Jetzt keine faulen Kompromisse: Ausnahme für Kleinstunternehmen kann die Green Claims Directive nicht retten

Debatte um die Green-Claims-Directive

Derzeit kursieren Gerüchte, die EU-Kommission erwäge den Rückzug der Green Claims Directive (GCD), sollte keine Ausnahme für sogenannte Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) aufgenommen werden. Doch eine solche Ausnahmeregelung wäre nichts weiter als ein politisches Feigenblatt – sie kaschiert die grundlegenden Schwächen der Richtlinie, ohne sie wirksam zu verbessern. Eine Ausnahme für Kleinstunternehmen bringt weder dem Markt noch den Verbrauchern einen echten Mehrwert – und kann dieses Regelwerk erst recht nicht retten:

  • Kleinstunternehmen machen kaum Green Claims: Die allermeisten Kleinstunternehmen sind im lokalen Einzelhandel oder als handwerkliche Betriebe tätig. Sie kommunizieren selten komplexe Umweltaussagen und wären von der Richtlinie faktisch gar nicht betroffen. Ihre Ausnahme hat also kaum praktische Relevanz, entlastet allenfalls symbolisch.
  • Die eigentliche Belastung trifft andere: Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Marketingbudgets, Produktvielfalt und überregionaler Sichtbarkeit bleibt die volle Regulierung bestehen – samt Nachweis- und Vorab-Zertifizierungspflichten. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen löst also nicht das tatsächliche Problem: die unverhältnismäßige Belastung des Mittelstands durch überbordende Bürokratie.
  • Zudem ist die Diskussion um die Ausnahme von Kleinstunternehmen keineswegs neu. Im ursprünglichen Vorschlag der Kommission waren bereits Ausnahmen für Kleinstunternehmen vorgesehen. Hier wieder Ausnahmen aufzunehmen wäre kein Fortschritt, sondern vielmehr einen Rückschritt – und damit eine politische Mogelpackung, die als Kompromiss dargestellt wird, ohne das grundlegende Problem der Green Claims Richtlinie, das Aufbauen eines Bürokratiemonsters, substantiell zu verhindern
  • Die Green Claims Richtlinie würde die Bürokratie aufbauen, die gerade mühsam mit der Omnibusregulierung in anderen Bereichen abgebaut wird. Es ist richtig jetzt zu handeln und nicht erneut im Nachgang eingezogene Bürokratie wieder einzudämmern.

Eine Ausnahme von Kleinstunternehmen ist Symbolpolitik – ohne Wirkung für den Markt und ohne Nutzen für Verbraucher. Sie schafft keine spürbare Entlastung, sondern soll lediglich den politischen Druck mindern. Die Green Claims Richtlinie steht im deutlichen Widerspruch zu den benötigten wirtschaftspolitischen Initiativen und Zielsetzungen, insbesondere mit Blick auf innovationsfreundliche und mittelstandsorientierte Rahmenbedingungen und Better Regulation.

Bereits am Freitag hatte ein Sprecher der EU-Kommission angedeutet, dass die Green Claims Richtlinie nicht weiterverfolgt werden soll. Zuvor hatte die EVP-Fraktion ihre Unterstützung für das Vorhaben verweigert und am heutigen Montag hat die polnische Ratspräsidentschaft das angesetzte Trilogtreffen abgesagt. Eine Entscheidung gegen die Richtlinie wäre aus Sicht des ZAW ein bedeutendes Signal für den Wirtschaftsstandort Europa – und zugleich für eine Gesetzgebung, die evidenzbasiert, praktikabel und europäisch abgestimmt ist, ohne sich in übermäßiger Bürokratie zu verlieren. Der ZAW spricht sich daher gegen die Weiterführung des Trilog in der Sache aus und hofft, dass das Kollegium der 27 Kommissionsmitglieder am Mittwoch ein Ende der Richtlinie beschließen wird.