Verbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft teilen die Bedenken des Bundeskartellamts gegen das App Tracking Transparency Framework von Apple

Führende Verbände begrüßen die Entscheidung des Bundeskartellamts, Apple wegen seines „App Tracking Transparency Frameworks“ (ATTF) abzumahnen. Die Abmahnung ist Folge einer Beschwerde, die die Verbände im April 2021 beim Amt eingereicht haben. Die Verbände teilen die Einschätzung des Amtes, dass Apple mit dem ATTF gegen geltendes nationales und europäisches Wettbewerbsrecht verstoße. 

Nachdem im Januar der Bundesgerichtshof signalisiert hatte, dass Apple aller Voraussicht nach der besonderen Missbrauchskontrolle für große Digital-unternehmen nach deutschem Kartellrecht unterliegt, verkündete heute das Bundeskartellamt seine vorläufige rechtliche Einschätzung zu Apples ATTF. Das Verfahren betrifft den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten im Apple-Ökosystem und ist von grundlegender Bedeutung für Medien- und Werbeunternehmen sowie deren technische Dienstleister.

Dr. Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer ZAW: „Wir sind für unsere Mitglieder und die gesamte Medien- und Werbeindustrie sehr zufrieden. Die Entscheidung ist zu begrüßen und das Bundeskartellamt hat die ihm zugewiesene Aufgabe des Wettbewerbsschutzes sehr ernst genommen. Unsere Argumentation, wonach Apple in seinem digitalen Ökosystems nicht einfach willkürliche, behindernde Regeln setzen – und noch dazu sich selbst davon ausnehmen – kann, wurde formal bestätigt. Heute ist ein guter Tag für die Vielfalt und breite Zugänglichkeit von Apps und damit für die Verbraucher und die Allgemeinheit. Das Bundeskartellamt hat sich nicht von Apples PR-Kampagnen beirren lassen. Es erkennt Apples ATTF als das an, was es ist: Ein Missbrauch von Marktmacht unter dem Feigenblatt des Datenschutzes. Angesichts der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ist das ATTF nicht geboten und seine konkrete Ausgestaltung ist unfair.“

Das Bundeskartellamt meint zurecht, dass Apple mit dem ATTF gegen geltendes nationales und europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Seit Einführung des ATTF kann nur noch Apple selbst wirksam im eigenen Ökosystem werben bzw. Werbung vermitteln, messen oder attribuieren. Das Kartellamt äußerte Bedenken insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung des ATTF. Es bemängelt u.a. Apples willkürliche Definition von „Tracking“. Die unternehmensübergreifende Datenverarbeitung zu Werbezwecken durch Drittanbieter werde als „Tracking“ behandelt, die von Apple selbst praktizierte Kombination von Nutzerdaten z.B. aus dem App Store, der Apple ID und angeschlossenen Geräten zu Werbezwecken hingegen nicht. Diese eigennützige wie willkürliche Differenzierung wird durch das Bundeskartellamt scharf kritisiert. Daneben beeinflusse Apple die Nutzer durch die Zahl der Abfragefenster und deren sprachliche Gestaltung so, dass sie der Datenverarbeitung durch Apple zustimmen und die durch Dritt-Apps ablehnen. Hierdurch werde der Wettbewerb im mobilen Ökosystem von Apple an vielen Stellen verfälscht.

Nach nunmehr förmlich verkündeter, wenn auch nach wie vor vorläufiger, Bewertung durch das Bundeskartellamt missbraucht Apple seine gefestigte Marktmacht in seinem abgeschotteten mobilen Ökosystem und begünstigt eigene Angebote. Das Verfahren ist auf sektorspezifisches Kartellrecht (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie Europäisches Wettbewerbsrecht (Artikel 102 AEUV) gestützt und betritt inhaltlich „Neuland“.

Hintergrund

Dem Verfahren liegt eine Beschwerde von Spitzenverbänden der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft von April 2021 zugrunde. Das Bundeskartellamt leitete daraufhin im Juni 2022 ein Verfahren wegen des Missbrauchs von Marktmacht gegen Apple ein. Es hatte schon damals begründete Zweifel an dem wettbewerbskonformen Umgang mit Nutzerdaten, wenn Apple Regeln festlegt, die nur für Dritte, aber nicht für Apple selbst gelten sollen.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um ein breites Bündnis aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft, das unter dem Dach des ZAW unter anderem die folgenden Organisationen umfasst:

BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.

Die Mediaagenturen e.V.

Markenverband e.V.

Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM)

MVFP Medienverband der freien Presse e. V.

VAUNET – Verband Privater Medien e. V.

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.

Zu den Mitgliedern der Verbände zählen führende Medienanbieter, Online-Vermarkter, Media- und Werbeagenturen, Werbungtreibende und Institutionen neutraler Sozial- und Marktforschung. Das Bündnis vereint die gesamte Werbe- und Medienwirtschaft in Deutschland hinter sich (siehe frühere Mitteilungen hier und hier).

ZAW unterstützt Wirtschaftswarntag 2025

Auch der ZAW unterstützt den SOS Wirtschaftswarntag 2025 und wird zur Kundgebung in Berlin am Brandenburger Tor vor Ort sein. Zudem wird der Tag begleitet durch Statements von ZAW-Präsidenten Andreas F. Schubert und Geschäftsführer Dr. Bernd Nauen. Alle Statements werden auf den Social-Media-Kanälen des ZAW geteilt, wir verlinken von hier aus:

Statement von Andreas F. Schubert zum Auftakt des Wirtschaftswarntags:
https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7290285091619024896

Statements von Dr. Bernd Nauen zum Thema Bürokratie und Green Claims
https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7290308229547319297/

Spürbares Wachstum im Jahr 2024 möglich | Aktuelle Stimmung der Branche aber auf dem Tiefpunkt und Besorgnis für 2025

ZAW-Jahresendprognose 2024 und aktuelles Trendbarometer

Der ZAW geht in seiner Jahresendprognose für das laufende Jahr 2024 von einem Wachstum der Werbewirtschaft auf insgesamt 50,21 Mrd. Euro aus (+2,90 Prozent). Die Investitionen in Werbung steigen auf rund 38,36 Mrd. Euro (+3,73 Prozent), die Netto-Werbeeinnahmen der Medien auf 27,03 Mrd. Euro (+4,48 Prozent). Bei den weiteren Formen kommerzieller Kommunikation prognostiziert der Verband ein geringes Wachstum von +0,3 Prozent bzw. 11,85 Mrd. Euro im Jahr 2024. Die ZAW-Prognose setzt allerdings voraus, dass die Werbeinvestitionen im November und Dezember nicht einbrechen. Wegen der hohen Gewichtung dieser Monate sind sonst spürbar geringere Zuwächse zu erwarten.  Die endgültigen Daten wird der ZAW zusammen mit der ersten Jahresprognose 2025 im kommenden Frühjahr veröffentlichen.

Die Einschätzung des ZAW aus dem Frühjahr 2024, wonach verglichen mit 2023 weitere Steigerungen bei allen drei Kernmesspunkten in diesem Jahr möglich sind, ist eingetroffen. Hierfür gibt es eine Reihe spezifischer Gründe: Nachdem die deutsche Werbekonjunktur im Vergleich zu anderen Werbemärkten in den vergangenen zwei Jahren deutlich zurückgefallen war, investierten Werbungtreibende in diesem Jahr stärker in ihre Marken und fanden hierfür trotz Kostendruck, schwacher Gesamtkonjunktur und veritablen Unsicherheiten offenbar überzeugende Anlässe und Gründe. 2024 war ein Supersportjahr, die Inflation ist gesunken. Der schwachen Konsumlaune wurde insbesondere in den ersten drei Quartalen mit einem verstärkten Engagement in die Marktkommunikation und der daraus resultierenden Wertschöpfung begegnet. Angesichts der sich auch in werbewirtschaftlich wichtigen Branchenaktuell deutlich weiter abschwächenden Konjunkturaussichten und der politischen Unsicherheiten gibt es aus ZAW-Sicht aber keinen Grund die „Bäume in den Himmel“ wachsen zu sehen. Die aktuelle Trendumfrage bei den ZAW-Mitgliedern bestätigt dies.

Ein wesentlicher Treiber der im Kontext der Gesamtwirtschaftslage vergleichsweise positiven Entwicklung des Werbemarkts bleibt zudem das überproportionale Wachstum der digitalen Werbung. Bei den anderen Oberkategorien (Print, TV/Bewegtbild, postalische Direktwerbung, Außenwerbung, Radio und Kino) fällt das Bild gemischt aus: moderate Verluste, schwarze Nullen und punktuelles Wachstum – hier sticht die Außenwerbung positiv heraus – sind hier zu verzeichnen. Unverändert ist auch der Trend, dass innerhalb der digitalen Werbeträger wenige Plattformen überdurchschnittlich stark zulegen und Investitionen aus anderen Sektoren hierhin abfließen. Für den Wettbewerb und die Medienvielfalt im Netz ist dies besorgniserregend.  

Hinsichtlich der weiteren Formen kommerzieller Kommunikation gleichen sich positive (Sponsoring) und negative Prognosen (Kataloge | Werbedrucke, Werbeartikel) in den Einzeldisziplinen insgesamt nahezu aus, wodurch hier unterm Strich nur ein geringfügiges Plus zu erwarten ist.

Andreas F. Schubert, Präsident des ZAW: „Angesichts der gesamt-wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland sind die prognostizierten Zahlen erfreulich. Der Werbemarkt bleibt aber weiterhin fragil. Die großen gesamtwirtschaftlichen und marktspezifischen Baustellen bleiben bestehen. Die aktuelle Trendumfrage belegt dies in besorgniserregender Weise. Vor allem die Bürokratie – noch vor der konjunkturellen Schwäche und den hohen Energiekosten – ist eine Hauptlast auch für die Werbewirtschaft in Deutschland geworden. So kann es nicht weitergehen. Die Zahlen zum Bereich Onlinewerbung belegen zudem, dass die Kluft im Werbeträgermarkt immer größer wird. Gegensteuern ist hier dringend geboten. Funktionsfähige Märkte und faire Wettbewerbsbedingungen werden nicht vom Himmel fallen“.

ZAW-Trendbarometer mit besorgniserregender Entwicklung

  • Stimmung der Werbewirtschaft am Tiefpunkt
  • Investitions- bzw. Ertragserwartungen nach vorne fehlen
  • Bürokratie ein zentraler Belastungsfaktor
  • Probleme durch Fachkräftemangel werden größer

Das im November 2024 durchgeführte ZAW-Trendbarometer zeigt, dass die Stimmung in der Werbewirtschaft einen Tiefpunkt erreicht hat. Vor allem politisch wird die Lage von einer großen Mehrheit der ZAW-Mitgliedsverbände (86 Prozent) als tendenziell bedrohlich angesehen. Mit einem Gesamtwert von lediglich 2,3 Punkten (3,1 Punkte waren es noch im Frühjahr) ist die Stimmung in den vergangenen zehn Jahren nie schlechter gewesen (siehe Grafik).

Gefragt wurden die ZAW-Mitglieder auch, welche Faktoren im Jahr 2024 am stärksten die ökonomische Lage belastet haben. Knapp 90 Prozent der Befragten gaben an, dass vor allem die Bürokratie in Deutschland eine extreme Belastung sei, gefolgt von dem schlechten Konsumklima (86 Prozent), hohen Energie und Rohstoffkosten (72 Prozent) und der unsicheren wirtschaftlichen Perspektive im Land (71 Prozent). Auch der Fachkräftemangel wird im Vergleich zur Befragung im Frühjahr als noch größer werdendes Problem wahrgenommen. Haben im Frühjahr 2024 noch 48 Prozent der Befragten das Thema als großes Problem eingestuft, sind es im November schon 62 Prozent gewesen. Insolvenzen werden für das Jahr 2025 von insgesamt 57 Prozent der Befragten befürchtet – nochmals ein leichter Anstieg gegenüber dem Frühjahr (55 Prozent). Mit Blick auf das erste Halbjahr 2025 rechnen rund 60 Prozent der Befragten Mitglieder mit einer gleichbleibenden wirtschaftlichen Entwicklung. Etwas mehr als 20 Prozent rechnen mit einer Verschlechterung im ersten Halbjahr und weniger als 20 Prozent mit einer Verbesserung.  Verglichen mit dem vorausgegangenen Trendbefragungen hat das Lager der Optimisten abgenommen. 

„Die Ergebnisse des Trendbarometers zeigen, dass es dringend notwendig ist, die bestehenden Probleme in den Griff zu bekommen, damit in Zukunft eine stabile, positive ökonomische Entwicklung gewährleistet werden kann“, so Schubert. So halten die Befragten die konsequente marktwirtschaftliche Ausrichtung Deutschlands und eine der Wettbewerbsfähigkeit verpflichtete Regulierung ausschlaggebend für den künftigen ökonomischen Erfolg der Werbewirtschaft (93 Prozent). Ebenso wichtig ist die Vermeidung von Bürokratie (93 Prozent) und die Verbesserung des Konsumklimas (93 Prozent). Knapp 80 Prozent halten zudem sinkende Strom- und Rohstoffkosten für notwendig, um eine positive ökonomische Entwicklung in den Branchen zu gewährleisten.

 „Das Pflichtenheft der Politik ist nach Meinung der ZAW-Mitglieder klar strukturiert: Vertrauensbasierte Regulierung, weniger Ideologie, Bevormundung und Dirigismus, mehr Marktwirtschaft und Wettbewerbsorientierung. Während Deutschland einen kurzen heftigen Wahlkampf erlebt, arbeitet die EU-Kommission bereits an Gesetzen, die 2025 präsentiert werden sollen und für die Branche höchst relevant sind. Beim angekündigten Digital Fairness Act benötigen wir eine Regulierung, die Datennutzungen ermöglicht, kein weiteres Aufschichten von Verboten und Bürokratie. Und wir benötigen Regeln, die die Marktmacht und einseitige Regulierungspower der Plattformen berücksichtigen und einhegen.  Mit Blick auf die sogenannte Green Claims-Richtline, die noch aus der letzten Legislatur stammt und bald in die finale Verhandlung übergeht, werden wir sehen, ob es im EP ein durchgreifendes Engagement der politischen Mehrheit gegen die Errichtung neuerlicher Bürokratiemonster gibt – so wie von der EVP vor den Wahlen angekündigt“, erklärt Schubert.

Greenhushing – kein Schreckgespenst, sondern eine reale Gefahr

von Stefanie Lefeldt

Im März 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltangaben (2023/0085 (COD))[1] vorgestellt. Das Europäische Parlament und der Rat haben ihre Standpunkte in eingenommen und der Trilog steht bevor.

Wie immer gibt es unterschiedliche Standpunkte, die seit Veröffentlichung des Vorschlags, geäußert werden: Die Wirtschaft warnt u.a. vor einem Bürokratiemonster, welches durch Vorabprüfungen, Nachweise, Kosten und überhaupt nicht absehbare Zeitspannen geprägt sein wird. Verbraucherschützer behaupten, dass die Wirtschaft ein „Schreckgespenst“ erschaffe, sofern sie darauf hinweise, dass es zu sog. „Greenhushing[2]“ kommen könne.[3]

Grüne, irreführende Werbung

Natürlich ist die Werbewirtschaft kein Unterstützer von irreführender Werbung. Es ist wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen wirksamen Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen zu stärken. Es liegt auch im Interesse der Unternehmen, irreführenden Behauptungen vorzubeugen und wahrheitsgemäße werbliche Umweltangaben zu fördern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, da sie für Kaufentscheidungen von Konsumenten eine immer wichtigere Rolle spielen.

Gibt es da noch keine Regeln?

Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG, UGP-Richtlinie) legt innerhalb der EU bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken (Artikel 4 UGP-Richtlinie, Prinzip der Vollharmonisierung) fest. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthielt: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltangaben. Und so sehen wir in den letzten Monaten: es entwickelt sich in Deutschland und auch anderen Mitgliedstaaten Rechtsprechung zum Thema Umweltangaben. Es erscheint es nicht immer sinnvoll, die Entwicklung von höchstrichterlicher Rechtsprechung zu unterbinden, indem parallel versucht wird, über die Schaffung neuer Vorgaben Klarheit zu schaffen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel im März 2024 Änderungen in der UGP-Richtlinie beschlossen, die die Verwendung von sog. allgemeinen umweltbezogenen Werbeaussagen betrifft und die jetzt von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Wie diese neuen Regelungen die Kommunikation von Umweltaussagen beeinflussen ist noch gar nicht absehbar.

Warum Greenhushing?

Artikel 10 des von der EU-Kommission vorgelegten Entwurfs legt fest, dass die Begründung von ausdrücklichen Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation durch Dritte (sog. Prüfstellen (Artikel 11)) überprüft und zertifiziert werden muss, bevor die Aussage im Rahmen von kommerzieller Kommunikation verwendet werden darf. Dies verursacht zunächst zahlreiche Kosten für Unternehmen. Die Kommission beziffert die Kosten für die Begründung der Umweltangaben auf zwischen 500 (für einfache Angaben) und 54.000 Euro (für Angaben über ganze Unternehmen). Zu diesen Kosten für die notwendigen Nachweise kommen noch die Kosten der Prüfstellen.

Nun ist es aber nicht so, dass das Unternehmen jetzt einen Haken an seine Umweltangabe setzen kann. Artikel 9 des von der EU-Kommission vorgelegten Entwurfs legt fest, dass die Informationen, die zur Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen herangezogen werden, spätestens nach 5 Jahren geprüft und aktualisiert werden müssen. Der bürokratische Prozess geht dann also von vorne los, nachdem überhaupt nicht klar ist, wie lange die „Erst-Verifizierung“ überhaupt dauern soll. Der Kommissionsentwurf sieht hier keine Fristen vor.

Darüber hinaus besagt der Vorschlag, dass eine Konformitätsbescheinigung einer Umweltangabe einer Bewertung durch nationale Behörden oder Gerichte, die die Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) durchsetzen, nicht vorgreift. Dies schafft Rechtsunsicherheit für die Unternehmen, da sie trotz Konformitätsbescheinigung mit unterschiedlichen Auslegungen und Bewertungen konfrontiert werden können.

Als kleines oder mittelständisches Unternehmen muss man sich also die Frage stellen: Lohnt es sich wirklich, diesen kostenintensiven und bürokratischen Aufwand zu betreiben, um in der kommerziellen Kommunikation mitzuteilen, dass man sich nachhaltig verhält? Zahlreiche Unternehmen werden sich dagegen entscheiden. Dies läuft den gesetzten Zielen des europäischen Green Deals zuwider und fördert nach Auffassung des ZAW sog. „Greenhushing“.

Die Position des ZAW zu einem Vorschlag für eine Richtlinie über
Umweltangaben


[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52023PC0166&from=EN

[2] Aus Angst vor erheblichen wirtschaftlichen Risiken, rechtlichen Konsequenzen oder bürokratischen Hürden verzichten Unternehmen darauf, werbliche Umweltangaben zu kommunizieren, obwohl sie sich nachhaltig verhalten.

[3] https://background.tagesspiegel.de/agrar-ernaehrung/greenhushing-ist-nichts-als-ein-schreckgespenst

12. November 2024:
Datenschutz durch Wettbewerb

Datum der Veranstaltung:
12. November 2024

Uhrzeit:
14:30 bis 17:00 Uhr mit anschließendem Get-Together

Ort:
House of Communication, Ziegelstraße 16, 10117 Berlin

Titel der Veranstaltung:
„Datenschutz durch Wettbewerb:
Digitalwirtschaft zwischen einseitiger Regelsetzungsmacht digitaler Gatekeeper und ausufernder politischer Datenschutzagenda“


In einer Diskussionsrunde mit namhaften Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft erwartet Sie ein spannender Austausch zu einem der drängendsten Themen der Digitalpolitik. Besonders hervorzuheben sind die Fachvorträge von Prof. Dr. Andree und Prof. Dr. Höppner, der zudem erstmals seinen neuesten Forschungsbericht „Impact of Digital Advertising on Privacy, Consumer Welfare and Media Plurality“ vorstellen wird. Diese Studie entsteht in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Skiera (Goethe-Universität) bietet zukunftsweisende Einblicke in die werbewirtschaftlichen Wechselwirkungen zwischen Datenschutz, Verbraucherwohl und Medienvielfalt.

Das Programm zur Veranstaltung können Sie hier runterladen.

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