Bundeskartellamt prüft Apples marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb nach neuen Digitalvorschriften

Das Bundeskartellamt macht ernst: Seit Inkrafttreten der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz), die ein früheres und effektiveres Eingreifen gegen potenziell marktmissbräuchliche Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne ermöglicht, hat das Amt bereits Kartellverfahren gegen Facebook, Amazon und Google aufgenommen. Nun gerät mit dem Verfahren gegen Apple auch der letzte der vier großen Internetkonzerne aus der Riege der sogenannten GAFAs ins Visier der Wettbewerbshüter.

Der neue § 19a GWB sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor, um Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen. Das am 21. Juni 2021 eingeleitete Verfahren zur Feststellung eben dieser markübergreifenden Bedeutung Apples für den Wettbewerb bildet somit die Grundlage und den Auftakt, um den fairen Wettbewerb im Apple-Ökosystem wiederherzustellen.

In einer möglichen zweiten Stufe beabsichtigt das Bundeskartellamt, sich konkrete Verhaltensweisen von Apple genauer anzusehen. Hier nimmt das Amt ausdrücklich auf die Beschwerde der Werbe- und Medienwirtschaft Bezug, die sich gegen Apples Behinderungs- und Selbstbegünstigungspraktiken im Zusammenhang mit der Einführung des Betriebssystems iOS 14.5 richtet. Konkret geht es um Apples Missbrauch von Marktmacht durch sein ATT-Programm.

Eine Zusammenfassung der Fragen zur ATT-Beschwerde finden Sie im Aufsatz von Prof. Thomas Höppner und Philipp Westerhoff Privacy by Default, Abuse by Design: EU Competition Concerns About Apple’s New App Tracking Policy.

Mit dem Programm „App Tracking Transparency“ (ATT) schließt Apple durch einseitig auferlegte Maßnahmen faktisch alle Wettbewerber von der Verarbeitung werberelevanter Daten im Apple-Ökosystem aus. Damit schadet Apple Verbrauchern, Anbietern von Medieninhalten und Konkurrenten. Es kann keinem Zweifel unterliegen, wo bei Apple das Hauptproblem liegt: beim Betrieb des App-Stores und hier wiederum bei ATT. Verfahren zu den weiteren App-Store-Vorwürfen laufen bereits seit geraumer Zeit.