Vorschnelle Reaktionen auf Beschwerdezahlen zu Telefonwerbung – Bestätigungserfordernisse schützen Verbraucher nicht vor Telefonbetrügern

BERLIN, Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley hat am 13. Januar 2019 in einem Presseinterview angekündigt, Bestätigungserfordernisse bei telefonisch geschlossenen Verträgen einführen zu wollen, um Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen zu schützen. Die Bundesministerin reagiert offenbar auf Meldungen in den Medien, wonach sich die Beschwerdezahlen zu belästigender Telefonwerbung in den letzten zwei Jahren verdoppelt hätten. Angaben zu den Umständen und dem Aufkommen untergeschobener Verträge machte die Bundesministerin nicht.

Telefonisch geschlossene Verträge nachträglich bestätigen zu müssen, bevor sie gültig werden, schützt Verbraucher weder vor belästigenden Anrufen noch vor betrügerisch untergeschobenen Verträgen. Diese sogenannte „Bestätigungslösung“, nach den Worten der Bundesministerin etwa in Gestalt einer E-Mail, die der Verbraucher zusätzlich an ein Unternehmen sendet, wurde in der Vergangenheit bereits ausführlich diskutiert. Wegen namhafter Defizite beim Verbraucherschutz und erheblichen Kollateralschäden für Verbraucher und Unternehmen, wurde sie jedoch verworfen.

„Unseriöse Machenschaften, bei denen das Bestehen eines Vertrags, der nie geschlossen wurde, vorgetäuscht wird, lassen sich durch das Vertragsrecht nicht wirksam eindämmen. Dies wäre eine Scheinlösung, und deshalb haben auch die Gutachter, die im letzten Jahr im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für den Verbraucherschutz zu unseriösen Vertriebsmethoden Stellung genommen haben, hiervon abgeraten (Quelle)“, stellt ein Sprecher des ZAW fest. Verbraucher, die hingegen einen Vertrag abgeschlossen haben, hieran aber nicht festhalten möchten, können diesen innerhalb von 14 Tagen unkompliziert und ohne Angabe von Gründen ohnehin widerrufen. Dies gilt auch für am Telefon vereinbarte Verträge.

Der Vorschlag der Ministerin, telefonische Verträge im Nachgang per E-Mail bestätigen zu müssen führt nach Ansicht des ZAW unweigerlich dazu, die Übermittlung persönlicher Daten auszuweiten. Dies ist in diesem Zusammenhang eher kritisch. Auch die Zahl zusätzlicher Kontaktaufnahmen zur Einholung der Bestätigung würde steigen, gibt der ZAW zu Bedenken. „Beim Schutz vor untergeschobenen Verträgen ist genau zu analysieren – differenziert und evidenzbasiert“, fordert der ZAW.

Dazu gehört auch die genauere Ermittlung und Bewertung des Beschwerdeaufkommens bei der Bundesnetzagentur. Entgegen den Medienberichten ist es 2018 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Verdoppelt hatten sich die Zahlen von 2016 zu 2017, was die Bundesnetzagentur in ihrem damaligen Jahresbericht mit der auch vom ZAW begrüßten offensiven Informationspolitik zu ihrem Beschwerdeangebot für Verbraucher bereits nachvollziehbar begründet hatte.

EU-Ministerrat verabschiedet neue AVMD-Richtlinie: ZAW begrüßt Verzicht auf weitere Werbeverbote und mahnt Beachtung bei nationaler Umsetzung an

BERLIN, Der EU-Ministerrat hat nach dem EU-Parlament offiziell die überarbeitete AVMD-Richtlinie verabschiedet. Statt auf weitere gesetzliche Werberestriktionen setzt der europäische Gesetzgeber auf eine Stärkung der Institutionen der Werbeselbstregulierung und stellt damit entscheidende Weichen für die Sicherung der Angebotsvielfalt und der Finanzierungskraft der Medien. „Wir appellieren an die Bundesländer, die Entscheidung der EU-Institutionen gegen neue gesetzliche Werbeverbote im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinienvorgaben zu berücksichtigen und sich in gesetzgeberischer Zurückhaltung zu üben“, kommentiert Manfred Parteina, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft, die Verabschiedung der AVMD-Novelle.

Der ZAW hatte sich im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens stets für flexible und zukunftstaugliche Rahmenbedingungen für die Werbung eingesetzt. Kommerzielle Kommunikation ist ein wesentlicher Faktor für Innovation, Produktqualität und ein sachgerechtes Preisniveau – und sichert die Refinanzierungskraft der europäischen Medien und der Kreativwirtschaft.

Die in der überarbeiteten AVMD-Richtlinie angelegte Anerkennung und Stärkung von Maßnahmen der Werbeselbstregulierung sind nach Ansicht des ZAW der richtige Weg, um in einem dynamischen Wirtschaftsumfeld – ergänzend zu der Vielzahl bestehender gesetzlicher Werbevorgaben und Eingriffsmöglichkeiten – eine schnelle, effektive und flexible Reaktion auf aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Dies wird in Deutschland seit über 45 Jahren durch den Deutschen Werberat gewährleistet. Um das bewährte System der Werbeselbstregulierung in Deutschland nicht zu gefährden, gilt es, die insoweit durch die neue AVMD-Richtlinie aufgestellten strukturellen und inhaltlichen Anforderungen auf nationaler Ebene praxistauglich auszugestalten.

Hintergrund
Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag für eine überarbeitete AVMD-Richtlinie im Mai 2016 vorgelegt. Nach zweijährigen Verhandlungen hatten sich EU-Parlament, Kommission und Ministerrat bereits im Sommer 2018 auf die wesentlichen Kompromisse für eine Revision des Regelwerks geeignet. Nachdem das EU-Parlament diese bereits Anfang Oktober angenommen hatte, wurden die neuen Regeln am 6. November 2018 auch vom EU-Ministerrat offiziell verabschiedet. Nach dem Inkrafttreten der AVMD-Richtlinie – 20 Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union – haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

ZAW-Rahmenschema 2018 | Transparenztool startet

BERLIN, Ab sofort gilt die erneuerte Auflage des ZAW-Rahmenschemas, die 6-monatige Übergangsfrist ist beendet, dazu ist auch die Website Rahmenschema.de mit allen Infos freigeschaltet. Ebenfalls neu ist das ZAW-Transparenzsiegel, mit dem jeder werben kann, der die umfassenden Standards einhält.

Im März 2018 hatte der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW sein grundsätzlich überarbeitetes Rahmenschema für Werbeträgeranalysen präsentiert. Es gibt die Standards für die Konzeption, Durchführung und Dokumentation entsprechender Untersuchungen vor. Das Rahmen-schema ist die Grundlage großer ma-Studien (z.B. der agma), zugleich aber auch Richtschnur für die Vielzahl spezifischer Analysen.

Das neu geschaffene Transparenzsiegel als geschützte Wort-Bild-Marke des ZAW kann von Auftraggebern, die beanspruchen, dass eine Werbeträgeranalyse in Anlage, Durchführung und Berichterstattung dem ZAW-Rahmenschema entspricht, nach Maßgabe eines Lizenzvertrages mit dem ZAW genutzt werden.

Dr. Bernd Nauen, Geschäftsführer ZAW: „Für Werbeträgeruntersuchungen bedeutet das Siegel ein zusätzliches Qualitätsmerkmal. Der ZAW unterrichtet die Öffentlichkeit über die Werbeträgeranalyse, die Erteilung des ZAW-Transparenzsiegels und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der Studiendokumentation. Die Auftraggeber können das Siegel auf der Werbeträgeranalyse selbst und den dazugehörigen Begleitmaterialen umfassend verwenden. Das kann z.B. aber auch in Pressemitteilungen, Anzeigen und Aussendungen geschehen. Dadurch wird für alle Beteiligten eine umfassende Transparenz geschaffen, die das nötige Marktvertrauen in Werbeträgeranalysen schafft. Dies liegt im Interesse der Institute und ihrer Auftraggeber, aber auch Werbetreibende und Mediaagenturen sollten diesen Mehrwert für ihre Entscheidungsfindung abfragen .“

Weitere Informationen unter www.rahmenschema.de

Überarbeiteter ICC-Werbe- und Marketingkodex erschienen – ZAW hat Modernisierung des globalen Regelwerks aktiv begleitet

BERLIN, Die Digitalisierung hat Eingang in die weltweit geltenden Mindeststandards für verantwortungsvolle Werbung der Internationalen Handelskammer (ICC) gefunden. Influencer, Blogger, Vlogger sind nun Teil des Kodex, ebenfalls neu ist die altersgemäße Definition von Kindern und Jugendlichen.

Der ZAW hat die Überarbeitung des Kodex mit Blick auf den deutschen Werbemarkt begleitet. Die 10. Auflage berücksichtigt die weiter fortschreitende Digitalisierung und definiert Kinder als 12 Jahre oder jünger, sowie Jugendliche als unter 18-Jährige. Dies entspricht den strengen deutschen Vorgaben und trägt der besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Altersgruppe Rechnung.

Der ICC-Kodex setzt weltweit geltende Mindeststandards für verantwortungs-volle Werbung und ist ein wichtiges Instrument, die Wirksamkeit der Selbst-regulierung und das Vertrauen in Werbung insgesamt zu stärken. Die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats fußen wie alle nationalen Verhaltensregeln auf dem erstmals 1937 veröffentlichten ICC-Kodex, sind aber weitaus detaillierter und spezieller auf den deutschen Markt zugeschnitten. Mit seiner Verlautbarung „Deutscher Werberat und das Beschwerdeverfahren zur Online-Werbung“ hat die deutsche Selbstkontrolleinrichtung bereits im Jahr 1997 die Anwendbarkeit seiner Regelwerke für den Bereich der digitalen Werbung festgestellt.

ZAW-Plenum der Werbung 2018

Das Video zur Veranstaltung finden Sie hier.