ZAW-Marktprognose 2020 und Ausblick 2021

Werbemarkt 2020 mit deutlichen Corona Einbußen – Megaplattformen wachsen in der Krise gewaltig

Berlin, Die Werbewirtschaft in Deutschland wird um 3 Mrd. Euro und rund 6 Prozent von 48 Mrd. Euro in 2019 auf 45 Mrd. Euro in 2020 schrumpfen, wie der Dachverband der Werbewirtschaft prognostiziert. Die Investitionen in Werbung vermindern sich auf 33,53 Mrd. Euro, die Netto-Werbeeinnahmen der Medien auf 23,34 Mrd. Euro. Einzelne Werbeträger liegen bei der Schrumpfung in signifikanter Weise unter dem Minus des Gesamtmarkts. Der ZAW und seine Mitglieder mahnen von der Politik daher ein Belastungsmoratorium an, um die Werbeträger- und Medienlandschaft in Deutschland zu stützen. Die Corona-Pandemie befeuert zugleich den Strukturwandel innerhalb der Medien deutlich. Die Werbebudgets werden noch weiter in Richtung der digitalen Megaplattformen verlagert, deren Marktmacht und Hebel überproportional an Gewicht zulegen. Grundlegende wettbewerbspolitische Maßnahmen sind nach Ansicht des Dachverbands angezeigt, um den Wettbewerb im digitalen Werbemarkt nach Covid-19 erhalten zu können.

„Die digitale Werbung kommt insgesamt vergleichsweise sehr gut durch die Krise. Damit einher geht allerdings auch eine nochmals signifikant gesteigerte Verschiebung in Richtung der digitalen Megaplattformen. Für die Regulierung und Politik bedeutet dies, angekündigte oder bereits laufende Geschäftspraktiken, Ausschluss- und Ausnutzungsstrategien der bereits vielfach dominanten  Akteure besonders in den Blick zu nehmen und gleichzeitig alles zu unterlassen, was die Erholungsmöglichkeiten und Wettbewerbsposition der anderen Marktteilnehmer, insbesondere KMUs, beeinträchtigt.“

ZAW-Präsident Andreas F. Schubert

Das Werbejahr 2020: Gesamtmarktsituation
Während der ZAW angesichts des Lockdowns und dessen Folgen Anfang Juni noch ein Minus von 10 bis 20 Prozent erwartete, tragen ein erfreulich robustes Konsumklima und optimistischere Konjunkturerwartungen in der deutschen Wirtschaft – trotz aktuell wieder steigender Infektionszahlen und besonders besorgniserregenden Entwicklungen im Ausland – zu einer verglichen damit positiveren Bewertung des Werbemarkts bei. Unter der Voraussetzung, dass es keinen weiteren Lockdown im letzten Quartal des Jahres 2020 gibt, geht der ZAW nun von einem Minus von rund 6 Prozent für den Gesamtwerbemarkt auf 45 Mrd. Euro (2019: 48 Mrd. Euro) aus, die Investitionen in Werbung sinken um 4 Prozent auf 33,53 Mrd. Euro (2019: 34,89 Mrd. Euro), die Netto-Werbeeinnahmen der Medien gehen allerdings um rund 7 Prozent auf 23,34 Mrd. Euro zurück (2019: 25,02 Mrd. Euro).

Der Grund für den weniger dramatischen Rückgang als beispielsweise während der Finanzkrise 2008/09, ist im anhaltend kräftigen Wachstum des digitalen Werbemarkts auch in Zeiten von Covid-19 begründet: Sein Anteil am Werbemarkt steigt 2020 auf rund 40 Prozent während er in Zeiten der Finanzkrise deutlich weniger bedeutend war und bei 4 Prozent Marktanteil lag. Zudem haben sich einige Werbeträger in den vergangenen Monaten besser als zunächst erwartet entwickelt, auch wenn die Lockdown-Monate für die meisten nicht mehr aufzuholen sind und für manche gar nicht – Stichworte Kinos, Events und Veranstaltungen. In der Finanzkrise waren vor allem der namensgebende Sektor und die Industrieproduktion betroffen. Durch Covid-19 sind weitaus mehr Branchen getroffen, insbesondere der für die Binnenkonjunktur und damit auch die Werbewirtschaft so wichtige Dienstleistungssektor und Teile des Handels. Die höhere Unsicherheit über den zeitlichen Verlauf der Krise kommt hinzu: niemand kann das Ende der Ausnahmesituation valide absehen.

„Die Krise zeigt, dass freier Wettbewerb und faire Rahmenbedingungen unverzichtbar sind, um die Kernsubstanz wirtschaftlicher Dynamik und die Sicherung von Innovationsfähigkeit zu erhalten. Unternehmerische Handlungsfreiheiten dürfen weder durch staatliches Handeln unsachgemäß begrenzt werden noch durch die großen digitalen Plattformen und die dahinterstehenden internationalen Großkonzerne offen oder verdeckt eingeschränkt werden.“

Franz-Peter Falke, Präsident Markenverband

Um die teils schwer darbende Medienlandschaft in Corona-Zeiten in ihrer Substanz gerade im Zeitalter von Fake News zu erhalten, betont Philipp Welte, ZAW-Präsidiumsmitglied, VDZ-Vizepräsident und Vorstand Hubert Burda Media: „Die Krise wirkt wie ein mächtiger Katalysator auf die Zementierung der Monopolstrukturen im digitalen Segment des Werbemarktes. Dieser Markt wird auch in Europa dominiert von US-amerikanischen Digitalplattformen, die in den Ausprägungen ihrer ökonomischen Macht und Möglichkeiten längst die Größe von Staaten haben.“ Er appelliert mit Blick auf die Werbewirtschaft: „Anstatt in der Krise jetzt weitere Belastungen unserer digitalen und unserer klassischen Mediengeschäfte voranzutreiben, sollten sich die Gesetzgeber in Berlin und in Brüssel dringend daran machen, diese wachsende Dominanz regulatorisch in den Griff zu bekommen, um faire Marktbedingungen für alle Medienunternehmen zu schaffen.“

ZAW-Trendbefragung Stimmungslage unter den ZAW-Mitgliedern
Die Stimmungslage unter den ZAW-Mitgliedern bleibt mit 3,1 Prozentpunkten weiterhin schlecht. Schon im Frühjahr hatte die Frage ‚Wie beurteilen Sie die aktuelle Lage der Werbewirtschaft – wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich?‘ den historisch niedrigen Wert vom 3,1 ergeben, der damit noch unter dem aus der Zeit der Finanzkrise mit 3,6 Prozentpunkten liegt. Das liegt darin begründet, dass die ZAW-Mitglieder keine Anzeichen aus der Politik erkennen können, dass auf die Corona-bedingten Belastungen der Unternehmen Rücksicht genommen wird und das Konjunkturpaket der Bundesregierung nur begrenzt greift. Für die meisten verpufft der Impuls durch die Mehrwertsteuersenkung. Die Liquiditätssicherung durch steuerliche Verlustrechnung kommt bei den Unternehmen dagegen besser an. Der ZAW hatte sich hierfür besonders eingesetzt, aber auch eine umfassendere Unterstützung dieses Instruments erwartet.

ZAW-Trendbefragung zur Kurzarbeit
Die Umfrage zur Kurzarbeit ergab, dass bei 61 Prozent der Mitglieder Kurzarbeit für die Beschäftigten stattfand, während 19 Prozent keine Kurzarbeit vermeldeten (ebenfalls 19 Prozent äußerten sich nicht). Die Daten korrespondieren insofern mit den Ergebnissen der ZAW-Stellenangebotsanalyse, die einen Jobangebots-Rückgang von 40 Prozent im 1. Halbjahr 2020 ergab, als laut Mitgliederangabe versucht wurde, die bestehende Personalsituation stabil zu halten, Neueinstellungen dagegen verschoben werden.

GWA-Präsident Benjamin Minack: „Die vergangenen Wochen zeigen, wie schwierig angesichts der Pandemie Prognosen sind, die sich auf einen Zeitraum länger als eine Woche erstrecken. Wir befinden uns eben nicht in einer typischen konjunkturellen Krise, für die alle Regeln bekannt sind. Klar ist aber auch, dass eine gewisse Gewöhnung an die Situation eingesetzt hat. Die Agenturen haben sich gut auf die Krise eingestellt.“

Blick auf die Situation der Werbung 2020 und 2021
Die Trendbefragung deutet noch keine wirkliche Erholung für das erste Quartal 2021 an: Während 23 Prozent der ZAW-Mitglieder mit einer positiven Entwicklung der Werbebudgets rechnen, gehen 16 Prozent von gleich bleibenden Budgets aus und 29 Prozent von rückläufigen Werbeumsätzen. 32 Prozent gaben aufgrund der unsicheren Situation keine Prognose ab. Das Jahresergebnis wird in 2020 in ganz besonderer Weise von der Investitionsfähigkeit der Unternehmen im November und Dezember abhängen, wenn die Werbekonjunktur traditionell anspringt

Bernd Nauen, ZAW-Hauptgeschäftsführer fasst angesichts der Krise zentrale, politische Forderungen der Branche zusammen: „Erstens, die Unternehmen erwarten, dass in der Rezession keine zusätzlichen Ziegelsteine in ihren Rucksack gelegt werden. Die Liste der geplanten Einschränkungen, die in das Rad der Marktkommunikation greifen würden, ist aber paradoxerweise länger denn je. So wird beides – Aufschwung und Transformation – kaum gelingen. Zweitens, die positive Entwicklung im Digitalen droht teuer erkauft zu werden. Der Wettbewerb im digitalen Werbemarkt verschiebt sich mit zunehmender Geschwindigkeit weiter zugunsten der Megaplattformen, deren Praktiken und Pläne mit großer Besorgnis gesehen werden. Die Wettbewerbspolitik ist aufgerufen, wirkungsvoll Grenzen zu ziehen.“

Werbewirtschaft zu den aktuellen Beschlüssen der Glücksspielpolitik

BERLIN, Die am 30.9.2020 veröffentlichte Übereinkunft der Bundesländer zum Vollzug im Online-Glücksspielbereich und die dazu ergangene Leitlinie der obersten Aufsichtsbehörden sind aus der Sicht der Werbewirtschaft kein großer Wurf. Aufgestellt wird ein umfangreiches Bündel produktbezogener Pflichten, deren technische und organisatorische Umsetzbarkeit für die Anbieter in der extrem kurz gesetzten Frist bis zum 15. Oktober 2020 jedoch keinesfalls klar ist. Zur Marktkommunikation und Werbung wird auf den geltenden Staatsvertrag verwiesen. Bernd Nauen, ZAW-Hauptgeschäftsführer: „So wird das Ziel verfehlt, mit klaren Regeln aus der Übergangszeit heraus die Kanalisierung in einen geordneten Glücksspielmarkt zu erreichen. Regelrecht kontraproduktiv wäre es, wenn hiermit zum Ausdruck kommen sollte, dass die vorgezogen in die Pflicht genommenen Anbieter nicht werben dürfen. Das wäre paradox und rechtlich zweifelhaft, weil die Leitlinien und politischen Beschlüsse nichts an der europarechtlichen Rechtslage ändern können.“

Mit Blick auf die vom Bundesland Schleswig-Holstein erlaubten Online-Casino-Angebote schätzt der ZAW die Lage wie folgt ein. Nauen: „Die Leitlinien ändern aus unserer Sicht auch nichts an der Rechtslage für die Anbieter mit SH-Lizenz, denn diese agieren auf autonomer landesgesetzlicher Grundlage. Der Umlaufbeschluss der Bundesländer besagt ausdrücklich, dass die schleswig-holsteinischen Regulierung mitsamt ihren Werbeerlaubnissen bis zur Erteilung von Erlaubnissen nach dem neuen GlStV 2021 unberührt bleiben soll. Die in der Whitelist der Glücksspielaufsicht SHs aufgeführten erlaubten Angebote verhalten sich aus unserer Sicht bei Ihrer Werbung daher nicht nur regelkonform, sie agieren auch verantwortungsbewusst mit Rücksicht auf die im Interesse der anderen Bundesländer erlassenen spezifischen Vorgaben Schleswig Holsteins für bundesweite Werbung.“ Die Werbung der Anbieter mit Lizenz aus Schleswig-Holstein muss nach den Regeln dieses Bundeslandes verhältnismäßig und angemessen zur regionalen Werbung vor Ort sein. Der dazu vereinbarte Selbstregulierungsmechanismus ist mittlerweile angelaufen und liefert entsprechende Informationen an die Aufsicht in Schleswig-Holstein, auf deren Basis die Behörde die Regelkonformität überprüft. Das Verfahren wird von Branchenbeteiligten als vorbildlich eingestuft.

Jobangebote in der Werbung sinken Covid-19 bedingt deutlich

ZAW-Stellenanalyse – Halbjahresbilanz 2020

BERLIN, Die Stellenangebotsanalyse des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft ZAW zeigt einen Jobofferten-Rückgang in der Werbebranche von fast 40 Prozent in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020. Hauptauslöser sind die Corona-Pandemie bzw. die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung.

Die Trendanalyse des ZAW weist ein Minus von 38 Prozent für das erste Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aus. Das Jahr 2020 war mit minus 34 Prozent im Januar und minus 25 Prozent im Februar als Folge der Ende 2019 zu beobachtenden Konjunktureintrübung bereits spürbar rückläufig gestartet. Im März erholte sich der Arbeitsmarkt dann mit minus 2 Prozent. Der insgesamt hohe Beschäftigungsgrad in der Werbewirtschaft zeigte in puncto Stellenangeboten dann Covid-19-bedingt den Einbruch: Die ‚Corona Lockdown-Monate‘ April und Mai schlugen auf den Stellenmarkt durch, um 50 Prozent (April) bzw. 54 Prozent (Mai) wurden die Jobangebote reduziert. Signifikant ist auch die Entwicklung nach den ‚Corona Lockdown-Monaten‘: Die Stellensituation erholte sich im Juni noch keineswegs, im Gegenteil: das Minus erhöhte sich auf 62 Prozent. Auch der Juli zeigte mit minus 68 Prozent keine Erholung.

GWA-Präsident Benjamin Minack zur Situation: „Agenturen stehen hier vor einer großen Herausforderung. Einerseits ist das Problem des Fachkräftemangels natürlich nicht verschwunden, andererseits weiß derzeit niemand, wie sich die Wirtschaft und damit die Auftragslage der Agenturen entwickeln wird. So wichtig es also nach wie vor wäre, Talente zu gewinnen und zu halten, so schwierig ist dies aktuell wegen der ungewissen ökonomischen Entwicklung.“

Arbeitslosenzahlen steigen deutlich

Parallel zu den ZAW-Daten zeichnen die Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit ein ähnliches Bild. Während die Monate Januar bis März 2020 ein prozentuales Plus von durchschnittlich rund 5 Prozent mehr Arbeitslosen im Bereich Werbung und Marketing aufwiesen (Januar: +5,4 Prozent, Februar: +5,5 Prozent, März: +5,3 Prozent), stiegen diese Zahlen anschließend drastisch: April: +22,6 Prozent, Mai: +34,5 Prozent – und im Juni ein negativer Höchststand mit +39,6 Prozent mehr Arbeitslosen als im Vorjahr.

Aufschwungprognosen schwierig – Belastungsmoratorium gefordert

„Die ausgeprägt negative Entwicklung im Arbeitsmarkt ist angesichts des gesamtkonjunkturellen Einbruchs zu erwarten gewesen. Die Branchen, deren Situation und Perspektiven immer noch deutlich eingetrübt sind, überwiegen allzu deutlich – und damit auch der Druck auf die Werbebudgets und die Beschäftigungssituation der Branche. Entscheidend wird sein, wie schnell sich die Binnennachfrage und die vorgelagerten Märkte erholen, um auch in unserem Sektor wieder eine Aufwärtsbewegung zu sehen – und zum Niveau vor der Corona-Krise zurückzukehren. Wir müssen hier aber realistisch sein: Das Ausmaß der Eintrübung des Arbeitsmarkts ist erheblich und die Aufschwungprognosen haben sich zuletzt nochmal nach hinten verschoben – trotz des Konjunkturpakets. Deshalb ist es auch keinesfalls die Zeit, Regulierung, die die Erholung der Branche hemmen würde, weiter hochzuschrauben. Deshalb sind wir auch besorgt über eine Reihe von Vorhaben, die dem Ernst der Situation nicht gerecht werden und fordern den Bund wie die Länder auf, das angekündigte Belastungsmoratorium zu beachten“, kommentiert ZAW-Präsident Andreas F. Schubert die Situation.

ZAW-Trendanalyse im Detail

Bis auf Planner, Gestalter visuelles Marketing und Back Office sind alle Werbeberufe in den roten Zahlen. Der Nachfragerückgang trifft klassische Agentur- und Medienberufe wie Grafiker (-58 Prozent) und Art-Direktoren (-54 Prozent) bzw. Mediaexperten (-42 Prozent), aber auch die digitalen Berufe (IT-Experten: -38 Prozent). Etwas weniger betroffen waren die Jobangebote, die überwiegend von werbenden Unternehmen geschaltet werden wie beispielsweise Marketingspezialisten (-23 Prozent). Insgesamt wurden laut ZAW-Trendanalyse 2.582 Stellen im 1. Halbjahr 2020 zu 4.168 Jobangeboten im 1. Halbjahr 2019 geschaltet, ein Rückgang von fast 40 Prozent. Der Anteil der Agenturen an den Stellenofferten der Werbung sank um zwei Prozent auf 55 Prozent ebenso wie der Anteil der Medien mit 11 Prozent. Der Anteil der werbenden Unternehmen stieg dagegen um vier Prozent auf 34 Prozent.

Klaus-Peter Schulz, OMG-Geschäftsführer und Sprecher über die Digitalisierung und die digitalen Berufe: „Die Kommunikationsbranche zählt bei der Digitalisierung zu den Vorreitern, die Corona-Krise hat dabei als Beschleuniger gewirkt und den Strukturwandel noch einmal spürbar forciert. Mit Blick auf das erste Halbjahr 2020 lässt sich dies in Zahlen zwar nicht ablesen. In der aktuell schwierigen Situation ist es der Kommunikationsbranche aber gelungen, dass der Zuwachs an neuen digitalen Jobs rückläufig ist, nicht aber die Arbeitsplätze insgesamt. Durch den sehr dynamischen Digitalisierungsschub, den wir derzeit erleben, erwarten wir bei günstigem Verlauf bereits in 2021 einen steigenden Bedarf mit neuen interessanten Jobangeboten.“

Downloads:
Stellenangebote 1. Hj. 2020 nach Berufsbereichen
Stellenangebote 1. Hj. 2020 nach Gruppen
Arbeitslose in der Werbebranche 1. Hj. 2020-2019-2018 im Vergleich

DVTM und ZAW erzielen Einvernehmen mit Schleswig-Holstein über Selbstregulierungsmodell für bundesweite TV-Werbung von in Schleswig-Holstein lizenzierten Online-Casinos

BERLIN, Die Selbstregulierung zur Sicherstellung einer verhältnismäßigen bundesweiten TV-Werbung für die von Schleswig-Holstein erlaubten Online Casinos kann starten.  Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein akzeptiert die vom Deutschen Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) und dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) entwickelten Regeln und den dazugehörigen Überprüfungsprozess.

„Die schleswig-holsteinische Glücksspielregulierung erlaubt die bundesweite Bewerbung der von dem Bundesland genehmigten Online-Casinos, um eine ausreichende Kanalisierung der zugelassenen Spieler aus Schleswig-Holstein zu bewirken. Die Werbung muss aber gleichermaßen verhältnismäßig wie auch angemessen zur regionalen Werbung vor Ort sein. Dafür steht der Selbstregulierungsmechanismus, und zwar auf transparenter und nachprüfbarer Basis“, resümiert Dr. Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer des ZAW.

Das von den Mitgliedern des DVTM getragene Verfahren konkretisiert das Erfordernis der Angemessenheit ihrer im bundesweit empfangbaren TV ausgestrahlten Werbung im Verhältnis zu der in regionalen Medien in Schleswig-Holstein ausgestrahlten Werbung. Die den Regeln zugrunde liegende Methodik und der dazugehörige Monitoringprozess schaffen für die Werbung in der föderalen Rundfunklandschaft berechenbare Verhältnisse mit denen den übereinstimmenden Zielsetzungen der Glücksspielregulierung Rechnung getragen wird.

Weiterführende Hinweise:

Für die in der Whitelist der Glücksspielaufsicht Schleswig-Holsteins aufgeführten erlaubten Angebote steht hiernach der folgende Werbeumfang im bundesweit empfangbaren TV zur Verfügung:

  • Bundesweite Werbung schalten nur diejenigen Lizenznehmer, die Werbung auch in regionalen Medien in Schleswig-Holstein ausstrahlen.
  • Die von dem einzelnen Lizenznehmer im bundesweit empfangbaren TV ausgestrahlte Werbung muss im Verhältnis zu der von diesem Lizenznehmer in regionalen Medien in Schleswig-Holstein ausgestrahlten Werbung für Online-Casinos angemessen sein. Angemessen bedeutet, dass die Anzahl der vom einzelnen Lizenznehmer im bundesweit empfangbaren TV ausgestrahlten Werbeminuten die Anzahl der von diesem Lizenznehmer in regionalen Medien in Schleswig-Holstein aufgewendeten Werbeminuten für Online-Casinos nicht übersteigen darf.
  • Die Gesamtzahl verfügbarer TV-Werbeminuten im bundesweiten TV (rund 2,9 Mio. Minuten) steht im Verhältnis zum Werbeminutenanteil für die nach der Gesetzeslage in Schleswig-Holstein erlaubten Angebote und wird darüber hinaus – nach dem Königsteiner Schlüssel – auf den Bevölkerungsanteil Schleswig-Holsteins reduziert. Sämtliche Angebote der Whitelist stehen hiernach gemeinsam im bundesweit empfangbaren TV pro Monat maximal 17.000 Minuten für die Bewerbung von Online-Casinos zur Verfügung.
  • Die Erfassung und Berechnung der Werbeminuten erfolgt auf Basis neutraler erhobener Mediadaten. Das hieraus resultierende Reporting steht der Glücksspielaufsicht in Schleswig-Holstein für die Ergreifung aufsichtsrechtlicher Schritte zur Verfügung.

Weitere InInformationen hierzu

ZAW zum Konjunkturpaket aus der Sicht der Werbewirtschaft

BERLIN, ZAW-Präsident Andreas F. Schubert kommentiert das Konjunkturpaket der Bundesregierung: „Das verabschiedete Konjunkturpaket ist als starkes wirtschaftspolitisches Signal konzipiert und macht der Werbewirtschaft Hoffnung, durch die Krise zu kommen.“

Zur kompakten Bewertung der werbewirtschaftlich relevanten Beschlüsse:

  1. Steuerliche Verlustrechnung: Sehr erfreulich ist, dass das Instrument aufgegriffen wurde, hierfür hatte sich der ZAW eingesetzt. Erfreulich ist auch, dass die Corona-Rücklage als Umsetzungsinstrument für die Verlustverrechnung wohl gesetzt ist. Problematisch ist die Deckelung bei EUR 5 Mio. / 10 Mio. für den Verlustrücktrag: „Hier hätte man ein ambitionierteres Vorgehen erwartet“, kommentiert ZAW-Hauptgeschäftsführer Bernd Nauen, und „der Zeitraum von einem Jahr für den Rücktrag ist zudem bemerkenswert kurz. Die wirtschafts- und fiskalpolitisch besonders gute Kosten-Nutzen-Relation des Instruments wird damit nicht optimal genutzt.“ Allerdings, dies lässt sich nicht bestreiten, ist der Beschluss klar besser als die gegenwärtige Lage, die mit den Verrechnungsmöglichkeiten auf Basis des BMF-Schreibens vom 24. März 2019 erheblich weniger Liquiditätshilfe bereithält. Entscheidend ist nun die Umsetzung des Beschlusses. 
  2. „Die Mehrwertsteuer-Absenkung ist in der Zielrichtung für die von der Binnenkonjunktur besonders abhängige Werbewirtschaft zu begrüßen“, so Nauen weiter. Die befristete Umstellung wird aber auch erheblichen Aufwand und Kosten bei den Unternehmen erzeugen. Daher ganz wichtig: Im Rahmen der zeitlich sehr ambitionierten Umsetzungspläne ist für den bestmöglichen Prozess zu sorgen.
  3. „Mit dem Überbrückungsfond kann die Werbewirtschaft nicht zufrieden sein. Dessen Ausgestaltung wird als akute Krisenhilfe weit weniger effektiv sein als angekündigt – wenn es dabei bleibt“, so Schubert. Bei sehr beschränktem Output sind die Voraussetzungen sehr hoch – und zudem nicht praxisnah formuliert. Außerdem drohen viele Mittelständler, weil zu groß (!!), davon nicht zu profitieren. Unternehmen kündigen bereits Nachbesserungs- und Gesprächsbedarf an.

Andreas F. Schubert abschließend: „Gute Wirtschaftspolitik – um durch die Krise zu kommen und fit für den Wettbewerb danach zu sein – muss aber auch kein Geld kosten. Die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers zum Belastungsmoratorium muss Substanz haben. Eigentlich selbstverständlich: Vor der Krise geplante Vorhaben, die hemmende Wirkungen entfalten würden, sollten aussortiert werden. Beispiel Datenpolitik, die Marktzahlen belegen: Wir haben im Werbemarkt bereits eine außerordentliche Marktkonzentration und realen Bedarf für gute Regulierung, die die Balance wahrt. Das letzte, was die im Allgemeininteresse benötigten digitalen Geschäftsmodelle der Medien jetzt brauchen, sind Beeinträchtigungen und Benachteiligungen, die durch eine unausgewogene E-Privacy-Gesetzgebung herbeireguliert werden.“