EP-ITRE-Ausschuss veröffentlicht Berichtsentwurf zum Vorschlag für einen Data Governance Act

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) hat seinen Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Verordnung über die europäische Data Governance (DGA) veröffentlicht.

Der Entschließungsentwurf schlägt Änderungen von bestimmten Definitionen im Kommissionsvorschlag vor. Die Berichterstatterin Angelika Niebler MdEP schlägt vor, „Anbieter von Diensten zur gemeinsamen Nutzung von Daten“ durch „Datenintermediäre“ zu ersetzen. Datenintermediären sollte es erlaubt sein, „Anpassungen an den ausgetauschten Daten vorzunehmen, um deren Nutzbarkeit zu verbessern“ oder „die Interoperabilität zu verbessern, um sie in bestimmte Formate umzuwandeln.“ Der DGA sollte „Datenaustauschdienste, die von mehreren juristischen Personen gemeinsam zum Zweck des Datenaustauschs im Rahmen einer bestimmten Zusammenarbeit entwickelt werden“ und „Anbieter von Cloud-Infrastrukturdiensten“ ausschließen. Die Berichterstatterin unterstreicht auch die Bedeutung des Abbaus von Barrieren, die die Teilnahme von KMUs behindern.

In Bezug auf den Datenschutz wird die Aufnahme einer Erläuterung vorgeschlagen, dass die Grundsätze des Datenschutzes nicht für anonymisierte Informationen gelten sollten, sowie die Streichung von Verweisen, dass personenbezogene Daten „vollständig anonymisiert“ sein müssen. Weitere Änderungen betreffen Vereinbarungen, die exklusive Rechte für die Weiterverwendung bestimmter Daten schaffen könnten, die zwölf Monate nicht überschreiten sollten, mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um zwölf Monate. In Bezug auf das neue Expertengremium für Dateninnovation (European Data Innovation Board) schlägt der Berichtsentwurf die Einbeziehung von Vertretern der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) sowie die Einrichtung eines Dateninnovationsbeirats durch den Rat vor, der sich aus Vertretern von Industrie, KMUs, Forschung, Standardisierungsorganisationen und anderen relevanten Interessengruppen zusammensetzt.

Der DGA war der erste Gesetzesvorschlag, der in der Datenstrategie 2020 angekündigt wurde. Die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (GD Connect) erklärte, dass der DGA auf bestehenden horizontalen Rechtsvorschriften wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) basiert. KMUs sollen die Hauptnutznießer der Initiative sein. Als Teil des Vorschlags hat die Kommission die Schaffung eines Europäischen Dateninnovationsrates geplant, der sowohl die Entwicklung der Interoperabilität zwischen den Sektoren als auch die Entstehung von bewährten Verfahren in allen vom Vorschlag abgedeckten Bereichen erleichtern soll.

Am 16. März 2021 hatte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) seinen ersten Meinungsaustausch über den DGA abgehalten. Die Abgeordneten äußerten ähnliche Bedenken wie in der jüngsten gemeinsamen Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) und dem Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA) ausgeführt wurde. Dies betrifft insbesondere die ungenaue Definition der Schlüsselbegriffe im Vorschlag und die möglichen Auswirkungen auf Rechtsakte wie die Richtlinie über offene Daten. Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski wurde zur Sitzung eingeladen, um die gemeinsame Stellungnahme von EDSB und EDSA vorzustellen. Seine vollständigen Ausführungen finden Sie hier.