11. Juni 2024:
Diskussionsrunde zur Umsetzung der KI-Regulierung in Deutschland

Nach langen und intensiven Verhandlungen hat die Europäische Union die KI-Verordnung auf den Weg gebracht. Zahlreiche Fragen müssen noch auf nationaler und europäischer Ebene geklärt werden, um eine innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten. Hier geht es insbesondere um die Ausgestaltung der Behördenstrukturen, die Konkretisierung der regulatorischen Anforderungen und die sinnvolle Verknüpfung mit bereits bestehenden Regelungen. Denn nur wenn der Rechtsrahmen den Unternehmen auch genügend Freiräume ermöglicht, werden sich Deutschland und Europa im Bereich KI neben den USA und China behaupten können.

Vor diesem Hintergrund werden führende deutsche Wirtschaftsverbände ihre wichtigsten Forderungen für eine innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung vorstellen. Wir laden Sie herzlich im Namen der teilnehmenden Verbände zu einer gemeinsamen Diskussionsrunde ein, um mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Bundestages darüber zu diskutieren.

Unsere Veranstaltung findet statt
am Dienstag, den 11. Juni 2024 von 12.00 bis 14.00 Uhr
Ort: Bundesverband deutscher Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin

Programm:

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung, möglichst bis zum 1. Juni 2024
Zur Anmeldung hier klicken

29. Mai 2024:
ZAW-Plenum der Werbung 2024: Mehr Marktwirtschaft wagen. Wirtschaftspolitik „Made in Germany“ für Europa.

Der ZAW lädt herzlich zum Plenum der Werbung 2024 ein:

Die Europäische Union steht für Frieden, Stabilität und demokratisch-rechtsstaatliche Werte – und für weitreichende Kompetenzen in der Wirtschaftspolitik. Wie geht es hier weiter? Mit „Regulatory Superpower“ bis ins Detail oder berechenbaren Vorgaben, die Verantwortung und Freiheit produktiv ausbalancieren? Mehr Marktwirtschaft oder Mission Economy? Worauf sollte sich die Gemeinschaft konzentrieren, was will die deutsche Europapolitik bewirken?

Diese Fragen wollen wir beim Plenum´24 diskutieren: Elf Tage vor der Europawahl, während sich die Branche in Multitransformation befindet und Unternehmen in angespannter konjunktureller Lage positive Rahmen- und faire Wettbewerbsbedingungen benötigen, um tragfähige Geschäftsmodelle, Innovationen und (Werbe-) Investitionen zu realisieren. Die Agenden der Politik für die nächsten fünf Jahre europäischer Gesetzgebung sind relevanter denn je: für Unternehmen, Beschäftigung und die Verfassung der Gesellschaft. In Deutschland und Europa.

Es diskutieren:

Emily May Büning
Politische Geschäftsführerin von Bündnis90/Die Grünen

Daniel Caspary, MdEP
Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament

Dr. Marie Agnes Strack-Zimmermann, MdB
Spitzenkandidatin der FDP zur Europawahl und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages

Andreas F. Schubert
Präsident des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft

Moderation: Isabelle Körner, n-tv, RTL

Mittwoch | 29. Mai 2024 | 11.00 – 12.30 Uhr
anschließend Mittagsempfang

Presseöffentliche Präsenzveranstaltung in der Hauptstadt-Repräsentanz von Bertelsmann, Unter den Linden 1, 10117 Berlin

Anmeldung

14. Mai 2024:
Forum Wirtschaft und Verbraucher — „Verbraucherschutz – Wettbewerb – Transformation | Wie gelingt der Ausgleich?“

Der ZAW lädt am 14. Mai 2024 gemeinsam mit dem BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., dem Markenverband e.V. und dem Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) ein, im Haus der Commerzbank (Pariser Platz 1, 10117 Berlin) von 15 bis 18.15 Uhr über aktuelle Themen der nationalen und europäischen Verbraucherpolitik diskutieren.

Zum Ende der EU-Legislaturperiode und kurz vor den anstehenden Europawahlen werden wir unter anderem über den Stand der Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel sprechen und einen Blick auf anstehende verbraucherpolitische Vorhaben auf europäischer und nationaler Ebene werfen. Außerdem werden wir uns mit den Plänen der Koalition zur Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschäftigen.

Wir freuen uns, dass wir für die Keynote den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann MdB, gewinnen konnten.

Das Forum Wirtschaft und Verbraucher 2024 wird in Präsenz stattfinden. Bitte melden Sie sich über den Link an. Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Hier finden Sie das komplette Programm.

Werbemarkt 2023 dank digitaler Erlöse im leichten Plus

ZAW-Marktprognose 2023 und Ausblick 2024: Potenzial für Wachstum, Gefahr durch Überregulierung und weitere Wettbewerbsverzerrungen

Die Werbewirtschaft in Deutschland wächst nach der Jahresendprognose des ZAW in 2023 auf 48,87 Mrd. Euro (+1,6 Prozent). Mit diesem vorläufigen Ergebnis lässt die Werbewirtschaft die Corona-Krisenjahre (2020: 44,86 Mrd. Euro; 2021: 47,34 Mrd. Euro) und das erste Kriegsjahr 2022 (48,09 Mrd. Euro) hinter sich und liegt über der Vor-Corona-Zeit (48,33 Mrd. Euro). Die Investitionen in Werbung steigen auf 37,07 Mrd. Euro (+2,5 Prozent), die Netto-Werbeeinnahmen der Medien auf 26,06 Mrd. Euro (+1,4 Prozent). Die endgültigen Daten wird der ZAW zusammen mit der ersten Jahresprognose 2024 im kommenden Frühjahr vorlegen.

Ausschlaggebend für die positive Entwicklung ist das überproportionale Wachstum der digitalen Werbung, das bei den vom ZAW erfassten digitalen Werbeträgern mit +5,4 Prozent deutlich über dem Gesamtmarkt (+1,4 Prozent) liegt. Fünf von 16 Werbeträgern schneiden im Vergleich zum Vorjahr schlechter ab, drei halten das Vorjahresniveau, acht Werbeträger – darunter der gesamte Digitalbereich – wachsen. Der Marktanteil der digitalen Werbung steigt auf 48 Prozent (2022: 46 Prozent). Innerhalb der digitalen Angebote wachsen die wenigen Plattformen stark überdurch-schnittlich und prägen das positive Bild des Sektors. Der ZAW und seine Mitglieder blicken besorgt auf die Entwicklung der Werbeträger- und Medienlandschaft in 2024: Im Vergleich zu 2023 eröffnen positive Konjunkturprognosen und Verbesserungen beim Verbrauchervertrauen aufgrund merklicher Lohnsteigerungen Potenziale. Belastungen durch drastische Werbeverbote und Behinderungen des Wettbewerbs im Digitalbereich können Chancen zunichtemachen und ganze Sektoren hart treffen.

Andreas F. Schubert, ZAW-Präsident: „Die Jahresbilanz ist branchenübergreifend zufriedenstellend. Die Widerstandskraft gegenüber dem hohen Kostendruck in 2023 und damit schwierigen Bedingungen für Werbeinvestitionen fällt aber unterschiedlich aus. Die Wettbewerbsfriktionen auf den digitalen Werbewachstumsmärkten wirken sich zudem immer stärker aus. Auch in 2024 wird die wirtschaftliche Gesamtlage angespannt sein. Die mit Werbeinvestitionen von Handel und Herstellern verbundene Rendite für die Gesamtwirtschaft und die Allgemeinheit – Stichwort: stabile Medienfinanzierung – braucht deshalb mehr denn je produktive Rahmenbedingungen: Bürokratieabbau und weniger Dirigismus für die Unternehmen gehören genauso dazu wie das Absehen von überbordenden Werbeverboten. Die ZAW-Trendbefragung belegt dies deutlich.“

Mit Blick auf die zweite große Herausforderung für die Branche betont Schubert: „Gestörte Wettbewerbsbedingungen bei der Digitalwerbung und einseitige Regelsetzungsmacht digitaler Gatekeeper lassen die Schere im Werbeträgermarkt immer weiter aufgehen. Ohne aktives Gegensteuern von Politik und Wettbewerbshütern bewegen wir uns auf Kipppunkte zu“.

Kernaussagen der ZAW-Trendumfrage

  • 50 Prozent der ZAW-Mitglieder befürchten Insolvenzen bei den ihnen angeschlossenen Unternehmen.
  • 67 Prozent erwarten Fusionen aufgrund des hohen wirtschaftlichen Drucks.
  • 72 Prozent sehen ein schlechtes Konsumklima gegeben, 6 Prozent stufen es sogar als sehr schlecht ein.
  • 56 Prozent der ZAW-Mitglieder stufen den Fachkräftemangel als groß bzw. sehr groß ein.
  • Nahezu die Hälfte der ZAW-Mitglieder sehen sich von den aktuellen Werbeverbotsplänen im Lebensmittelbereich sehr stark oder stark bedroht. 39 Prozent sehen hierdurch Arbeitsplätze gefährdet, 44 Prozent sehen die Gefährdung als wahrscheinlich an.
  • 61 Prozent erwarten für das erste Werbehalbjahr ein ähnliches Ergebnis wie 2023, 33 Prozent erwarten eine schwarze Null. Die Stimmungslage unter den ZAW-Mitgliedern bleibt angespannt: Auf die Frage „Wie beurteilen Sie die aktuelle Lage der Werbewirtschaft – wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich?“ lag der Wert mit 3,2 Punkten auf dem Niveau der Frühjahrsbefragung 2023. Vor allem der Wert von 2,5 Prozent für den politischen Teil der Frage zeigt die große Besorgnis der Branche.

Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz löst keine Probleme, es schafft neue

Der Referentenentwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) ist nach Auffassung von Expertinnen und Experten nicht nur verfassungs- und europarechtswidrig, sondern er basiert auf methodisch schwachen Studien, die keine wissenschaftliche Evidenz für eine Kausalität zwischen Werbung und der Übergewichtsentwicklung bei Kindern liefern. Das KLWG würde in der aktuellen Fassung zudem für erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Medien- und Werbewirtschaft sorgen. Zu diesem Urteil kamen renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen der Veranstaltung „Anspruch, Wirklichkeit und Folgen des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes“ vom Lebensmittelverband Deutschland und dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW).

In seiner Begrüßungsrede stellte Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands Deutschland, klar, dass die Lebensmittelwirtschaft bereit sei, den Kompromiss, der im Rahmen des Koalitionsvertrags gefunden wurde, mitzutragen. Dieser würde sich speziell auf Sendungen für unter 14-Jährige beziehen. Der aktuell vorliegende Entwurf gehe aber weit darüber hinaus, da er vor allem die Primetime im Blick habe, wenn die Hauptnutzer Erwachsene seien. Außerdem seien bis zu 80 Prozent aller Lebensmittel betroffen und würden damit als nicht gesundheitsförderlich diskreditiert, darunter Käse, viele vegetarische Ersatzprodukte, Wurst oder Fruchtjoghurt. Minhoff betonte, dass die Wirtschaft das Dialogangebot von Bundesminister Cem Özdemir aufgreifen würde, wenn das Ministerium zu einem ernsthaften und konstruktiven Dialog bereit sei.

Katharina Schüller, Geschäftsführerin der STAT-UP GmbH und Vorstandsmitglied der Deutschen Statistischen Gesellschaft, hatte sich die gängigen Studien angeschaut, die von Werbeverbotsbefürwortern immer wieder zitiert und als Beweis dafür herangezogen werden, warum Werbeverbote notwendig und zielführend seien. Ihr Fazit: „Keine dieser Studien befasst sich tatsächlich mit dem Einfluss von Werbekonsum auf Übergewicht.“ Außerdem seien sie methodisch schwach, d. h. es handelt sich um alltagsferne Experimente, zu kleine Stichproben, eine zu kurze Beobachtungsdauer und die Nichtberücksichtigung psychologischer Effekte. „Die Interpretation ist zudem häufig interessengeleitet bis grob falsch. Wenn die Politik evidenzbasiert agieren möchte, muss Evidenz aber auch geschaffen werden“, stellte Schüller klar.

Prof. Dr. Martin Burgi, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Umwelt- und Sozialrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München, analysierte den aktuellen Entwurf des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aus juristischer Sicht und konstatierte, dass dieser lediglich marginale Änderungen zu den Vorgängerversionen aufweise. „Deshalb“, so Burgi, „gelte auch weiterhin, dass das KLWG verfassungs- und europarechtswidrig sei“. Vieles sei zudem unscharf formuliert und ließe daher zu viel Interpretationsspielraum für die „Lebensmittelpolizei“, wie Burgi die Behörde betitelte, die die Einhaltung des KLWG sicherstellen müsste.

Das vorgezogene Fazit des Tages kam von Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics an der Heinrich-Heine-Universität, der mit Blick auf sein Gutachten aus ökonomischer Sicht, aber auch mit Blick auf die naturwissenschaftlichen und juristischen Bewertungen von Schüller und Burgi zusammenfasste: „Das KLWG löst keine Probleme, es schafft neue.“ Haucap meinte, es sei klar, dass das Gesetz eigentlich bewirken soll, dass Hersteller ihre Rezepturen so ändern, dass sie ihre Produkte wieder bewerben können. Denn mit den strengen Nährwertkriterien, die im Moment hinterlegt sind, würde ein erheblicher Teil der Werbeeinnahmen für private aber auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wegfallen. „Wir sprechen von Bruttowerbeverlusten zwischen zwei und drei Milliarden Euro – je nachdem, wie strikt das Werbeverbot ausgelegt würde. Das hätte einen erheblichen Einfluss auf die Medienvielfalt und die qualitative Berichterstattung“, befürchtete Haucap. Vor allem kleine Sendeanstalten hätten deshalb große Bedenken und Sorge vor der möglichen Umsetzung des KLWG.

Dr. Janosch A. Priebe, Neurowissenschaftler, Psychologe und Wissenschaftsblogger (@dr.JAP) schlug den größeren Bogen zur generellen Frage der Eigenverantwortung, Bevormundungspolitik und dem Unterschied zwischen Meinung und Ahnung. Gerade in den sozialen Netzwerken werde gerne mit Extremen gearbeitet, die wissenschaftlich nicht korrekt seien, zum Beispiel, dass Zucker süchtig mache. Diese Behauptung sei genauso nicht haltbar, wie die, dass Werbeverbote schlank machen würden. Für ihn müsse die Politik Leitplanken setzen und nicht überregulieren, denn „zwischen den Leitplanken muss noch Platz sein für die persönliche Verantwortung.“

Den Abschluss der Veranstaltung machte Katja Heintschel von Heinegg, Geschäftsführerin des ZAW. In ihrer Schlussbetrachtung stellte sie fest: „Die aktuellen Vorschläge für umfassende Werbeverbote überschreiten deutlich den im Koalitionsvertrag benannten Umfang und sind für die Werbewirtschaft nicht akzeptabel – ein Zusammenhang zwischen Werbung und kindlichem Übergewicht wird in keiner Studie nachgewiesen, der Kollateralschaden für die deutsche Medienindustrie aber wäre enorm, der Wettbewerb der Unternehmen um die besten Produkte würde verhindert. Evidenzbasierte Regulierung setzt eine ernsthafte Beschäftigung mit der vorliegenden oder eben auch nicht vorliegenden Evidenz voraus. Zu echten Lösungen und sinnvoller Regulierung sind wir immer gesprächsbereit. Verfassungs- und europarechtswidrige Gesetzentwürfe sind hingegen keine Diskussionsgrundlage.“