Alkoholhaltige Getränke

Die bestehenden gesetzlichen und selbstregulatorischen Vorgaben zur Bewerbung von Alkohol in Deutschland reichen aus, um missbräuchlichen Konsum gerade unter Jugendlichen weiter zu reduzieren. Die Werbewirtschaft übernimmt durch die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats eigenständig Verantwortung. Durch die selbstauferlegten Regeln wird medienübergreifend sichergestellt, dass insbesondere keine Ansprache von Minderjährigen erfolgt und übermäßiger Konsum nicht gefördert wird.

Weniger Alkoholkonsum unter Jugendlichen – diese Entwicklung zeigen sowohl der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung von 2021, als auch eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Dennoch werden auf nationaler und europäischer Ebene strengere Regelungen für die Bewerbung von alkoholischen Getränken gefordert.

Bislang keine Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Verschärfungen der Regelungen zu Marketing und Sponsoring

Die im Kapitel Gesundheitspolitik des Koalitionsvertrags der aktuellen Ampelregierung angekündigten Verschärfungen der Vorgaben zur Alkoholwerbung sind bislang nicht umgesetzt worden. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Blienert, lässt immer wieder öffentlich in der Presse verlauten, dass die Vorgaben zur Bewerbung von Alkohol im Zuge der Cannabis- Legalisierung verschärft werden sollen. So strebt er zum einen ein Verbot von Alkoholwerbung in Fernsehen und digitalen Medien bis mindestens 22 Uhr an sowie ein Verbot von Alkoholwerbung auf Plakaten an öffentlichen Standorten, die für Kinder und Jugendliche zugänglich sind. Auch ein Sponsoringverbot für die Alkoholwirtschaft in Bezug auf Veranstaltungen mit Jugendlichen sieht er vor. In dem im Oktober 2022 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Eckpunktepapier zur Cannabis-Legalisierung wurden keine Regelungen zur Bewerbung von alkoholhaltigen Getränken aufgenommen.

Europäischer Krebsbekämpfungsplan

Mit dem bereits Anfang 2021 von der EU-Kommission vorgestellten europäischen Krebsbekämpfungsplan sollen Vorschriften zur Bewerbung alkoholhaltiger Getränke überprüft werden. Zum diesjährigen Weltkrebstag wurden erstmals Länderprofile veröffentlicht, die Ungleichheiten von Krebsursachen zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zeigen sollen. Im Hinblick auf missbräuchlichen Alkoholkonsum wurde für Deutschland festgestellt, dass dieser häufiger bei Personen mit hohem Bildungsniveau und Einkommen vorkommt, vergleichsweise weniger bei bildungsferner und einkommensschwacher Bevölkerung.

Die für 2023 von der EU-Kommission angekündigten Initiativen, mit denen die Krebsbekämpfung gestärkt werden soll, fokussieren sich nicht auf die Bewerbung alkoholhaltiger Getränke, vielmehr konzentrieren sie sich auf Früh-Erkennung, Impfungen und Behandlungen der Krankheiten.

WHO möchte Alkohol-Werbung weiter beschränken

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2022 einen europäischen Rahmen zur Reduzierung von Alkoholkonsum veröffentlicht. Hierin wird angenommen, dass eine Kausalität zwischen Werbung und Alkoholkonsum bestehe. Neben der Einrichtung von sektorübergreifenden Arbeitsgruppen, um Wege zur Eindämmung missbräuchlichen Alkoholkonsums in Verbindung mit Werbung zu finden, hat sich die WHO auch die weitere Beschränkung von kommerzieller Alkoholkommunikation zum Ziel gesetzt. | Stand: April 2023