ATTF-Verfahren gegen Apple: Medien- und Werbewirtschaft fordert Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamts

Verbände weisen Apples Zusagen nach Markttest zurück und sehen Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt weiterhin ungelöst.

Die Dachverbände der deutschen Medien- und Werbewirtschaft haben die von Apple vorgeschlagenen Zusagen im Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts zum sogenannten „App-Tracking Transparency Framework“ nach einem intensiven Markttest zurückgewiesen. Nach Einschätzung der Branche sind die Vorschläge nicht geeignet, die von den Kartellbehörden festgestellten Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt auszuräumen.

Die Verbände haben das Bundeskartellamt daher aufgefordert, die Zusagen abzulehnen und den Kartellrechtsverstoß durch eine wirksame Untersagungsentscheidung zu beenden. Zur Sicherung des datenbasierten Wettbewerbs müsse zudem durch ein hinreichend disziplinierendes Bußgeld sichergestellt werden, dass Apple das beanstandete Verhalten nicht wiederholt.

Branche fordert klare kartellrechtliche Konsequenzen

Dr. Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft: „Unsere Mitglieder teilen die Einschätzung des Bundeskartellamts: Apple darf seine Regelsetzungsmacht im eigenen Ökosystem nicht nutzen, um Wettbewerber einseitig zu benachteiligen. Die vorgeschlagenen Zusagen würden an den negativen Auswirkungen des App-Tracking Transparency Frameworks nichts ändern. Apple bliebe Daten-Gatekeeper und würde weiterhin darüber entscheiden, wer Zugang zu werberelevanten Daten erhält und wie Unternehmen mit ihren Endkunden kommunizieren können. Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt mit § 19a GWB ein besonders scharfes Instrument gegeben. Dieses Instrument muss jetzt endlich genutzt werden, um fairen Wettbewerb im digitalen Ökosystem durchzusetzen.“

Im Februar 2025 hatte das Bundeskartellamt Apple mitgeteilt, dass das im Jahr 2021 eingeführte ATTF nach vorläufiger Beurteilung gegen europäisches und deutsches Kartellrecht verstößt. Apple legte daraufhin Zusagen vor, mit denen die Wettbewerbsbedenken ausgeräumt werden sollten. Diese Vorschläge unterzog das Bundeskartellamt im Dezember 2025 einem Markttest.

Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Nach Einschätzung der konsultierten Verbände und ihrer tausenden Mitglieder sind die vorgeschlagenen Zusagen nicht geeignet, die festgestellten ernsthaften Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Nach intensiver Würdigung kommen die Verbände übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Vorschläge nicht einmal die datenschutzrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem App-Tracking Transparency Framework beseitigen. Die zentralen Wettbewerbsverstöße blieben bestehen.

Zu den Verbänden der deutschen Medien- und Werbewirtschaft, die das Kartellverfahren gegen Apple mit ihrer Beschwerde 2021 angestoßen haben, gehören u.a.:

  • BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
  • Die Mediaagenturen e.V.
  • Markenverband e.V.
  • MVFP Medienverband der freien Presse e. V.
  • VAUNET – Verband Privater Medien e. V.
  • Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.

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Zur weiteren Einordnung stellt der ZAW ein Hintergrundpapier zur Verfügung. Deutsche Version / Englische Version