Europäischer Datenschutzausschuss und Datenschutzbeauftragter verabschieden gemeinsame Stellungnahmen zu neuen Standardvertragsklauseln

Am 15. Januar 2021 haben der Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ihre gemeinsame Stellungnahme zu zwei Punkten der Standardvertragsklauseln (SVK) verabschiedet:

  1. SVK für Verträge zwischen den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und Datenverarbeitern
  2. SVK für die Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder

Beide Institutionen sind der Ansicht, dass die Entwürfe ein erhöhtes Schutzniveau für die betroffenen Personen mit sich bringen werden. Sie begrüßen die spezifischen Bestimmungen, mit denen einige der im Urteil Schrems II festgestellten Hauptprobleme gelöst werden sollen.Sie betonen jedoch, dass mehrere Bestimmungen verbessert oder klarer gefasst werden sollten, etwa der Anwendungsbereich der SVK, die Rechte von Drittbegünstigten, Verpflichtungen hinsichtlich der Weitergabe von Daten an Dritte und Aspekte der Bewertung der Rechtsvorschriften von Drittländern betreffend den Zugang zu öffentlichen Daten durch Behörden.