Europäische Kommission leitet Verfahren zu Übermittlungen personenbezogener Daten nach UK ein

Mitte Februar 2021 hat die Europäische Kommission ihre Entwürfe für Angemessenheitsbeschlüsse in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich veröffentlicht. Dazu gehören zwei Entscheidungsentwürfe für den angemessenen Schutz personenbezogener Daten durch das Vereinigte Königreich

  1. gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  2. gemäß der Strafverfolgungsrichtlinie.

Als nächster Schritt wird der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seine Stellungnahme zu den Entscheidungsentwürfen abgeben, bevor diese von den EU-Mitgliedstaaten genehmigt und verabschiedet werden können. Bis dahin wird der Datenverkehr zwischen der EU/EWR und dem Vereinigten Königreich unter dem im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarten befristeten „Datenübereinkommen“ fortgesetzt. Diese Übergangszeit läuft am 31. Juni 2021 aus.

Instrumente der Selbstregulierung funktionieren, Verbraucherinformationen kommen an und schaffen Vertrauen für nutzungsbasierte Online-Werbung

Immer mehr Nutzer in Europa kennen das AdChoices-Icon, wie der ‚European Advertising Consumer Research Report 2021‘ im Auftrag der European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA) zeigt. Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung von 10.000 Nutzern in zehn europäischen Ländern zeigen, dass der Bekanntheitsgrad des AdChoices-Icons weiterwächst. Auch der positive Einfluss des Icons auf die Einstellung der Verbraucher gegenüber Marken und Websites, deren Werbeanzeigen das Icon beinhalten, hat sich deutlich gesteigert. Die durch das Icon vermittelte Transparenz bei datenbasierter Online-Werbung wirkt sich auch positiv auf die Nutzer-Akzeptanz insgesamt aus: Die Zustimmung zu nutzungsbasierter Online-Werbung steigt in allen untersuchten Ländern, wenn das Icon angezeigt wird. Den vollständigen Report finden Sie hier.

Das AdChoices-Icon wird in Europa von der EDAA an Unternehmen vergeben, die nutzungsbasierte Online-Werbung schalten und sich am Selbstregulierungsprogramm der Werbewirtschaft beteiligen. Das Icon wird in der Regel in der oberen rechten Ecke einer Online-Werbung angezeigt. Es führt Nutzer zum Portal youronlinechoices, auf dem sie leicht verständliche Informationen über nutzungsbasierte Werbung finden und die Erfassung ihrer Daten durch einzelne Anbieter selbst steuern und beispielsweise auch deaktivieren können. Deutschland nimmt an der Initiative über den Deutsche Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW) teil.

Hauswurfsendungen erwünscht

Nach wie vor schätzt ein Großteil der Verbraucher in die Briefkästen eingeworfene unadressierte Werbung und fühlt sich durch diese Postsendungen informiert und beraten. Dies lässt sich u.a. an der in 2020 nur gering angestiegenen Zahl der Haushalte mit einem „Bitte keine Werbung“-Aufkleber ablesen – außerhalb von Ballungsräumen tragen nur zwei von zehn Haushalten einen solchen. Damit werden langjährig erhobene repräsentative Umfragen bestätigt, die eine intensive Nutzung dieses Kommunikationskanals durch die Haushalte bestätigen.

Anders als Kampagnenorganisation wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in letzter Zeit behaupten, ist der ganz überwiegende Teil der Bürger mit unadressierter Werbepost also einverstanden. Auch der ökologische Fußabdruck ist weit geringer als behauptet. Klar ist, jede Form von wirtschaftlicher Betätigung hat ihre Auswirkungen, so ist es auch im Bereich der Werbepost. Aber „Fake Facts“ wie das massenhafte Fällen von Bäumen für Hauswurfsendungen oder enormer Wasser- und Energieverbrauch bei der Herstellung sind Desinformation. Bei der Herstellung von Hauswurfsendungen wird ein Mix verwendet, der zum großen Teil aus Sägewerksabfällen und Durchforstungsholz besteht. Der Wasserverbrauch für die jährliche Werbepost pro Haushalt entspricht einer Minute Händewaschen, der Energieverbrauch dem von 0,2 Litern Heizöl. Eine vom ZAW angeführte Verbändeinitiative hat sich deshalb  auf die Fahnen geschrieben aufzuklären. Es gilt ganz deutlich zu machen, dass es für eine Umstellung auf ein opt-in-System keinerlei Bedarf gibt.

Kleines Detail am Rande: Selbst eine von der Urheberein einer der Petitionen, der DUH, beauftragte Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass 60 Prozent der Verbraucher, die ihren Einkauf vorbereiten, dies mittels gedruckter Werbesendungen tun. Diese Zahl wurde von der DUH in der Kommunikation allerdings nicht veröffentlicht.

Jobangebote in der Werbung sinken um 35 Prozent im Corona-Jahr 2020

BERLIN, Um rund ein Drittel gingen die Jobofferten in der Werbebranche 2020 zurück, wie die Stellenangebotsanalyse des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft ZAW zeigt. Eine leichte Erholung am Ende des Jahres 2020 wurde durch den erneuten Lockdown ab Dezember ausgebremst. Die ZAW-Daten spiegeln die Unsicherheit in der Branche und in der Wirtschaft insgesamt wider. Eine klare Strategie der Politik in der Pandemiebekämpfung ist für die Wirtschaft nicht erkennbar, ungewiss bleibt, wann ganze Wirtschaftsbereiche auf der Auftraggeberseite wie auch im Hinblick auf die Werbekanäle wieder hochgefahren werden können. Die Werbebudgetplanungen von Branchen wie Tourismus, Gastronomie oder Teilen des Handels liegen auf Eis, viele Unternehmen sind in ihrer Existenz bedroht. Veranstaltungen, Messen und Kinos bleiben geschlossen bzw. finden im besten Fall hybrid statt. Gleichzeitig nehmen Pläne für Werberestriktionen, vor allem auf europäischer Ebene Gestalt an. Sie würden die Marktkommunikation von Branchen, die derzeit in der Rezession stecken, und den benötigten Aufschwung der Werbewirtschaft ausbremsen.

Die Liste der pandemiebedingten Belastungen ist lang und führt zu Werbestopps oder ausgesetzten Werbeinvestitionen ganzer Branchen. Damit steht der Werbearbeitsmarkt unter Druck. Das Verschieben oder Unterbrechen der Mitarbeitersuche ist, wie die Trendanalyse des ZAW zeigt, mit einem Minus von 35 Prozent für 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stark ausgeprägt – eine minimal bessere Bilanz als zum Halbjahr 2020 mit -38 Prozent. Die Unsicherheit, wie lange der Lockdown anhalten wird, macht der Wirtschaft und den Verbrauchern auch 2021 weiter zu schaffen, der Konsumklimaindex der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) sieht für Februar einen Wert von minus 15,6 Punkten voraus. Das sind noch einmal 8,1 Punkte weniger als für Januar 2021.

Arbeitslosenzahlen steigen deutlich

Parallel zur ZAW-Auswertung der Stellenangebote verstärken die Arbeitslosendaten der Bundesagentur für Arbeit das Bild eines schwierigen Jahres für den Arbeitsmarkt der Branche. Im Bereich Marketing und Werbung zeigen sie für Dezember mit +38 Prozent auf 30.994 Arbeitslose weiter einen hohen Wert im Vergleich zum Vorjahresmonat mit 22.508. Allein von Juni bis November stiegen die Arbeitslosendaten durchgängig um +40 bis +42 Prozent. Seit Einführung der Klassifikation ‚Werbung und Marketing‘ 2010 und erstmaliger Ausweisung 2011 hat es solch hohe Arbeitslosendaten in der Branche nicht gegeben. Auch in der Finanzmarktkrise 2008/2009 waren die Zahlen der Werbebranche nicht so hoch. Die Daten liegen über dem allgemeinen Arbeitslosendurchschnitt von rund 28 (Juni) bis 22 Prozent Zuwachs im Dezember.

Die Auswertung der ZAW-Trendbefragung im September 2020 zur Kurzarbeit unter den Mitgliedern signalisierte, dass es zwar keine Neueinstellungen gab, aber mittels Kurzarbeit viele Jobs gehalten werden konnten: bei 61 Prozent der Mitglieder hatte Kurzarbeit für die Beschäftigten stattgefunden.

2021 bleibt auch aufgrund der geplanten Eingriffe in die Marktkommunikation schwierig

„Die negativen Arbeitsmarktdaten der Werbewirtschaft in 2020 sind sicherlich keine Überraschung und im Zusammenhang mit den Aufs und Abs der gesamtkonjunkturellen Entwicklung vor allem in den Lockdown-Monaten einzuordnen. Werbebudgets und Beschäftigungssituation können sich 2021 rasch steigern bzw. erholen, die Monate ohne Lockdown und hier vor allem der Sommer 2020 haben die raschen und flexiblen Reaktionen der Werbebranche gezeigt. Genauere Prognosen zum Werbemarkt sind angesichts der Ungewissheit in der Wirtschaft jedoch kaum möglich. Die teilweise inkohärente Herangehensweise und Kommunikation von Bund und Ländern trägt wesentlich zur Unsicherheit bei“, kommentiert ZAW-Präsident Andreas F. Schubert.

Neben den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sieht die Werbewirtschaft die Liste unverändert diskutierter Einschränkungen der Marktkommunikation mit großer Sorge. Sie reicht von A wie Alkohol bis V wie Verbrauchersammelklagen. Ursachenausblendungen, fälschlicherweise unterstellte Werbewirkungen und ein mangelndes Problembewusstsein hinsichtlich der Folgen von Eingriffen in der Politik bilden einen für die Marktkommunikation gefährlichen Mix. In anderen Bereichen, namentlich bei der Digitalpolitik, beobachtet der ZAW eine Lähmung der großen Koalition, die dazu führt, dass für die Finanzierung von digitalen Angeboten überlebenswichtige Rahmenbedingungen nicht proaktiv eingefordert werden.
„Der Beitrag Deutschlands für eine ausbalancierte E-Privacy-Verordnung war sehr, sehr schmal. Wir hoffen wenigstens darauf, dass sich die Bundesregierung bei der überragend wichtigen Debatte um eine effektive europäische Wettbewerbsordnung für Digitalmärkte deutlich einsetzt. Der Digital Markets Act muss gerade für digitale Werbemärkte funktionieren. Eine wirtschaftliche Erholung nach Corona kann unserer Branche nur gelingen, wenn das Belastungsmoratorium keine Worthülse ist und kluge und engagierte Regulierung den Zugang zu und gleiche Wettbewerbschancen auf den digitalen Werbemärkten sichert“, fasst der ZAW-Präsident Andreas F. Schubert die Erwartungshaltung des ZAW zusammen.

ZAW-Trendanalyse im Detail

Nur der Monat Dezember wies 2020 ein positives Stellenergebnis mit +24 Prozent als Folge einer seit Sommer leicht verbesserten Konjunkturlage und des anziehenden Weihnachts-geschäfts aus, ehe der erneute Lockdown den kleinen Stellenaufschwung absehbar wieder abwürgte.

Bis auf Content-Experten (-2 Prozent), Fachleute für Marketing und Werbung (-4 Prozent) und Back Office (-8 Prozent) sind alle Werbeberufe zweistellig in den roten Zahlen. Der Nachfrage-rückgang trifft klassische Agentur- und Medienberufe wie Art-Direktoren (-56 Prozent) und Grafiker (-53 Prozent) bzw. Mediaexperten (-36 Prozent) ebenso wie die digitalen Berufe
(IT-Experten: -34 Prozent). Insgesamt wurden 2020 laut ZAW-Trendanalyse 5.047 Stellen zu 7.798 Jobangeboten in 2019 geschaltet, ein Rückgang von 35 Prozent. Der Anteil der Agenturen an den Stellenofferten der Werbung sank um acht Prozentpunkte auf 49 Prozent, der Anteil der Medien ging um zwei Prozentpunkte auf 11 Prozent zurück, dagegen stieg der Anteil der werbenden Unternehmen um neun Prozentpunkte auf 40.

Ralf Nöcker, GWA-Geschäftsführer zur Situation in den Agenturen:

„Das Bild in den Agenturen fällt momentan sehr heterogen aus. Weniger als die Hälfte der GWA-Mitglieder hat das Personal reduziert oder plant dies. Die übrigen haben die Mannschaft gehalten oder sogar aufgestockt, teils wird händeringend nach Talenten gesucht. Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern bleibt auch in der aktuellen Krise und erst recht darüber hinaus ein ernstes Thema für die Agenturbranche.“

GWW-Präsident Frank Dangmann zur Lage der Werbeartikel-Wirtschaft: „Nach kontinuierlichem Wachstum seit der Finanzkrise konnte die deutsche Werbeartikelbranche 2019 einen Umsatzrekord von 3,65 Mrd. Euro verzeichnen. Die Corona-Krise hat die Werbeartikel-Wirtschaft mit voller Wucht getroffen: Pandemiebedingte Auflagen haben die konstant positive Entwicklung jäh ausgebremst. Kontaktbeschränkungen führten in 2020 dazu, dass gelernte Übergabemöglichkeiten für Werbeartikel wie Messen, Tagungen, Events und Außendienstbesuche – erheblich reduziert wurden. Touchpoints für haptische Werbung entfielen, der Umsatz der Branche brach signifikant ein. Infolgedessen mussten die Unternehmen zur Existenzsicherung Kurzarbeit beantragen und Entlassungen vornehmen. Mit Flexibilität und Kreativität hat die Werbeartikel-Wirtschaft Schlimmeres verhindert, sie hat Widerstandskraft bewiesen, Geschäftsmodelle angepasst und mit Produkten zur Corona-Prävention, wie beispielsweise werblich gestalteten Mund- und Nasenmasken, die Verluste minimiert. Das Jahr 2021 hält nicht weniger Herausforderungen bereit, aktuelle Prognosen zeigen, je nach Dauer des Lockdowns, einen Rückgang der Jahresumsätze von 30 – 40 Prozent. Solche Einbrüche katapultieren auch Unternehmen mit vorher guter Bonität in die Insolvenz. Zusätzlich erschweren bürokratische Aufzeichnungspflichten der Finanzbehörden den Einsatz von Werbeartikeln. Die Politik ist jetzt gefragt, um die steuerliche Diskriminierung des Werbeartikels zu beenden.“

Der FDW Werbung im Kino e.V. beschreibt die Situation für die Kinos wie folgt: „Die Gesamtbesucherzahlen im Kino lagen in 2020 Corona-Pandemie bedingt weit unter denen des Vorjahres. Nach Wiedereröffnung der Kinos im Anschluss an den ersten Lockdown stieg der Kinobesuch allerdings wieder sehr stark an, obwohl das Filmangebot dünner als erwartet war. Bisweilen waren die Kinovorstellungen gemessen an der Sitzplatzkapazität sogar ausverkauft. Die OpenAir-Veranstaltungen waren durchweg gut besucht. Die Autokinos erlebten mit 120 Standorten eine regelrechte Renaissance.“

Martin Wolff, Vorsitzender der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. – Sektion Werbung: „Die Bundesregierung hat mit der Kurzarbeit-Regelung einen wichtigen Beitrag geleistet, dass unsere gewachsenen Produktionsstrukturen nicht durch die Pandemie nachhaltig zerstört wurden. Die Sektion Werbung der Produzentenallianz unterstützt alle Ansätze, die der Kommunikationsbranche nun wichtige Wachstumsimpulse verleihen. Dazu gehören in jedem Fall weniger Regulierung und insbesondere ein Verzicht auf weitere Werbebeschränkungen.“

Regierungsentwurf faire Verbraucherverträge ohne sektorale Bestätigungslösung

Am 16. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Artikelgesetz für „faire Verbraucherverträge“ verabschiedet. Am 26. Februar wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages eingebracht. Die Redebeiträge sind hier abrufbar. Eine Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz fand am 3. März statt.

Im Vergleich zum im Januar 2020 vom BMJV vorgelegten Referentenentwurf ist der Regierungsentwurf insbesondere mit Blick auf den Vertriebskanal Telefon verbessert. Die für den Bereich Energielieferungsverträge hier noch vorgesehene Einführung einer sektoralen Bestätigungslösung im BGB hat es nicht in den Gesetzentwurf geschafft. Sie hätte zur Folge gehabt, dass telefonisch geschlossene Verträge bis zu einer aktiven Bestätigung des Verbrauchers in Textform schwebend unwirksam gewesen wären. Stattdessen soll nun im Energiewirtschaftsgesetz eine Textformerfordernis für die Wirksamkeit von Energielieferungsverträgen mit Haushaltskunden eingeführt werden. Die Forderung des Bundesrates bzw. der Bundesländer, eine allgemeine Bestätigungslösung einzuführen, hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung deutlich zurückgewiesen. Dennoch fordert die SPD-Fraktion, zuständiger Berichterstatter ist Karl Lauterbach, die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung. Der ZAW setzt sich dafür ein, dass diese Forderung, die praktisch und dogmatisch seit Langem als unbrauchbar erkannt ist, im parlamentarischen Verfahren nicht aufgegriffen wird.

Problematisch ist jedoch: Die bereits im Referentenentwurf enthaltene bußgeldbewehrte Dokumentationspflicht der Einwilligung in Telefonwerbung nach § 7a UWG-neu in Verbindung mit § 20 UWG-neu ist im Regierungsentwurf verblieben.

Auch beim Thema Laufzeitvereinbarungen von Abonnements wurde der Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf verbessert: War dort noch eine Begrenzung von Abo-Laufzeiten auf maximal ein Jahr und automatischer Verlängerungen auf drei Monate vorgesehen, sollen nach dem Entwurf Laufzeiten von zwei Jahren und automatische Verlängerungen bis zu einem Jahr möglich sein. Allerdings muss dem Verbraucher auch ein Vertrag mit einjähriger Laufzeit angeboten werden, der den Preis des längeren Abos nicht um mehr als 25 Prozent übersteigen darf. Über automatische Verlängerungen sollen Unternehmen den Verbraucher in Textform frühestens vier und spätestens zwei Monate vor Eintritt der automatischen Verlängerung informieren.

Kritisch sieht der ZAW den gemeinsamen Vorschlag des rechts- und verbraucherpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und des Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Sebastian Steineke zur Einführung eines „Kündigungsbuttons“. Je nach Vorgabe für die Ausgestaltung könnte ein solcher verpflichtender Button eine spürbare Belastung für die Wirtschaft darstellen. Für den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion ist das BMJV um Formulierungshilfe gebeten worden.