Qualitätsjournalismus im Netz sehr gefragt – Werbung wichtigste Finanzierungsquelle

Laut der ZMG-Studie zum ‚Digitalen Journalismus‘ legt die deutsche Bevölkerung auch im Digitalen großen Wert auf Nachrichten aus allen Ressorts von Politik über Wissenschaft und Wirtschaft bis hin zur Kultur. Dabei ist ihnen quer durch alle Altersgruppen die Qualität der Informationen besonders wichtig, inhaltlich sind sie am meisten an regionalen Nachrichten interessiert. Trotz dieser positiven Einschätzung ist die Zahlungsbereitschaft der ab 14-Jährigen für Onlinejournalismus derzeit noch gering, weil ausreichend kostenlose Inhalte im Internet verfügbar und entsprechende Angebote zu teuer seien. Um in Deutschland also ein pluralistisches Medienangebot im Netz als journalistischen Gegenpol zu Nachrichten aus sozialen Medien aufrecht zu erhalten, ist bis auf Weiteres die (Mit-)Finanzierung durch Werbung – gerade im Wahljahr – ein Muss.

Europäische Kommission veröffentlicht Mitteilung über die digitalen Ziele der EU für 2030

Am 9. März hat die Europäische Kommission die Mitteilung „2030 Digital Compass: the European way for the Digital Decade“ veröffentlicht. Der digitale Kompass beinhaltet vier Schwerpunktthemen:

  1. Skills – Digital befähigte Bürgerinnen und Bürger und hoch qualifizierte digitale Fachkräfte
  2. Infrastructures – Sichere, leistungsfähige und tragfähige digitale Infrastrukturen
  3. Business – Digitaler Umbau der Unternehmen
  4. Government – Digitalisierung öffentlicher Dienste

Ziel ist die Weichenstellung für ein digitales und integratives Europa bis 2030, indem ein Rahmen für koordinierte digitale Investitionen zwischen den Mitgliedsstaaten geschaffen wird. Zu den übergreifenden Zielen gehören der Ausbau der europäischen Datenverarbeitung sowie Entwicklung und Einsatz innovativer digitaler Technologien als Beitrag zu den Zielen des Green Deal.

Für das dritte Quartal dieses Jahres plant die Kommission einen Legislativvorschlag für ein digitalpolitisches Programm mit konkreten Zielen für die vier Schwerpunktthemen des digitalen Kompasses. Eine gezielte Konsultation zu den Zielen und dem digitalen Kompass sowie eine offene Konsultation zu den digitalen Grundsätzen sind ebenfalls vorgesehen.

Einigung in Sachen faire Verbraucherverträge

Die Koalitionsfraktionen haben sich bei ihren Nachverhandlungen zum Regierungsentwurf ‚faire Verbraucherverträge‘ in einigen strittigen Punkten geeinigt. Der zuletzt unter anderem von den CDU-Abgeordneten Jan-Marco Luczak und Sebastian Steineke geforderte „Kündigungsbutton“ wurde in den Entwurf aufgenommen und soll zukünftig verpflichtend für online abgeschlossene Verträge eingeführt werden.

Bei Laufzeitvereinbarungen von Dauerschuldverhältnissen (Abonnements etc.) hat man sich darauf verständigt, dass Vertragslaufzeiten von zwei Jahren möglich bleiben, die automatische Vertragsverlängerung jedoch auf einen Monat begrenzt wird. Im Bereich Telefonwerbung steht eine endgültige Einigung noch aus. Der ZAW rechnet jedoch fest damit, dass die gefundene Lösung der Einführung eines Textformerfordernisses für Energielieferverträge beibehalten wird und es nicht zu einer Ausweitung der Bestätigungslösung kommt. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Datenschutzbehörden halten 46. EDSA-Plenarsitzung ab

Am 9. März hielt der Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA) seine 46. Plenarsitzung ab. Neben der Verabschiedung verschiedener Dokumente diskutierten die europäischen Datenschutzbehörden über die Angemessenheit des Datenschutzes im Vereinigten Königreich. Hintergrund ist das Verfahren zu Übermittlungen personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich.

Zum Entwurf der E-Privacy-Verordnung begrüßte der EDSA die Einigung über das Verhandlungsmandat durch den Rat und betonte, dass die für die Durchsetzung der DSGVO zuständigen nationalen Behörden auch mit der Aufsicht über die Datenschutzbestimmungen betraut werden sollten, um eine harmonisierte Auslegung und Durchsetzung sicherzustellen.

Schließlich nahm der EDSA eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zum vorgeschlagenen Data Governance Act an, in der sie die Mitgesetzgeber auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass die künftige Verordnung vollständig mit dem EU-Recht in Einklang steht.

EP-ITRE-Ausschuss veröffentlicht Berichtsentwurf zum Vorschlag für einen Data Governance Act

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) hat seinen Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Verordnung über die europäische Data Governance (DGA) veröffentlicht.

Der Entschließungsentwurf schlägt Änderungen von bestimmten Definitionen im Kommissionsvorschlag vor. Die Berichterstatterin Angelika Niebler MdEP schlägt vor, „Anbieter von Diensten zur gemeinsamen Nutzung von Daten“ durch „Datenintermediäre“ zu ersetzen. Datenintermediären sollte es erlaubt sein, „Anpassungen an den ausgetauschten Daten vorzunehmen, um deren Nutzbarkeit zu verbessern“ oder „die Interoperabilität zu verbessern, um sie in bestimmte Formate umzuwandeln.“ Der DGA sollte „Datenaustauschdienste, die von mehreren juristischen Personen gemeinsam zum Zweck des Datenaustauschs im Rahmen einer bestimmten Zusammenarbeit entwickelt werden“ und „Anbieter von Cloud-Infrastrukturdiensten“ ausschließen. Die Berichterstatterin unterstreicht auch die Bedeutung des Abbaus von Barrieren, die die Teilnahme von KMUs behindern.

In Bezug auf den Datenschutz wird die Aufnahme einer Erläuterung vorgeschlagen, dass die Grundsätze des Datenschutzes nicht für anonymisierte Informationen gelten sollten, sowie die Streichung von Verweisen, dass personenbezogene Daten „vollständig anonymisiert“ sein müssen. Weitere Änderungen betreffen Vereinbarungen, die exklusive Rechte für die Weiterverwendung bestimmter Daten schaffen könnten, die zwölf Monate nicht überschreiten sollten, mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um zwölf Monate. In Bezug auf das neue Expertengremium für Dateninnovation (European Data Innovation Board) schlägt der Berichtsentwurf die Einbeziehung von Vertretern der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) sowie die Einrichtung eines Dateninnovationsbeirats durch den Rat vor, der sich aus Vertretern von Industrie, KMUs, Forschung, Standardisierungsorganisationen und anderen relevanten Interessengruppen zusammensetzt.

Der DGA war der erste Gesetzesvorschlag, der in der Datenstrategie 2020 angekündigt wurde. Die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (GD Connect) erklärte, dass der DGA auf bestehenden horizontalen Rechtsvorschriften wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) basiert. KMUs sollen die Hauptnutznießer der Initiative sein. Als Teil des Vorschlags hat die Kommission die Schaffung eines Europäischen Dateninnovationsrates geplant, der sowohl die Entwicklung der Interoperabilität zwischen den Sektoren als auch die Entstehung von bewährten Verfahren in allen vom Vorschlag abgedeckten Bereichen erleichtern soll.

Am 16. März 2021 hatte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) seinen ersten Meinungsaustausch über den DGA abgehalten. Die Abgeordneten äußerten ähnliche Bedenken wie in der jüngsten gemeinsamen Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) und dem Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA) ausgeführt wurde. Dies betrifft insbesondere die ungenaue Definition der Schlüsselbegriffe im Vorschlag und die möglichen Auswirkungen auf Rechtsakte wie die Richtlinie über offene Daten. Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski wurde zur Sitzung eingeladen, um die gemeinsame Stellungnahme von EDSB und EDSA vorzustellen. Seine vollständigen Ausführungen finden Sie hier.