Der Referentenentwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) ist nach Auffassung von Expertinnen und Experten nicht nur verfassungs- und europarechtswidrig, sondern er basiert auf methodisch schwachen Studien, die keine wissenschaftliche Evidenz für eine Kausalität zwischen Werbung und der Übergewichtsentwicklung bei Kindern liefern. Das KLWG würde in der aktuellen Fassung zudem für erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Medien- und Werbewirtschaft sorgen. Zu diesem Urteil kamen renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen der Veranstaltung „Anspruch, Wirklichkeit und Folgen des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes“ vom Lebensmittelverband Deutschland und dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW).
In seiner Begrüßungsrede stellte Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands Deutschland, klar, dass die Lebensmittelwirtschaft bereit sei, den Kompromiss, der im Rahmen des Koalitionsvertrags gefunden wurde, mitzutragen. Dieser würde sich speziell auf Sendungen für unter 14-Jährige beziehen. Der aktuell vorliegende Entwurf gehe aber weit darüber hinaus, da er vor allem die Primetime im Blick habe, wenn die Hauptnutzer Erwachsene seien. Außerdem seien bis zu 80 Prozent aller Lebensmittel betroffen und würden damit als nicht gesundheitsförderlich diskreditiert, darunter Käse, viele vegetarische Ersatzprodukte, Wurst oder Fruchtjoghurt. Minhoff betonte, dass die Wirtschaft das Dialogangebot von Bundesminister Cem Özdemir aufgreifen würde, wenn das Ministerium zu einem ernsthaften und konstruktiven Dialog bereit sei.
Katharina Schüller, Geschäftsführerin der STAT-UP GmbH und Vorstandsmitglied der Deutschen Statistischen Gesellschaft, hatte sich die gängigen Studien angeschaut, die von Werbeverbotsbefürwortern immer wieder zitiert und als Beweis dafür herangezogen werden, warum Werbeverbote notwendig und zielführend seien. Ihr Fazit: „Keine dieser Studien befasst sich tatsächlich mit dem Einfluss von Werbekonsum auf Übergewicht.“ Außerdem seien sie methodisch schwach, d. h. es handelt sich um alltagsferne Experimente, zu kleine Stichproben, eine zu kurze Beobachtungsdauer und die Nichtberücksichtigung psychologischer Effekte. „Die Interpretation ist zudem häufig interessengeleitet bis grob falsch. Wenn die Politik evidenzbasiert agieren möchte, muss Evidenz aber auch geschaffen werden“, stellte Schüller klar.
Das vorgezogene Fazit des Tages kam von Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics an der Heinrich-Heine-Universität, der mit Blick auf sein Gutachten aus ökonomischer Sicht, aber auch mit Blick auf die naturwissenschaftlichen und juristischen Bewertungen von Schüller und Burgi zusammenfasste: „Das KLWG löst keine Probleme, es schafft neue.“ Haucap meinte, es sei klar, dass das Gesetz eigentlich bewirken soll, dass Hersteller ihre Rezepturen so ändern, dass sie ihre Produkte wieder bewerben können. Denn mit den strengen Nährwertkriterien, die im Moment hinterlegt sind, würde ein erheblicher Teil der Werbeeinnahmen für private aber auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wegfallen. „Wir sprechen von Bruttowerbeverlusten zwischen zwei und drei Milliarden Euro – je nachdem, wie strikt das Werbeverbot ausgelegt würde. Das hätte einen erheblichen Einfluss auf die Medienvielfalt und die qualitative Berichterstattung“, befürchtete Haucap. Vor allem kleine Sendeanstalten hätten deshalb große Bedenken und Sorge vor der möglichen Umsetzung des KLWG.
Dr. Janosch A. Priebe, Neurowissenschaftler, Psychologe und Wissenschaftsblogger (@dr.JAP) schlug den größeren Bogen zur generellen Frage der Eigenverantwortung, Bevormundungspolitik und dem Unterschied zwischen Meinung und Ahnung. Gerade in den sozialen Netzwerken werde gerne mit Extremen gearbeitet, die wissenschaftlich nicht korrekt seien, zum Beispiel, dass Zucker süchtig mache. Diese Behauptung sei genauso nicht haltbar, wie die, dass Werbeverbote schlank machen würden. Für ihn müsse die Politik Leitplanken setzen und nicht überregulieren, denn „zwischen den Leitplanken muss noch Platz sein für die persönliche Verantwortung.“
Den Abschluss der Veranstaltung machte Katja Heintschel von Heinegg, Geschäftsführerin des ZAW. In ihrer Schlussbetrachtung stellte sie fest: „Die aktuellen Vorschläge für umfassende Werbeverbote überschreiten deutlich den im Koalitionsvertrag benannten Umfang und sind für die Werbewirtschaft nicht akzeptabel – ein Zusammenhang zwischen Werbung und kindlichem Übergewicht wird in keiner Studie nachgewiesen, der Kollateralschaden für die deutsche Medienindustrie aber wäre enorm, der Wettbewerb der Unternehmen um die besten Produkte würde verhindert. Evidenzbasierte Regulierung setzt eine ernsthafte Beschäftigung mit der vorliegenden oder eben auch nicht vorliegenden Evidenz voraus. Zu echten Lösungen und sinnvoller Regulierung sind wir immer gesprächsbereit. Verfassungs- und europarechtswidrige Gesetzentwürfe sind hingegen keine Diskussionsgrundlage.“
ZAW und Deutscher Werberat trauern um ihren langjährigen Sprecher Volker Nickel
Im Alter von 80 Jahren ist Volker Nickel, der langjährige Sprecher von ZAW und dem Deutschen Werberat, am 26. September in Berlin verstorben. 41 Jahre lang war Nickel Vordenker, Sprecher und Lenker für die Werbebranche, bis er sich vor zehn Jahren, im Sommer 2013, in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedete. Wer Volker Nickel kannte, wusste, dass dies eine Verabschiedung vom Beruf, nicht aber von seiner Berufung war. Das präzise Nachdenken über die Irrungen und Wirrungen der Politik, Kultur, Wirtschaft, Gesellschaft – auch der eigenen Branche und Profession – einzustellen, entsprach nicht seiner Natur, seinem Intellekt und seinem Temperament. Er blieb der Gegenwart, vor allem aber der Zukunft der Werbung verbunden. Denn ihre Relevanz war für ihn eine Herzensangelegenheit und ihre Freiheit und Verantwortung bedeuteten ihm weiter viel.
Geboren 1943 in Breslau, kam er in den Nachkriegswirren mit seiner Familie nach Berlin, wo er aufwuchs und das journalistische Handwerk erlernte. Beruflich zog es ihn 1968 weiter nach Bonn, einer Stadt, die er zeitlebens für sich als Übergang betrachtete. Von 1970 bis 1972 arbeitete er in stellvertretender Funktion als Leiter der Informationsabteilung der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft. 1972 wurde er Sprecher des ZAW und danach der neu gegründeten Selbstkontrolleinrichtung Deutscher Werberat, einer Institution, an deren Entstehung er maßgeblich beteiligt war. Als der ZAW 2003 nach Berlin umzog, war es für Volker Nickel die Rückkehr in „seine Stadt“.
ZAW-Präsident Andreas F. Schubert: „Volker Nickel war ein Vordenker unserer Branche, wie es kaum einen anderen gab. Er war ihre Stimme und wurde in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gehört. Die Werbewirtschaft und ganz besonders wir als ZAW verdanken ihm unendlich viel. Als Sprecher und Geschäftsführer ‚Freiheit für die Werbung‘ hat er bei Journalisten und Kollegen der Werbebranche Denkmalstatus, auch zehn Jahre nach seiner Verabschiedung sind seine präzisen Analysen und treffenden Formulierungen, auch wenn sie für manche provokant klangen, immer wieder Thema. Er bleibt unvergessen, ebenso seine Verdienste.“
In seiner Abschiedsrede vom 6. September 2013 – natürlich über die Zukunft der Werbung – sagte Nickel bescheiden: „Mich selbst haben wir hier rasch mit zwei Bildern abgehandelt. Erstes Bild: Die eigene Bedeutung schwindet, wenn man versucht, sich aus größerem Abstand zu sehen. Das macht eine ganz andere Dimension deutlich: Hier sehen wir die Erde mit ihrem Durchmesser von 12.700 Kilometern vom Saturn aus fotografiert. Da relativiert sich Einiges. Das zweite Bild zeigt, dass der Einzelne seine Leuchtkraft vor allem in Gemeinschaft mit anderen erhält.“
Deine Leuchtkraft bleibt, lieber Volker, wir werden sie bewahren!
Andreas F. Schubert Präsident ZAW
Thomas Hinderer Vorsitzender Deutscher Werberat
Dr. Bernd Nauen Hauptgeschäftsführer ZAW
Katja Heintschel von Heinegg Geschäftsführerin ZAW und Deutscher Werberat
sowie die Mitarbeiter der Geschäftsstelle von ZAW und Deutschem Werberat.
Medien- und Werbewirtschaft begrüßt Vorgehen der Europäischen Kommission gegen Google wegen Wettbewerbsbeschränkungen im Bereich der Online-Werbetechnologie („AdTech“)
Die Europäische Kommission hat Google gestern Beschwerdepunkte wegen eines möglichen Missbrauchs von Marktmacht im Bereich der Online-Werbetechnologie übermittelt.
Hintergrund der seit Juni 2021 laufenden Untersuchung sind verschiedene Begünstigungspraktiken auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette für den programmatischen (Ver‑)Kauf von Online-Anzeigenwerbung. Mit den nun als missbräuchlich eingestuften Verhaltensweisen verschafft Google nach Ansicht der Kommission seiner eigenen Werbebörse AdX (heute Teil von Google Ad Manager) seit mindestens 2014 vorsätzlich und unrechtmäßig Wettbewerbsvorteile und verdrängt so Konkurrenten auf den betroffenen Märkten – zum Nachteil der gesamten werbungtreibenden Industrie. Nach der zutreffenden Analyse der Kommission betreibt Google auf allen Ebenen dieser Wertschöpfungskette zentrale Dienste für den Kauf, die Vermittlung, das Ausspielen, die Erfolgsmessung und das Verwalten von Werbeanzeigen, die auf den jeweiligen Märkten marktbeherrschend sind.
Die EU-Kommission hat zahlreiche Interessenskonflikte identifiziert, denen Google bei der Vermittlung von Online-Anzeigenwerbung wegen seiner Tätigkeit auf allen Wertschöpfungsstufen und insbesondere wegen des Auftretens zugleich auf Seiten der Käufer sowie der Verkäufer von Werbeplätzen unterliegt und die zu Lasten anderer Marktteilnehmer zum Vorteil des Konzerns ausgenutzt wurden. Nach der Auffassung der Kommission lassen sich derart gravierende, inhärente Interessenskonflikte nur mit strukturellen Maßnahmen ausräumen. Daher hat die Kommission eine Entflechtung verschiedener Google-Dienste als Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen.
Ein breites Bündnis aus Spitzenverbänden der deutschen Medien-, Internet- und Werbewirtschaft hatte sich zuvor im Rahmen dieses Kartellverfahrens ebenfalls an die Europäische Kommission in Brüssel gewandt. Die Verbände begrüßen die getroffene Entscheidung; insbesondere die für notwendig erachteten strukturellen Abhilfemaßnahmen.
Prof. Dr. Thomas Höppner, Partner der auf Medien- und Kartellrecht spezialisierten Kanzlei Geradin Partners, die die Verbände in diesem Verfahren vertritt, sagt zu der gestrigen Abmahnung:
„Online-Werbung ist das Lebenselixier des Internets. Durch die abgemahnten Verhaltensweisen hat Google seine zentrale Rolle auf allen Ebenen der Vermittlung von Online-Werbung missbraucht. Der Digitalgigant hat Herausgeber von Webseiten (Publisher) sowie Werbungtreibende (Advertiser) massiv geschädigt, insbesondere durch überhöhte Gebühren und Erschwerung von Innovation auf dem Markt. Googles Marktmissbrauch geht letztlich zu Lasten der Medienvielfalt und der Verbraucher. Der Vorschlag, die verschiedenen Bereiche des Unternehmens aufzuspalten, ist weitreichend und in dieser Form erstmalig. Die vergangenen Verfahren gegen Google haben aber gezeigt, dass Verhaltensauflagen nicht ausreichen, um die Wettbewerbsverzerrungen zu beenden.“
Dass die EU-Kommission andere problematische Verhaltensweisen von Google, die ebenfalls Gegenstand des förmlichen Kartellverfahrens sind (z.B. Googles Pläne, im marktbeherrschenden Chrome Browser sog. Drittanbieter-Cookies nicht mehr zu unterstützen sowie Beschränkungen im Zusammenhang mit Werbung auf YouTube), nicht zum Gegenstand der gestrigen Abmahnung gemacht hat, nehmen die Verbände zum Anlass eine klare Botschaft zu formulieren:
„Wenn wegen der Zustände im Online-Werbesektor nach Meinung der Kommission strukturelle Maßnahmen geboten sind, gebieten es wettbewerbsrechtliche Grundsätze umso mehr, die Anliegen im Bereich anderer eng verzahnter Google-Dienste weiterzuführen. Die Pläne des Konzerns für Chrome und Android sind erst recht inakzeptabel. Alle maßgeblichen Prozesse, Werkzeuge und Datenstrukturen werden in die Hände eines einzigen Unternehmens gelegt. So richtig der Schritt der Kommission ist: Der Umsetzung der weitreichenderen Pläne von Google darf nicht zugeschaut werden, um dann, erst Jahre später, einzuschreiten. Die Kommission hat, wie gestern demonstriert, das erforderliche Rüstzeug zur Hand.“
Das Bündnis besteht aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft. Unter dem Dach des ZAW umfasst es unter anderem die folgenden Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge):
BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.,
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.,
Markenverband e.V.,
MVFP Medienverband der freien Presse e. V.,
OMG e.V. Organisation der Mediaagenturen,
VAUNET – Verband Privater Medien e. V. sowie
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.
Vorgenannte Verbände treten ebenfalls als Beschwerdeführer in einem Verfahren vor dem Bundeskartellamt gegen Apples Wettbewerbsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem sog. „App Tracking Transparency (ATT) Framework“ auf, in dem es ebenfalls um die Regelsetzungsmacht eines Digitalgiganten im Bereich der Online-Werbung und um den Vorwurf der Selbstbegünstigung geht.
Werbemarkt 2022 im Plus, aber viele offene Baustellen. 2023 startet schwach und zusätzlich mit politischen Abwärtsrisiken.
Die Werbewirtschaft in Deutschland erzielte 2022 insgesamt ein Marktvolumen von rund 48,1 Mrd. Euro. Dies bedeutet ein Wachstum von 1,6 Prozent zum Vorjahr. Die erhoffte und in vielen Branchensegmenten benötigte Erholung nach den Corona-Jahren hat sich aufgrund des Ukraine-Konflikts und dessen wirtschaftlicher Folgen in 2022 jedoch nicht eingestellt. Fast alle Kennzahlen der Werbebranche erreichen noch nicht das Vor-Corona-Niveau. Die Nettoerlöse der Medien sanken zudem um 0,6 Prozent. Untypisch schlecht für die Branche war das letzte Quartal 2022: Der Weihnachtseffekt blieb aus, so dass viele Werbeträger – auch Online – in diesem Quartal ins Minus rutschten. Die Investitionen in Werbung wiederum stiegen zwar leicht um 0,3 Prozent, dies aber vor allem inflationsbedingt aufgrund höherer Produktionskosten. Die weiteren Formen kommerzieller Kommunikation nahmen aufgrund von Corona-Nachholeffekten um 6 Prozent zu. Der Ausblick auf 2023 stimmt besorgt: Die weiter hohe Inflation mit entsprechend zurückhaltendem Konsumklima auf der einen und drohende negative politische Rahmenbedingungen auf der anderen Seite belasten die Branche. 2023 wird ein Risikojahr.
ZAW-Präsident Andreas F. Schubert bilanziert: „Bedingt durch Einflüsse, die unsere Branche selbst nicht steuern kann wie die Folgen von Corona und den Ukraine-Krieg, erlebt sie seit drei Jahren ein ungewöhnliches Auf und Ab. Hohe Inflation und die dadurch bedingte geringe Konsumneigung und steigende Kosten innerhalb des Sektors wirkten im vergangenen Jahr – und bis heute – deutlich dämpfend. Wir können die Politik in dieser wirtschaftlich angespannten Zeit vor Überregulierung nur warnen. Viel steht auf dem Spiel: Werbeverbote und überkomplexe Anforderungen für die Marktkommunikation schränken Investitionen ein, bedeuten weniger Wertschöpfung für Marken und Unternehmen, gefährden den Markterfolg von Innovationen und sind Gift für die Refinanzierungskraft der Medien. Nichts von dem hat Deutschland derzeit im Überfluss – und die Aussichten sind ungewiss.
Das Werbejahr 2023 im Detail
Das Gesamtvolumen der kommerziellen Kommunikation stieg um 1,6 Prozent auf 48,1 Mrd. Euro (2021: 47,3 Mrd. Euro). Es lag trotz des Anstiegs unter dem Vorkrisenniveau mit 48,3 Mrd. Euro (2019). Damit ist der Gesamtmarkt auch im dritten Jahr nach dem Corona-Beginn im Frühjahr 2020 noch nicht auf dem Niveau von 2019 angelangt.
Die medienbasierten Investitionen in Werbung stiegen mit 36,2 Mrd. Euro um 0,3 Prozent (2021: 36,1 Mrd. Euro), die Netto-Werbeerlöse machen etwa 70 Prozent der Investitionen in Werbung aus. Grund für die leicht gestiegenen Werbeinvestitionen waren 2022 vor allem die höheren Produktionskosten. Dieser Wert ist der Einzige, der sich über dem Vorkrisenniveau befindet (2019: 34,9 Mrd. Euro). Betrug die Inflation 2019 noch 1,4 Prozent, lag sie 2022 jedoch bei 7,9 Prozent. Die höheren Energie-, Rohstoffpreise und Gehälter verteuerten die Werbeproduktion. Inflationsbereinigt kann von wachsenden Investitionen also keine Rede sein.
Die Netto-Werbeeinnahmen sanken 2022 leicht um 0,6 Prozent auf 25,7 Mrd. Euro. Ganz ungewohnt performte die Online-Werbung nicht mehr zweistellig und konnte die Bilanz wie in den Vorjahren auch nicht abfedern: Die digitale Werbung stieg deutlich weniger dynamisch um rund 2 Prozent – wobei wenige Plattformen einmal mehr besser als der Gesamtmarkt abschnitten. Außenwerbung, Anzeigenblätter, Direktwerbung, Fachzeitschriften, Radio und Kino vermeldeten ebenfalls positive Ergebnisse, aber: Bei aller Freude über die guten Zahlen dieser Medien/Werbeträger, ein Wachstum auf das Vorkrisenniveau 2019 wurde von fast allen – mit Ausnahme der Online-Werbung, die seit 2019 deutlich zulegen konnte – nicht erreicht.
Die weiteren Formen kommerzieller Kommunikation – Sponsoring, Kataloge und Weitere Werbedrucke sowie Werbeartikel – nahmen 2022 deutlich um 5,5 Prozent auf 11,91 Mrd. Euro (2021: 11,29 Mrd. Euro), preisgetrieben wie in der Druckindustrie, aber auch erholungsbedingt nach Corona, zu. Der Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW) konnte infolge der wiedergewonnenen Möglichkeiten für haptische Werbung und verstärkte Investitionen in Wirkungsforschung ein Umsatzplus von rund 6 Prozent auf 2,80 Mrd. Euro vermelden, aber auch hier bleibt der Wert deutlich unter dem Vorkrisenniveau mit 3,65 Mrd. Euro in 2019. Der Aufwärtstrend der weiteren Formen kommerzieller Kommunikation ist klar erkennbar, auch sie blieben jedoch noch unter dem Vorkrisenniveau von 13,44 Mrd. Euro in 2019.
Arbeitsmarkt: Jobangebote in der Werbebranche entwickeln sich moderat positiv
Nach der überhitzten Arbeitnehmersuche in 2021 mit Corona-Nachholeffekten von plus 90 Prozent, normalisierten sich die Jobangebote 2022 mit einem Plus von 10 Prozent zum Vorjahr. Die größte Nachfrage besteht traditionell bei den Agenturen, die im Berichtsjahr rund 60 Prozent der Angebote stellten, vor den Werbungtreibenden mit 30 Prozent und den Medien mit 11 Prozent.
Während bei den Agenturen vor allem Account Manager (857 Angebote) gefragt waren, suchten die werbenden Unternehmen Personal im Bereich Marketing und Werbung (1.562) – gefragt waren vor allem Marketing-Leiter. Bei den Medien wurden in erster Linie Media-experten gesucht (395), auch hier war die Leitungsebene – vor allem Medialeiter – stark nachgefragt.
Die Arbeitslosenzahl im Bereich Marketing und Werbung stieg um 6 Prozent von 23.753 in 2021 auf 25.160 in 2022 (jeweils Monat Dezember), so die Bundesagentur für Arbeit. Die Daten gehen mit den ZAW-Zahlen insofern konform, als in der zweiten Jahreshälfte 2022 die Jobangebote um rund 20 Prozent im Vergleich zu den ersten 6 Monaten sanken.
Der Fachkräftemangel ist noch vor der konjunkturellen Lage das größte Wachstumshemmnis der Branche. Bei 80 Prozent der Agenturen bremste der Fachkräftemangel laut GWA Frühjahrsmonitor 2023 die Geschäfte aus. Daher investierten die Agenturen mehr denn je in ihre Mitarbeitenden: Bei fast 80 Prozent der Befragten haben sich die Kosten für Personal 2022 erhöht, was sich 2023 fortsetzen wird.
ZAW-Trendanalyse 2023
Die ZAW-Trendanalyse zeigt ein gedämpftes Bild bei den konjunkturellen und werbewirtschaftlichen Erwartungen im 1. Halbjahr 2023: 31 Prozent der ZAW-Mitglieder erwarten bestenfalls eine schwarze Null, 62 Prozent sehen ein Ergebnis ähnlich zu 2022 mit positiven wie negativen Erwartungen. Nur rund 7 Prozent hoffen auf eine Rückkehr zum Vorkrisenniveau 2019.
Sorgen bereitet den ZAW-Mitgliedern das aktuelle Konsumklima: 44 Prozent der ZAW-Mitglieder stufen das für die Branche so wichtige Konsumklima als schlecht ein, 50 Prozent lediglich als mittelmäßig.
Die Frage zur Stimmung in der Werbebranche auf einer Skala von 8 = ausgezeichnet bis 1 = bedrohlich zeigt im Frühjahr 2023 einen schlechteren Durchschnittswert mit 3,2 im Vergleich zum Frühjahr 2022 (3,5). Aufgeschlüsselt nach Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ergeben sich für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation verhaltene 3,8 Punkte und zur politischen Lage besorgte 2,1 Punkte. Ausschlaggebend hierfür sind die Verbotspläne des BMEL:
Rund 74 Prozent geben an, dass die Politik des BMEL bei ihren Mitgliedern Arbeitsplätze gefährden (ja: 27Prozent, wahrscheinlich: 47 Prozent).
Die Umfrageergebnisse bei den ZAW-Mitgliedern geben die Aussichten für 2023 vor: Stagnation, nicht mehr, liegt im Rahmen der konjunkturellen Möglichkeiten. Auch das Bruttoinlandsprodukt stagnierte im ersten Quartal 2023 und spiegelt damit eine ähnliche Situation für die Gesamtwirtschaft wider.
Blick auf die politischen Rahmenbedingungen in 2023
Andreas F. Schubert kommentiert die politischen Herausforderungen: „Mit dem geplanten Werbeverbot des BMEL würde massiv eingegriffen: Lebensmittelwerbung würde nicht gegenüber Kindern, sondern weitgehend unspezifisch auch gegenüber Erwachsenen zu weiten Teilen verboten. Rund 70 Prozent aller Lebensmittelprodukte würden mit nahezu vollständigen Kommunikationsverboten belegt. Die damit drohende Demonetarisierung der Medien durch den Gesetzgeber – sie läge nach validen Berechnungen oberhalb der pandemiebedingten Einbußen – wäre von bislang unbekanntem Ausmaß und hätte entsprechende Folgen. Dies ist nicht das Programm einer Fortschrittskoalition. Der Ansatz ist auch perspektivisch gefährlich: für die Marktwirtschaft, für den Standort, seine Innovationskraft und auch gesellschaftspolitisch. Die unzutreffende Redeweise von „ungesunden Lebensmitteln“, wo es doch darum geht, eine gesunde Ernährung und Bewegung positiv zu fördern, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen: Das Ministerium verfügt, wie es selbst eingestehen musste, über keine Wirksamkeitsstudien, die eine nachhaltige substantielle Verringerung von kindlichem Übergewicht durch Werbeverbote belegen. Die Werbewirtschaft unterstützt das Ziel, die Übergewichtsprävalenz bei Kindern in Deutschland zu senken. Sie steht für verantwortungsadäquate Regulierung auf dem Boden des Koalitionsvertrags zur Verfügung. Lebenswirkliche, praktische Maßnahmen werden sich auszahlen, nicht aber Symbolpolitik mit der ernährungspolitisch am falschen Ende gearbeitet wird, deren Folgen aber auf breiter Front aus dem Ruder laufen werden.“
Bernd Nauen, ZAW-Hauptgeschäftsführer zur Agenda in anderen Bereichen: „Der Markt der Online-Werbung zeigt weiterhin ein deutliches Ungleichgewicht mit ausgeprägten wettbewerblichen Defiziten und überragender Regelsetzungsmacht weniger Player. Dies geht insbesondere zulasten von abertausenden Publishern, der Vielfalt und am längeren Ende auch der Verbraucher. Der EU-Gesetzgeber und auch Deutschland haben Gesetze erlassen, um dem entgegenzutreten. Das ist gut so. Die EU-Kommission und immer mehr nationale Wettbewerbsbehörden haben sich auf den Weg gemacht, den bestehenden Dysfunktionalitäten entgegenzutreten. Sie sollten sich hierfür nicht zu viel Zeit lassen und klare Entscheidungen treffen. Die Luft zum Atmen wird für viele immer dünner. Deshalb gilt mehr denn je auch bei neuen Regulierungsvorhaben, insbesondere für solche, die den Datenschutz und digitale Verbraucherrechte mehren wollen: zweimal hinschauen, reality checks und die Verhältnismäßigkeit wahren. Das Letzte, was das dringend benötigte Wachstum im Digitalen auf breiter Front benötigt, sind noch mehr Komplexität und Regulierungsvorteile für diejenigen, die in Zeiten der Regulierungsaskese alle strategischen Hügel besetzt haben und sie nun mit einseitiger Regelsetzungsmacht unter dem Deckmantel des Datenschutzes uneinnehmbar machen wollen“.
Das ZAW-Jahrbuch 2023 ist soeben erschienen: auf 56 Seiten viel Wissenswertes zur Werbewirtschaft, Werbepolitik und Selbstregulierung.
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi stuft geplantes Werbeverbot für Lebensmittel als deutlich verfassungs- und europarechtswidrig ein
Professor Dr. Martin Burgi, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umwelt- und Sozialrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München, stellte am Mittwoch, 26. April 2023, sein Gutachten zum Referentenentwurf zum Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei der der Jahrestagung des Lebensmittelverbands Deutschland vor. Das Gutachten wurde im Auftrag des Lebensmittelverbands und des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft erstellt.
Der Referentenentwurf enthält, anders als vom BMEL unzutreffenderweise behauptet, eine nahezu lückenlose Aneinanderreihung von Kommunikationsverboten, die die Werbung für mindestens 70 Prozent aller Lebensmittel erfassen würde.
„Das Gutachten beweist, dass das BMEL Schrotschusspolitik betreibt. Mit der Programmatik des Koalitionsvertrags hat dies schlichtweg nichts mehr zu tun. Der Entwurf übernimmt unbesehen die Kampagnenforderungen von Vorfeldorganisationen. Hier geht es nicht um sachorientierte Lösungen, sondern um paternalistische Bevormundungspolitik“, fasst Bernd Nauen, ZAW-Hauptgeschäftsführer, zusammen.
Nach dem Entwurf soll zwischen 6 und 23 Uhr jedwede Rundfunkwerbung für mindestens 70 Prozent aller Lebensmittel verboten sein. Über generelle Verbreitungsverbote, auch für die Außenwerbung, hinaus sind absolute Verbote für alle Medien/Werbeträger vorgesehen, mit denen die Kommunikation „im weitesten Sinne“ zum Erliegen gebracht werden soll. Die Refinanzierung von Medien würde hierdurch in einem noch nie dagewesenen Ausmaß ausgeschaltet.
Das Gutachten legt dar, dass das Vorbringen des BMEL evident unzureichend ist, um die vielfachen Eingriffe zu rechtfertigen. „Das BMEL selbst hat zugeben müssen, keinerlei Wirksamkeitsbelege für seine Verbotspolitik im Hinblick auf die Verringerung von Übergewicht bei Kindern zu besitzen“, erinnert Nauen.
Nach Anwendungsbereich und Eingriffsintensität unterscheidet sich der Referentenentwurf laut Burgis Gutachten signifikant von vorherigen politischen Verlautbarungen im Koalitionsvertrag.
Prof. Dr. Martin Burgi kommentiert: „Statt einer evidenzbasierten Gefahrenprognose handelt es sich hier um eine reine Gefahrenvermutung ‚ins Blaue hinein‘. Auf Basis einer bloß gefühlten und bislang nicht belegten Gefahr derart weitreichende Freiheitsbeschränkungen vorzunehmen, ist – soweit ersichtlich – beispielslos.“
Weitere Zitate/Kernaussagen von Prof. Dr. Martin Burgi zu seinem Gutachten hier.