EU-Ministerrat verabschiedet neue AVMD-Richtlinie: ZAW begrüßt Verzicht auf weitere Werbeverbote und mahnt Beachtung bei nationaler Umsetzung an

BERLIN, Der EU-Ministerrat hat nach dem EU-Parlament offiziell die überarbeitete AVMD-Richtlinie verabschiedet. Statt auf weitere gesetzliche Werberestriktionen setzt der europäische Gesetzgeber auf eine Stärkung der Institutionen der Werbeselbstregulierung und stellt damit entscheidende Weichen für die Sicherung der Angebotsvielfalt und der Finanzierungskraft der Medien. „Wir appellieren an die Bundesländer, die Entscheidung der EU-Institutionen gegen neue gesetzliche Werbeverbote im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinienvorgaben zu berücksichtigen und sich in gesetzgeberischer Zurückhaltung zu üben“, kommentiert Manfred Parteina, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft, die Verabschiedung der AVMD-Novelle.

Der ZAW hatte sich im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens stets für flexible und zukunftstaugliche Rahmenbedingungen für die Werbung eingesetzt. Kommerzielle Kommunikation ist ein wesentlicher Faktor für Innovation, Produktqualität und ein sachgerechtes Preisniveau – und sichert die Refinanzierungskraft der europäischen Medien und der Kreativwirtschaft.

Die in der überarbeiteten AVMD-Richtlinie angelegte Anerkennung und Stärkung von Maßnahmen der Werbeselbstregulierung sind nach Ansicht des ZAW der richtige Weg, um in einem dynamischen Wirtschaftsumfeld – ergänzend zu der Vielzahl bestehender gesetzlicher Werbevorgaben und Eingriffsmöglichkeiten – eine schnelle, effektive und flexible Reaktion auf aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Dies wird in Deutschland seit über 45 Jahren durch den Deutschen Werberat gewährleistet. Um das bewährte System der Werbeselbstregulierung in Deutschland nicht zu gefährden, gilt es, die insoweit durch die neue AVMD-Richtlinie aufgestellten strukturellen und inhaltlichen Anforderungen auf nationaler Ebene praxistauglich auszugestalten.

Hintergrund
Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag für eine überarbeitete AVMD-Richtlinie im Mai 2016 vorgelegt. Nach zweijährigen Verhandlungen hatten sich EU-Parlament, Kommission und Ministerrat bereits im Sommer 2018 auf die wesentlichen Kompromisse für eine Revision des Regelwerks geeignet. Nachdem das EU-Parlament diese bereits Anfang Oktober angenommen hatte, wurden die neuen Regeln am 6. November 2018 auch vom EU-Ministerrat offiziell verabschiedet. Nach dem Inkrafttreten der AVMD-Richtlinie – 20 Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union – haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.