Online-Dialog: Der Wert der Werbepost – das Für und Wider von Hauswurfsendungen

TTDSG: Das Gesetz bedeutet bei zentralen Fragen keinen Schritt nach vorne. Es ist ein fataler Schritt in die falsche Richtung.

Zur Beschlussfassung des Bundestags am 20. Mai 2021 über den Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG)

Das TTDSG sieht eine Rechtsverordnung der Bundesregierung vor, die es sogenannten Einwilligungsmanagern ermöglichen würde, die Beziehung zwischen Internetangeboten und Nutzern vollständig zu übernehmen. Nach Ansicht des ZAW ist es nicht nachvollziehbar, jeder Webseite die Datenverarbeitung ohne Einwilligung der Nutzer mit dem Gesetz zu verbieten und zugleich für die nach dem TTDSG zu erlassene Verordnung festzulegen, dass Einwilligungen von Webseiten faktisch nicht mehr abgefragt und erteilte Einwilligungen nicht mehr genutzt werden können. Eine solche Verordnung ist für Webseiten weder fair noch praktikabel und missachtet die Nutzerautonomie. Die tragfähige werbewirtschaftliche Refinanzierung digitaler Medien in Deutschland wird mit Inkrafttreten des TTDSG hochgradig gefährdet. Der ZAW setzt darauf, dass der Bundesrat Verantwortung übernimmt und das auch europarechtlich und verfassungsrechtlich fragwürdige Gesetz so nicht akzeptiert und sachgerechte Nachbesserungen einfordert.

#Plenum21 | Aufschwung! Verbote? Monopole?

Herzlich Willkommen zur Anmeldung für ZAW Plenum der Werbung.

Die Zugangsdaten zum Livestream erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.

Werbewirtschaft verabschiedet neue Verhaltensregeln des Deutschen Werberats: Verstärkter Schutz von Unter-14-Jährigen

Am 12. April hat der ZAW die überarbeitete Fassung der Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel vorgestellt, die am 1. Juni 2021 in Kraft treten wird.

Mit der kontinuierlichen Überarbeitung des Werbekodex trägt der Deutsche Werberat gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung und verbessert den Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren. Die Verhaltensregeln gelten medienübergreifend, also z.B. für Werbung in TV, Radio, auf Plakaten und in Zeitschriften, für Internet- und Social-Media Werbung, Kooperationen mit Influencern, in sozialen Netzwerken sowie für Werbung auf Video-Plattformen. Mit der Selbstverpflichtung gehen Hersteller, Handel, Agenturen und Medien deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Die neuen Vorgaben für die Lebensmittelwerbung sind beim Schutzniveau für Kinder und Jugendliche in der europäischen Spitzengruppe. Die neuen Verhaltensregeln finden Sie hier.

Die von Kampagnenorganisationen geäußerten Forderungen nach einem Verbot von Lebensmittelwerbung gegenüber Kindern weist der ZAW zurück. Die vorgebrachten Argumente vermitteln den unzutreffenden Eindruck, das Problem von Übergewicht und Adipositas bei Kindern durch Werbeverbote lösen zu können. Multikausalität und die Verantwortung von Eltern werden ausgeklammert. Auch Erfahrungen im Ausland zeigen deutlich, dass die Einführung von Werbeverboten nicht zu weniger Übergewicht geführt hat.

Mit den neuen Verhaltensregeln übernimmt die Werbewirtschaft aktiv Verantwortung und trägt ihren Anteil im Umgang mit der gesellschaftlichen Herausforderung Adipositas bei. Denn Selbstverpflichtung, die auf eine angemessen inhaltliche Ausgestaltung von Werbemaßnahmen abzielt, ist zielführender im Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen als generelle Werbeverbote. Wer letztere fordert, unterschätzt Kinder und nimmt ihnen die Möglichkeit, den im Erwachsenenalter notwendigen reflektierten Umgang mit Werbung zu erlernen.

Deutscher Werberat zieht Jahresbilanz: Selbstregulierung in der Werbewirtschaft funktioniert

Im Jahr 2020 entschied der Werberat über 498 Fälle. In den eingeleiteten Verfahren folgten rund 90 Prozent aller Unternehmen dem Votum des Gremiums und stoppten oder änderten ihre Werbung, wenn der Werberat sie beanstandet hatte. Die hohe Durchsetzungsquote – 94 Prozent seit der Gründung – belegt den Erfolg und die Wirkung der Werbeselbstkontrolle.

Werbung kann polarisieren oder sogar Unmut erregen – in diesem Fall weiß die Bevölkerung in Deutschland, an wen sie sich wenden kann: Der Deutsche Werberat ist bekannt und unkompliziert zu erreichen, was sich in der Anzahl der Beschwerden widerspiegelt, die  jährlich geprüft und bewertet werden. Auch im vergangenen Jahr blieben die Bürger im Dialog mit der Werbewirtschaft, wie die konstanten Fallzahlen zeigen.

Die Gründe sich beim Werberat zu beschweren sind vielfältig: Werbemaßnahmen werden als diskriminierend oder sexistisch empfunden, würden Moralvorstellungen verletzen oder gefährliches und unsoziales Verhalten propagieren. An der Spitze der Gründe, warum sich die Bevölkerung mit Protesten an den Werberat wendet, steht zwar nach wie vor Geschlechterdiskriminierende Werbung, also sexistische Werbung. Mit insgesamt 224 Beschwerdefällen (fast die Hälfte aller Fälle) waren es in 2020 aber weniger Fälle als im Vorjahr (259). Der leichte Rückgang der Beschwerdefälle im Vergleich zu den Vorjahren kann auch auf die erfolgreiche Arbeit des Deutschen Werberats zurückgeführt werden, durch die werbetreibende Unternehmen zunehmend für das Thema sensibilisiert werden. Denn Sexismus ist in der Werbung längst nicht mehr salonfähig. So sieht es auch GWA Vizepräsidentin Larissa Pohl, die in ihrem Gastbeitrag im Jahrbuch des Deutschen Werberats schreibt: „Rollenbilder haben sich verändert, aber auch die Gesellschaft selbst und ihre Einstellungen. Sex doesn‘t sell any more – im Gegenteil.“

Deshalb ist und bleibt der Werberat wichtiger Akteur bei der Bekämpfung sexistischer Werbung, wie Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, in ihrem Gastbeitrag „Wir brauchen einen Kulturwandel im Umgang mit Sexismus“ feststellt.