E-Privacy-Verordnung geht in die Trilog-Verhandlungen
Am 10. Februar haben die Botschafter der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag für eine Verordnung zur Überarbeitung der E-Privacy-Richtlinie angenommen. Die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft kann nun die Trilog-Verhandlungen mit Vertretern des Europäischen Parlaments und der Kommission aufnehmen. Einen Überblick über die erste Reaktion europäischer Stakeholder auf das Ratsmandat finden Sie hier. Mit dem Start der Verhandlungen zu den werbewirtschaftlichen Themen des Mandats wird erst nach Abschluss der Verhandlungen zu bestimmten anderen Themen des Dossiers, die zuvor herausgelöst wurden, gerechnet.
Der Ratsbeschluss ist aus Sicht des ZAW gegenüber dem Kommissionsvorschlag punktuell spürbar verbessert, tragfähig ist er jedoch noch nicht. Sehr positiv ist, dass der Ratstext die Anbieter von Internetzugangssoftware verpflichtet, die gegenüber Internetangebotenen erteilten Einwilligungen von Nutzern ohne weiteres umzusetzen. Dies ist aus der Sicht der Nutzerautonomie wie auch aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit zu begrüßen. Erfreulich ist überdies, dass der Rat verbesserte Formulierungen für Verarbeitungen vorsieht, die zur Erbringung eines angeforderten Internetangebots erforderlich sind, und auch eine spezifische Regelung zu Reichweitenmessungen vertreten wird, die diese wichtigen marktforscherischen Messungen legitimiert. Die Ausführungen zur Zulässigkeit des aus Sicht des ZAW ebenso notwendigen wie nachvollziehbaren Bedingungszusammenhangs zwischen der Nutzung eines werbefinanzierten Internetangebots und der Erteilung einer Einwilligung in die datenbasierte werbewirtschaftliche Finanzierung des Angebots bedürfen jedoch nach wie vor der Nachbesserung.
Weiterhin zu bemängeln ist, dass der Rat keine hinreichenden Antworten auf praktische Regulierungsfragen für Verzeichnismedien gefunden hat, die der Wettbewerbsrealität ausreichend Rechnung tragen, und bei der Regulierung des Direktmarketings teilweise überschießende Vorschläge verabschiedet hat.
Aus der Sicht des ZAW ist es entscheidend, dass die im Mandat enthaltenen Verbesserungen nicht verwässert und die weiterhin kritischen Teile des Entwurfs nachhaltig verbessert werden. „Die geplante Verordnung ist der denkbar schlechteste Ort für unausgewogene Formelkompromisse und ideologische Einseitigkeit. Es geht nicht um Tracking oder Datenschutz. Es geht um die unternehmerischen Überlebensbedingungen für europäische Internetangebote. Sie können im Einklang mit den geschützten Interessen der Nutzer reguliert werden und müssen dies auch. Andernfalls würden die Plattformen zuerst zu den Gatekeepern über die Daten und dann über die Informationen und Meinungen im Netz werden“, gibt Bernd Nauen, ZAW Hauptgeschäftsführer, zu bedenken.