Kein Steuerabzug bei grenzüberschreitenden Zahlungen für die Schaltung von Online-Werbung

BERLIN, Die heutige Bund-Länderabstimmung kommt zu dem Ergebnis, dass kein Steuerabzug nach dem Einkommensteuergesetz für grenzüberschreitende Zahlungen bei der Schaltung von Online-Werbung anfällt.

„Fachlich, steuer-, wirtschafts- und digitalpolitisch ist die Entscheidung vollkommen überzeugend – sie ist die einzig Richtige, um genau zu sein“, kommentiert der Geschäftsführer des ZAW, Dr. Bernd Nauen, den Beschluss. „Damit ist Deutschland bei der steuerpolitischen Debatte wieder auf der richtigen Spur und kann sich den komplexen Fragen auf der internationalen Ebene stellen“.   Der ZAW hatte sich umfassend zusammen mit seinen Mitgliedern der Thematik angenommen und gegenüber den Akteuren auf Bundes- und Länderebene dargelegt, dass eine Änderung der Verwaltungspraxis fachlich höchst angreifbar und hinsichtlich ihrer Folgen für inländische Unternehmen kontraproduktiv gewesen wäre.

Ein BMF-Schreiben, das im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird, folgt (in einigen Wochen).