Europäische Kommission leitet Verfahren zu Übermittlungen personenbezogener Daten nach UK ein

Mitte Februar 2021 hat die Europäische Kommission ihre Entwürfe für Angemessenheitsbeschlüsse in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich veröffentlicht. Dazu gehören zwei Entscheidungsentwürfe für den angemessenen Schutz personenbezogener Daten durch das Vereinigte Königreich

  1. gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  2. gemäß der Strafverfolgungsrichtlinie.

Als nächster Schritt wird der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seine Stellungnahme zu den Entscheidungsentwürfen abgeben, bevor diese von den EU-Mitgliedstaaten genehmigt und verabschiedet werden können. Bis dahin wird der Datenverkehr zwischen der EU/EWR und dem Vereinigten Königreich unter dem im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarten befristeten „Datenübereinkommen“ fortgesetzt. Diese Übergangszeit läuft am 31. Juni 2021 aus.