Die Werbewirtschaft begrüßt die Neuordnung der Werberegulierung für erlaubtes Glücksspiel

Neuer Glücksspielstaatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft

  • Der neue Glücksspielstaatsvertrag ermöglicht bessere Kanalisierung hin zu legalen und staatlich kontrollierten Angeboten durch Werbung.
  • Die Werbewirtschaft erwartet eine praktikable und ausgewogene Anwendung der neuen Werbebestimmungen durch die Glücksspielaufsicht.
  • Mit den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für Glücksspiele leistet die Werbewirtschaft auch zukünftig ihren Beitrag für eine verantwortungsvolle Bewerbung von Glücksspielangeboten.

Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) begrüßt das Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags und den damit einhergehenden Paradigmenwechsel bei den Vorgaben zur Bewerbung von legalen Glücksspielangeboten.

Im Glücksspielbereich gilt ab heute der Grundsatz, dass erlaubte Angebote effektiv beworben werden dürfen. Diese Grundentscheidung der Bundesländer wird sich auszahlen, wenn es darum geht, eine zentrale Zielsetzung des Staatsvertrags zu erreichen: Spieler in einen kontrollierten Markt mit Spielerschutz zu leiten.

Gesonderte Werbeerlaubnisse sind, wie vom ZAW seit langem gefordert, nunmehr nicht mehr erforderlich. Die Marktkommunikation ist zusammen mit der Erlaubnis zum Anbieten des Glücksspiels zulässig.

Der neue Rechtsrahmen für die Werbung muss nun angemessenen und praktikabel umgesetzt werden.  Die Vermeidung von Spielsucht, die Lenkung des Spieltriebs in überwachte Bahnen, die Schwarzmarkt- und Kriminalitätsbekämpfung und die Integrität des Sports werden durch den Staatsvertrag im Hinblick auf die Werbung gewährleistet. „Die Werbewirtschaft erwartet, dass Werbungtreibende und ihre Marktpartner den gesetzlichen Rahmen effektiv nutzen können. Das staatsvertraglich erwünschte Ziel der Kanalisierung hin zu legalen Angeboten bedingt die Anerkennung der Effekte von Werbung. Dies muss sich im konkreten Verwaltungshandeln der neu geschaffenen gemeinsamen Glücksspielaufsichtsbehörde widerspiegeln“, fasst Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer des ZAW, die Position des Verbands zusammen.

Der ZAW steht für den Dialog über eine zielorientierte Anwendung des staatsvertraglichen Werberegimes zur Verfügung. Mit den Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für Glückspiele und der Möglichkeit von Vorprüfungen geplanter Werbemaßnahmen leistet die Branche auch zukünftig ihren Beitrag für eine verantwortungsbewusste Bewerbung der lizenzierten Glücksspielangebote.