Sachverständigen-Anhörung zum TTDSG

Am 21. April fand im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Budestags die Sachverständigen-Anhörung zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) statt. Das neue Gesetz soll die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG) enthaltenen Bestimmungen unter Berücksichtigung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammenführen.

Zwei Aspekte des Vorhabens sind für die digitale Werbewirtschaft vor großer Relevanz. Zum einen geht es um die Gestaltung des Prozesses der Nutzer-Einwilligung bei Cookies und anderen Markern zu Werbezwecken. Entscheidend dabei ist aus Sicht des ZAW, dass Einwilligungen, die bei der Nutzung eines digitalen Angebots erteilt werden, unmittelbar umgesetzt werden. Ein von den Anbietern entkoppeltes Datenschutzregime der Plattformen (z.B. via Browser- oder Softwareeinstellungen) dürfen keinen Vorrang gegenüber einer direkt geäußerten Zustimmung auf einer spezifischen Webseite haben. Dies ist für abertausende werbefinanzierte Medienangebote existenziell, andernfalls sie vollkommen abhängig von Gatekeeper-Plattformen wären.

Zum anderen geht es um Einwilligungsmanager sog. Personal-Information-Management-Systeme (PIMS), mit denen Nutzer in die Lage versetzt werden könnten Einwilligungen zu Datenverarbeitungen zentral zu erteilen und zu verwalten. Aus der Sicht des ZAW gilt hier das gleiche wie gegenüber jedem anderen Gatekeeper: Individuell erteilte Einwilligungen haben Vorrang gegenüber solchen Datentreuhändern. Jede etwaige gesetzliche Regelung müsse deshalb klarstellen, dass individuelle Abfragen von Websites von PIMS nicht behindert werden dürfen und dass individuelle Einwilligungen von Nutzern gegenüber einzelnen Diensten durch den Einwilligungsmanager unmittelbar beachtet werden müssen.

Beide genannten Aspekte sind essentiell, um die Wettbewerbsfähigkeit von in der EU ansässigen KMUs und Start-Ups gegenüber außerhalb der EU ansässigen großen Marktteilnehmern zu sichern. In diesem Sinne hatte sich der ZAW bereits zum Referentenentwurf für das TTDSG positioniert.

Nach ZAW-Informationen wird das Gesetz Mitte Mai zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag gehen. Die Berichterstattergespräche sollen in Kürze beginnen.