LIBE-Ausschuss debattiert die Angemessenheit in Bezug auf Datenschutz des Vereinigten Königreichs

Am 19. April 2021 debattierte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments mit Dr. Andrea Jelinek, der Vorsitzenden des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), über den angemessenen Schutz personenbezogener Daten durch das Vereinigte Königreich. Die Debatte wird auch in die Arbeit des Ausschusses an einem Resolutionsentwurf zum gleichen Thema einfließen.

Dr. Jelinek gab einen Überblick über die jüngsten Stellungnahmen des EDSA zu den Entwürfen bezüglich der Angemessenheitsentscheidungen der Kommission. Der EDSA wollte damit sicherstellen, dass das Recht von Drittländern ein der EU gleichwertiges Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet. Sollte sich der derzeitige Rechtsrahmen des Vereinigten Königreichs ändern, könnte die EU eine Änderung der Angemessenheitsbeschlüsse in Betracht ziehen. Dr. Jelinek empfahl der Kommission außerdem, die Auswirkungen der Ausnahmeregelung des Vereinigten Königreichs für Einwanderer weiter zu analysieren. Diese Ausnahme könnte es ermöglichen, dass nach dem britischen Datenschutzgesetz von 2018 bestimmte Rechte der betroffenen Personen, nicht gelten. In Anbetracht des Urteils in der Rechtssache Schrems II forderte der EDSA die Kommission außerdem auf, sich zu vergewissern, dass unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften eines Drittlandes, welches Daten aus dem EWR über das Vereinigte Königreich erhält, angemessene Schutzmaßnahmen wirksam umgesetzt werden.