Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi stuft geplantes Werbeverbot für Lebensmittel als deutlich verfassungs- und europarechtswidrig ein

Professor Dr. Martin Burgi, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umwelt- und Sozialrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München, stellte am Mittwoch,
26. April 2023, sein Gutachten zum Referentenentwurf zum Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei der der Jahrestagung des Lebensmittelverbands Deutschland vor. Das Gutachten wurde im Auftrag des Lebensmittelverbands und des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft erstellt.

Der Referentenentwurf enthält, anders als vom BMEL unzutreffenderweise behauptet, eine nahezu lückenlose Aneinanderreihung von Kommunikationsverboten, die die Werbung für mindestens 70 Prozent aller Lebensmittel erfassen würde.  

„Das Gutachten beweist, dass das BMEL Schrotschusspolitik betreibt. Mit der Programmatik des Koalitionsvertrags hat dies schlichtweg nichts mehr zu tun. Der Entwurf übernimmt unbesehen die Kampagnenforderungen von Vorfeldorganisationen. Hier geht es nicht um sachorientierte Lösungen, sondern um paternalistische Bevormundungspolitik“, fasst Bernd Nauen, ZAW-Hauptgeschäftsführer, zusammen.

Nach dem Entwurf soll zwischen 6 und 23 Uhr jedwede Rundfunkwerbung für mindestens 70 Prozent aller Lebensmittel verboten sein. Über generelle Verbreitungsverbote, auch für die Außenwerbung, hinaus sind absolute Verbote für alle Medien/Werbeträger vorgesehen, mit denen die Kommunikation „im weitesten Sinne“ zum Erliegen gebracht werden soll.  Die Refinanzierung von Medien würde hierdurch in einem noch nie dagewesenen Ausmaß ausgeschaltet.

Das Gutachten legt dar, dass das Vorbringen des BMEL evident unzureichend ist, um die vielfachen Eingriffe zu rechtfertigen. „Das BMEL selbst hat zugeben müssen, keinerlei Wirksamkeitsbelege für seine Verbotspolitik im Hinblick auf die Verringerung von Übergewicht bei Kindern zu besitzen“, erinnert Nauen.

Nach Anwendungsbereich und Eingriffsintensität unterscheidet sich der Referentenentwurf laut Burgis Gutachten signifikant von vorherigen politischen Verlautbarungen im Koalitionsvertrag.

Prof. Dr. Martin Burgi kommentiert: „Statt einer evidenzbasierten Gefahrenprognose handelt es sich hier um eine reine Gefahrenvermutung ‚ins Blaue hinein‘. Auf Basis einer bloß gefühlten und bislang nicht belegten Gefahr derart weitreichende Freiheitsbeschränkungen vorzunehmen, ist – soweit ersichtlich – beispielslos.“

Weitere Zitate/Kernaussagen von Prof. Dr. Martin Burgi zu seinem Gutachten hier.