu verkehren. Die Vorschläge greifen tief in die Funktionsbedingungen datenbasierter Geschäftsmodelle ein und gefährden in besonderer Weise zentrale Elemente zur Refinanzierung digitaler Medienangebote. Insbesondere die Vorschläge zum Einwilligungsmanagement würden die Erhebung weiterhin benötigter Einwilligungen strukturell schwer beeinträchtigen, während zugleich an einem strikt einwilligungszentrierten Datenschutzregime festgehalten wird. Dies ist weder kohärent noch verhältnismäßig.  Die Erlöseinbußen, die allein hierdurch digitalen Diensten drohen, werden nach Einschätzung des ZAW zwischen 30-80 Prozent – je nach Refinanzierungsmodell -liegen.

Hinzu kommt eine systemische Schieflage: Die vorgeschlagenen Mechanismen begünstigen datenstarke Plattformökosysteme, während unabhängige Anbieter im Open Web strukturell benachteiligt würden. Unabhängige objektiv-auditierbare Reichweitenmessungen, die die Grundlage für Werbeinvestitionen, die Planung und Produktion von Inhalten bilden und deshalb vom europäischen Medienrecht geschützt werden, würden rechtlich und tatsächlich stark behindert.  

Im Ergebnis droht eine Regulierung, die weder zur Vereinfachung beiträgt noch die Wettbewerbsfähigkeit stärkt, die benannte Herausforderungen nicht bewältigt und neue Inkohärenzen und Komplexität schafft. Während sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag gegen neue Werbeverbote ausgesprochen und dafür votiert hat, Datennutzungen durch produktive Rahmenbedingungen zu stärken, droht der Digital Omnibus diese Zielsetzungen zu verunmöglichen. zu

Digitalregulierung am Kipppunkt?

Der Digital Omnibus steht exemplarisch für eine breitere Entwicklung europäischer Digitalpolitik: In den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl neuer Regelwerke entstanden, die jeweils für sich genommen legitime Ziele verfolgen, in ihrer Gesamtheit jedoch zunehmend Fragen nach Kohärenz, Praktikabilität und Wettbewerbstauglichkeit aufwerfen. Weitere Initiativen der EU-Kommission sind bereits angekündigt. Im Rahmen des sogenannten Digital Fitness Check überprüft die Kommission derzeit bestehende Rechtsakte auf ihre Kohärenz und Wettbewerbswirkungen. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüßen. Entscheidend wird jedoch auch hier sein, dass die gewonnenen Erkenntnisse tatsächlich in eine Korrektur bestehender Fehlentwicklungen münden und nicht neuerlicher Ausgangspunkt für Eingriffe in die Wettbewerbsfähigkeit werden. Mit dem für Ende 2026 angekündigten Digital Fairness Act sind bereits weitere Vorgaben und Restriktionen für personalisierter Angebote und datenbasierte Geschäftsmodelle von der EU-Kommission in den Raum gestellt worden. Auch hier gilt: Zusätzliche Regulierung darf nicht isoliert erfolgen, sondern muss sich in ein kohärentes Gesamtgefüge einfügen und für die digitale Wettbewerbsfähigkeit benötigte Geschäftsmodelle anerkennen, nicht aber schwächen.

Wahlfreiheit unter Druck – Risiken für werbefinanzierte Angebote

Weiterhin Gegenstand intensiver Diskussionen bleiben Modelle der datenbasierten Refinanzierung, insbesondere das weit verbreitete „Consent-or-Pay-Modell“. Der ZAW spricht sich ausdrücklich für die Anerkennung echter Wahlfreiheit der Nutzer aus. Die Wahl zwischen einer Nutzung gegen Einwilligung in Datenverarbeitung und personalisierte Werbung oder einer entgeltlichen Nutzung ohne entsprechende Datenverarbeitung bildet eine legitime und (von den deutschen Aufsichtsbehörden) anerkannte Grundlage für die Finanzierung digitaler Angebote. Sie ermöglicht sowohl den Schutz individueller Datenschutzpräferenzen als auch den Erhalt frei zugänglicher Inhalte. Forderungen nach einem sogenannten „dritten Weg“, verstanden als Verpflichtung der Angebotsseite einer entgeltfreien Nutzung ohne Datenverarbeitung anbieten zu müssen, überzeugen demgegenüber weder rechtlich noch ökonomisch. Sie verkennen die Funktionsbedingungen digitaler Geschäftsmodelle und würden im Ergebnis zu weniger frei zugänglichen Inhalten oder einer erheblichen Ausweitung weniger relevanter Werbung führen.