DVTM und ZAW erzielen Einvernehmen mit Schleswig-Holstein über Selbstregulierungsmodell für bundesweite TV-Werbung von in Schleswig-Holstein lizenzierten Online-Casinos

BERLIN, Die Selbstregulierung zur Sicherstellung einer verhältnismäßigen bundesweiten TV-Werbung für die von Schleswig-Holstein erlaubten Online Casinos kann starten.  Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein akzeptiert die vom Deutschen Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) und dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) entwickelten Regeln und den dazugehörigen Überprüfungsprozess.

„Die schleswig-holsteinische Glücksspielregulierung erlaubt die bundesweite Bewerbung der von dem Bundesland genehmigten Online-Casinos, um eine ausreichende Kanalisierung der zugelassenen Spieler aus Schleswig-Holstein zu bewirken. Die Werbung muss aber gleichermaßen verhältnismäßig wie auch angemessen zur regionalen Werbung vor Ort sein. Dafür steht der Selbstregulierungsmechanismus, und zwar auf transparenter und nachprüfbarer Basis“, resümiert Dr. Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer des ZAW.

Das von den Mitgliedern des DVTM getragene Verfahren konkretisiert das Erfordernis der Angemessenheit ihrer im bundesweit empfangbaren TV ausgestrahlten Werbung im Verhältnis zu der in regionalen Medien in Schleswig-Holstein ausgestrahlten Werbung. Die den Regeln zugrunde liegende Methodik und der dazugehörige Monitoringprozess schaffen für die Werbung in der föderalen Rundfunklandschaft berechenbare Verhältnisse mit denen den übereinstimmenden Zielsetzungen der Glücksspielregulierung Rechnung getragen wird.

Weiterführende Hinweise:

Für die in der Whitelist der Glücksspielaufsicht Schleswig-Holsteins aufgeführten erlaubten Angebote steht hiernach der folgende Werbeumfang im bundesweit empfangbaren TV zur Verfügung:

  • Bundesweite Werbung schalten nur diejenigen Lizenznehmer, die Werbung auch in regionalen Medien in Schleswig-Holstein ausstrahlen.
  • Die von dem einzelnen Lizenznehmer im bundesweit empfangbaren TV ausgestrahlte Werbung muss im Verhältnis zu der von diesem Lizenznehmer in regionalen Medien in Schleswig-Holstein ausgestrahlten Werbung für Online-Casinos angemessen sein. Angemessen bedeutet, dass die Anzahl der vom einzelnen Lizenznehmer im bundesweit empfangbaren TV ausgestrahlten Werbeminuten die Anzahl der von diesem Lizenznehmer in regionalen Medien in Schleswig-Holstein aufgewendeten Werbeminuten für Online-Casinos nicht übersteigen darf.
  • Die Gesamtzahl verfügbarer TV-Werbeminuten im bundesweiten TV (rund 2,9 Mio. Minuten) steht im Verhältnis zum Werbeminutenanteil für die nach der Gesetzeslage in Schleswig-Holstein erlaubten Angebote und wird darüber hinaus – nach dem Königsteiner Schlüssel – auf den Bevölkerungsanteil Schleswig-Holsteins reduziert. Sämtliche Angebote der Whitelist stehen hiernach gemeinsam im bundesweit empfangbaren TV pro Monat maximal 17.000 Minuten für die Bewerbung von Online-Casinos zur Verfügung.
  • Die Erfassung und Berechnung der Werbeminuten erfolgt auf Basis neutraler erhobener Mediadaten. Das hieraus resultierende Reporting steht der Glücksspielaufsicht in Schleswig-Holstein für die Ergreifung aufsichtsrechtlicher Schritte zur Verfügung.

Weitere InInformationen hierzu