TABAKPRODUKTE UND NEUARTIGE ERZEUGNISSE

Trotz der allenfalls nur noch rudimentär gegebenen Werbemöglichkeiten für Tabakprodukte und neuartige Erzeugnisse werden Forderungen nach weiterer Regulierung gestellt. Auch die EU-Kommission prüft derzeit weitere Verschärfungen der Regulierungsmaßnahmen im Bereich der Tabakkontrolle.

Nach dem nahezu vollständigen Verbot der Bewerbung herkömmlicher Tabakerzeugnisse und von Tabakerhitzern wird Ende 2023 auch die werbliche Kommunikation für E-Zigaretten weitgehend unzulässig sein. Dennoch werden Stimmen lauter, die weitere Beschränkungen fordern. Eine solide Begründung hierfür ist nicht ersichtlich. So ging die Zahl der Raucher in der Altersgruppe von 14 bis 17 Jahren laut der regelmäßig durchgeführten DEBRA-Studie zwischen 2016 und 2021 – mithin vor der ersten Verbotsstufe für die Außenwerbung – von 12,1 Prozent auf 8,7 Prozent zurück. Nunmehr soll, unter Berufung auf diese Studie, die Quote der rauchenden Jugendlichen sprunghaft auf 16 Prozent angestiegen sein, weshalb sogleich weitere Beschränkungen gefordert werden.

Die Debatte ist alles andere als evidenzbasiert. So liegen nicht nur andere Erklärungen als die von interessengeleiteten Interpreten gezogenen Schlüsse näher: Hier wird oftmals auf die Präsentation von Produkten am Point of Sale als Ursache für die angebliche Entwicklung hingewiesen. Denn bei informierter Betrachtung der Erhebungsbedingungen und Datengrundlage fällt auf, dass die Untersuchung keinen Zusammenhang zu den ohnehin nahezu nicht mehr existenten Kommunikationsmöglichkeiten für die Branche belegen kann. Der ZAW wird die Öffentlichkeit und Politik auch künftig daran erinnern, die Branche und die Wirksamkeit von Werbeverboten evidenzbasiert zu betrachten. Nur so kann die Ankündigung im Koalitionsvertrag der Ampelparteien, die Regulierung von Marketing und Sponsoring im Tabakbereich weiter zu verschärfen, sinnvoll ausgefüllt werden.

Konsultationen auf EU-Ebene

Die Europäische Kommission prüft derzeit weitere Verschärfungen der Regulierungsmaßnahmen im Bereich der Tabakkontrolle. Die angelaufene Evaluierung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und der Richtlinie über Tabakwerbung bildet den Auftakt für den erwarteten Legislativvorschlag der Kommission. Gegenstand der Bewertung sind die Produktregulierung, weiterhin aber auch Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring. Bereits die Vorgehensweise lässt Befürchtungen aufkommen: Offenbar sind gezielte Konsultationen mit ausgewählten Stakeholdern vorgesehen, um die bereits vorgegebene Zielsetzung der Entstehung einer „Generation Rauchfrei“ bis 2040 zu erreichen. Der ZAW hat und wird Daten zu erfolgversprechenden und weniger geeigneten Maßnahmen anbringen. Insbesondere für die risikoverminderten neuartigen Produkte sollten Möglichkeiten zur informierenden Kommunikation gegenüber Erwachsenen Bestandteil der künftigen Regulierungsstrategie sein. Die Unterschiede zwischen evidenzbasierter Regulierung im Interesse eines effektiven Jugendschutzes und rein politisch motivierten Eingriffen werden darüber entscheiden, ob die Zielsetzungen auf lange Sicht erreicht werden. | Stand: April 2023