LIBE-Ausschuss des EP bereitet Position zur Angemessenheit der Daten des Vereinigten Königreichs vor

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) traf sich am 13. April zu einer Debatte über seinen Resolutionsentwurf zum angemessenen Schutz personenbezogener Daten durch das Vereinigte Königreich. 

Der Berichterstatter, der LIBE-Vorsitzende Juan Fernando López Aguilar (S&D), erinnerte zunächst daran, dass die Kommission Anfang des Jahres zwei Beschlussentwürfe über die Angemessenheit des Datenschutzes mit Blick auf das Vereinigte Königreich veröffentlicht hat; einen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anderen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung.

Der Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA) hat vor dem LIBE-Ausschuss bereits seine Stellungnahmen zu den Entscheidungsentwürfen vorgelegt. Das Genehmigungsverfahren für Angemessenheitsbeschlüsse erfordert nun, dass die Kommission auch von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Komitologieverfahrens grünes Licht erhält.

Der Berichterstatter stellte fest, dass der LIBE-Entschließungsentwurf Themen wie die Durchsetzung der DSGVO, die Datenverarbeitung für die Einwanderungskontrolle, die Massenüberwachung und auch die Weitergabe von Daten behandelt. In Bezug auf die Angemessenheit der Daten im Rahmen der Datenschutzrichtlinie für Strafverfolgung hebt der Entschließungsentwurf Mängel mit Blick auf die Umsetzung des Datenschutzrechts durch das Vereinigte Königreich hervor, als es Mitglied der EU war. Außerdem würde dieser Beschlussentwurf die tatsächlichen Überwachungspraktiken des Vereinigten Königreichs nicht berücksichtigen und nur ein begrenztes Verständnis von den Kommunikationsdaten beinhalten, die unter die britischen Befugnisse zur Vorratsdatenspeicherung und zum rechtmäßigen Abfangen von Daten fallen.

Entschließungen über die Datenstrategie und die Bewertung der DSGVO durch die Kommission im Plenum angenommen

Am 25. März 2021 hielt das Europäische Parlament im Plenum eine gemeinsame Debatte über seinen Initiativbericht in Bezug auf die Europäische Datenstrategie und die Bewertung der ersten zwei Jahre der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Europäische Kommission ab.

Die Kommission wies auf die Notwendigkeit hin, dass die Mitgliedstaaten die nationalen Datenschutzbehörden mit angemessenen Ressourcen ausstatten müssen, um eine ordnungsgemäße Durchsetzung der DSGVO zu gewährleisten. Außerdem bekräftigte sie ihr Engagement für die Entwicklung von Leitlinien, die KMUs bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften helfen sollen. Schließlich wird die Kommission prüfen, ob es in Zukunft angebracht sein könnte, gezielte Änderungen einzelner Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung vorzuschlagen, etwa erleichterte Regeln für KMUs, deren Kerngeschäft nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten ist.

Das Parlament nahm beide Entschließungen im Plenum an. Der Initiativbericht über die europäische Datenstrategie ist hier abrufbar, die dazugehörige Pressemitteilung hier. Der Entschließungsantrag zur Bewertung der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung durch die Kommission ist hier abrufbar, die dazugehörige Pressemitteilung hier.

Sachverständigen-Anhörung zum TTDSG

Am 21. April fand im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Budestags die Sachverständigen-Anhörung zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) statt. Das neue Gesetz soll die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG) enthaltenen Bestimmungen unter Berücksichtigung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammenführen.

Zwei Aspekte des Vorhabens sind für die digitale Werbewirtschaft vor großer Relevanz. Zum einen geht es um die Gestaltung des Prozesses der Nutzer-Einwilligung bei Cookies und anderen Markern zu Werbezwecken. Entscheidend dabei ist aus Sicht des ZAW, dass Einwilligungen, die bei der Nutzung eines digitalen Angebots erteilt werden, unmittelbar umgesetzt werden. Ein von den Anbietern entkoppeltes Datenschutzregime der Plattformen (z.B. via Browser- oder Softwareeinstellungen) dürfen keinen Vorrang gegenüber einer direkt geäußerten Zustimmung auf einer spezifischen Webseite haben. Dies ist für abertausende werbefinanzierte Medienangebote existenziell, andernfalls sie vollkommen abhängig von Gatekeeper-Plattformen wären.

Zum anderen geht es um Einwilligungsmanager sog. Personal-Information-Management-Systeme (PIMS), mit denen Nutzer in die Lage versetzt werden könnten Einwilligungen zu Datenverarbeitungen zentral zu erteilen und zu verwalten. Aus der Sicht des ZAW gilt hier das gleiche wie gegenüber jedem anderen Gatekeeper: Individuell erteilte Einwilligungen haben Vorrang gegenüber solchen Datentreuhändern. Jede etwaige gesetzliche Regelung müsse deshalb klarstellen, dass individuelle Abfragen von Websites von PIMS nicht behindert werden dürfen und dass individuelle Einwilligungen von Nutzern gegenüber einzelnen Diensten durch den Einwilligungsmanager unmittelbar beachtet werden müssen.

Beide genannten Aspekte sind essentiell, um die Wettbewerbsfähigkeit von in der EU ansässigen KMUs und Start-Ups gegenüber außerhalb der EU ansässigen großen Marktteilnehmern zu sichern. In diesem Sinne hatte sich der ZAW bereits zum Referentenentwurf für das TTDSG positioniert.

Nach ZAW-Informationen wird das Gesetz Mitte Mai zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag gehen. Die Berichterstattergespräche sollen in Kürze beginnen.

Missbrauchsbeschwerde der Medien- und Werbewirtschaft gegen Apple beim Bundeskartellamt

Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft haben heute beim Bundeskartellamt in Bonn eine Beschwerde gegen Apple eingereicht. Sie machen geltend, dass das Unternehmen mit seinem Programm „App Tracking Transparency“ (ATT) seine Marktmacht missbraucht und gegen Kartellrecht verstößt.

ATT, das Apple ab dieser Woche umsetzen will, verpflichtet Anbieter von Apps zukünftig, standardmäßig ein Opt-In-Fenster anzuzeigen, wenn Nutzerdaten verarbeitet werden sollen. Hier müssen sie den Usern nach den Vorgaben von Apple erläutern, warum sie sie tracken wollen. Apps ohne ATT will Apple nicht mehr genehmigen.

Durch diese einseitig auferlegten Maßnahmen schließt Apple faktisch alle Wettbewerber von der Verarbeitung kommerziell relevanter Daten im Apple-Ökosystem aus. Gleichzeitig nimmt der Konzern seine eigenen (Werbe-)Dienste jedoch von den geplanten Änderungen aus und sammelt selbst erhebliche Mengen Nutzerdaten.

Die Verbände sehen darin den Versuch, der Werbewirtschaft den Zugriff auf wettbewerbsrelevante Daten in unzulässiger Weise zu erschweren. Dies ist aufgrund der europäischen Datenschutzvorgaben nicht notwendig und gefährdet gleichzeitig die Medienvielfalt. Die Beschwerdeführer stützen sich insbesondere auf neue Vorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind und dem Bundeskartellamt ein effektiveres Durchgreifen gegen Missbrauchsverhalten von dominanten Plattformunternehmen wie Apple ermöglichen. Die Verbände haben für ihre Beschwerde die auf Medien und Kartellrecht spezialisierte Kanzlei die auf Medien und Kartellrecht spezialisierte Kanzlei Geradin Partners beauftragt.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um ein breites Bündnis aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft, das unter dem Dach des ZAW unter anderem die folgenden Organisationen umfasst:

  • Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung e.V.,
  • BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.,
  • Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.,
  • OMG e.V. Organisation der Mediaagenturen,
  • Markenverband e.V.,
  • Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM),
  • VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. sowie
  • Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.

Zu den Mitgliedern der Verbände zählen führende Medienanbieter, Online-Vermarkter, Media- und Werbeagenturen, Werbungtreibende und Institutionen neutraler Sozial- und Marktforschung. Die Beschwerde vereint die gesamte Werbe- und Medienwirtschaft in Deutschland hinter sich.

Zum Hintergrund:

Insbesondere Online-Werbung auf mobilen Endgeräten hat sich in den letzten Jahren erfolgreich entwickelt. Zu diesem Erfolg hat unter anderem beigetragen, dass die Werbung in hohem Maße auf die tatsächlichen Interessen und Bedürfnisse der Nutzer angepasst ist und ihnen so entsprechende Mehrwerte bieten kann und als relevanter empfunden wird.

Durch das Programm „App Tracking Transparency“ wird die jahrelange Symbiose aus App-Entwicklern, Werbungtreibenden, Werbevermittlern gefährdet und ein Paradigmenwechsel zu Gunsten Apples eingeleitet, in dessen Folge auch Verbraucherinteressen beeinträchtigt werden.

Zum Vorgehen von Apple:

  • Zusätzlich zu der bereits von den App-Entwicklern eingeholten Einwilligung wird Apple diese künftig dazu verpflichten, eine weitere, von Apple vorgegebene Erklärung anzuzeigen, wenn sie diese verschiedenen Nutzerdaten zusammenführen möchten. Wenn App-Entwickler dem nicht entsprechen, werden ihre Apps aus dem App-Store entfernt.
  • Der von Apple vorgegebene Informationsgehalt der Erklärung ist so oberflächlich gehalten, dass App-Entwickler ihre Nutzer nicht ausreichend über die Zwecke der Datenverarbeitung aufklären können. Diese Aufklärung ist aber eine zentrale Vorgabe des Datenschutzrechts, die durch diesen neuen Prozess, der vollkommen entkoppelt ist, nicht mehr gewährleistet werden kann.
  • Die Vorgaben von Apple sind suggestiv ausgestaltet, wodurch zu befürchten ist, dass die große Mehrheit der Nutzer keine Zustimmung zur Verarbeitung der Daten erteilen wird. Und dies sogar dann, wenn sie zuvor nach individueller, umfangreicher Aufklärung bereits ihre Einwilligung erteilt hatten. Zudem können Nutzer diese Entscheidung – z. B. nach erneuter Aufklärung der allseitigen Vorzüge der Zusammenführung der Daten – nur schwer revidieren. 

Im Ergebnis schließt Apple durch die einseitig auferlegten Maßnahmen faktisch alle Wettbewerber von der Verarbeitung werberelevanter Daten im Apple-Ökosystem aus. Damit schadet Apple Verbrauchern, Anbietern von Medieninhalten und Konkurrenten:

  • Ersten Markterhebungen zufolge werden die Werbeeinnahmen der App-Entwickler signifikant sinken und damit gerade kleinere Anbieter in ihrer Existenz bedroht.
  • Verbrauchern wird eine geringere Auswahl solcher Apps zur Verfügung stehen, viele davon werden künftig für sie entweder kostenpflichtig werden oder mehr, für die Verbraucher inhaltlich weniger relevante, unpassende Werbung enthalten.
  • Die Presse-, Medien- und Rundfunkvielfalt wird stark reduziert, weil die zentrale Finanzierungsquelle zahlreicher Inhalteanbieter entfällt.

Gegen die Art und Weise, wie Apple der gesamten Medien- und Werbewirtschaft diesen Systemwechsel aufzwingt, richtet sich die aktuelle Beschwerde.

Mit dieser Beschränkung der Konkurrenz verschafft sich Apple einseitige Vorteile.

  • Der Konzern nimmt seine eigenen datenverarbeitenden (Werbe-)Dienste von den geplanten Änderungen aus und sammelt selbst erhebliche Mengen Nutzerdaten.
  • Im Zusammenhang mit der Einführung der „App Tracking Transparency“ hat Apple sein eigenes Angebot an datenbasierten Werbeleistungen erheblich ausgebaut, z.B. durch weitere eigene Werbeflächen, die Werbekunden zur Verfügung gestellt werden. Diese werden durch ATT zum unverzichtbaren Werbekanal in Apples geschlossenem Ökosystem.
  • Gleichzeitig stärkt Apple seine eigenen Apps wie Apple Music und News, die gegenüber werbefinanzierten Anbietern Marktanteile gewinnen können. Wenn Apps mangels effektiver Werbemöglichkeiten auf kostenpflichtige Abonnement-Modelle umgestellt werden müssen, erhält Apple zudem eine Provision in Höhe von i.d.R. 30 Prozent für alle Verkäufe digitaler Inhalte.

Für Rückfragen:

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
E-Mail: zaw@zaw.de
Tel.: 030 | 59 00 99-700

DANK-Studie zeichnet ein unzutreffendes Bild der Marktkommunikation für Lebensmittel

Werbeverbote sind kein geeignetes Mittel gegen Übergewicht

Der ZAW weist die Forderung des Aktionsbündnisses DANK für ein Verbot von Lebensmittelwerbung gegenüber Kindern zurück. Die Studie „Kindermarketing für ungesunde Lebensmittel in Internet und TV“ vermittelt den unzutreffenden Eindruck, das Problem von Übergewicht und Adipositas bei Kindern durch Werbeverbote lösen zu können.

Die Studie klammert die vielfältigen Ursachen für Übergewicht von Kindern vollständig aus und behauptet, dass Werbung der dominierende Faktor hierfür sei. Dabei liegt die Verantwortung für Ernährung, Bewegung oder Bildung von Kindern in erster Linie bei den Eltern und dem sozialen Umfeld.

Die Studie verkennt auch die Verantwortung der Eltern für den Medienkonsum von Kindern u.a. in sozialen Netzwerken. Die in der Untersuchung genannten Plattformen dürfen nach ihren Nutzungsbedingungen von der betrachteten Gruppe der 3- bis 13-Jährigen nicht genutzt werden, YouTube ist ohne elterliche Freigabe erst ab 16 Jahren erlaubt, Facebook, Instagram und TikTok ab 13 Jahren.

Erfahrungen im Ausland zeigen deutlich, dass die Einführung von Werbeverboten nicht zu weniger Übergewicht geführt hat: In Europa, etwa in UK oder in Norwegen, haben Verbote von Lebensmittwerbung gegenüber Kindern nicht dazu geführt, dass der Anteil übergewichtiger Kinder gesunken ist. In Südkorea stieg die Zahl sogar trotz eines eingeführten Werbeverbots. Die Realität belegt, dass Kommunikationsverbote im Kampf gegen Übergewicht und Adipositas nicht erfolgversprechend sind.

Die plakativen Ergebnisse der Studie sind bei genauerem Hinsehen durch methodische Unzulänglichkeiten erkauft. Der herangezogene Indikator der sogenannten „Ad-Impression“ ist nicht geeignet, um die getroffenen Aussagen zu belegen. Werbung, die von einem Server technisch ausgeliefert wird, ist nicht gleichzusetzen mit Wahrnehmung oder gar handlungsauslösender Werbewirkung. Wer selbst im Internet surft weiß, dass dem nicht so ist. Im Fernsehen wiederum ist die entscheidende Größe, die Sehdauer der 3- bis 13-Jährigen, seit Jahren rückläufig und beträgt 2020 durchschnittlich nur 58 Minuten. Die Vorgehensweise, werbefreie, aber intensiv genutzte Fernsehkanäle aus den Berechnungen auszuklammern, ist ebenfalls methodisch nicht überzeugend. KIKA hat den zweithöchsten Marktanteil bei den 3- bis 13-Jährigen, schaltet aber keine Werbung. Dieser Umstand wird in der „Werbestatistik“ der Studie nicht miteinberechnet. Auch der ausgewählte Zeitraum für die Fernsehnutzung von 6:00 bis 22:00 Uhr entspricht nicht der Lebenswirklichkeit von 3- bis 13-Jährigen.

Die Lebensmittelwirtschaft hat sich verpflichtet, die Vorgaben der „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über sämtliche Formen der kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel“ einzuhalten, um der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern Rechnung zu tragen. Gemäß den Verhaltensregeln ist in der Werbung alles zu unterlassen, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Gegenüber Kindern kommen weitere inhaltliche Beschränkungen der Werbung hinzu. Die Studie klammert diese Ebene aus. Fachlich ist dies nicht nachvollziehbar – und politisch durchsichtig.

Der ZAW fordert konstruktive Maßnahmen, die alle Ursachen von Übergewicht und Adipositas bei Kindern angehen. Im Zusammenspiel aller Beteiligten werden sich nachhaltige positive Effekte zeigen. Die zu adressierenden Handlungsfelder sind insbesondere Bildungsarbeit, eine ausgewogene Kita- und Schulverpflegung sowie die nachhaltige Förderung von Bewegung und Medienkompetenz. Die Industrie ist bereit, ein aktiver Teil der Lösung zu sein, auch bei der Marktkommunikation, lehnt aber eine Politik im einseitigen Verbotsmodus wider die Fakten entschieden ab.