Erfolgreiche Selbstregulierung auf europäischer Ebene: EDAA veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2020

Die European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA) hat ihren Tätigkeitsbericht 2020 veröffentlicht. Die Internetnutzung war im Corona-Jahr auf einem neuen Höchststand. Daher haben Datenschutz und Online Werbung für die Nutzer noch weiter an Relevanz gewonnen. Kernstück des Selbstregulierungsprogramms der EDAA sind das AdChoices-Symbol und die Consumer Choice Plattform, auf der Nutzer leicht verständliche Informationen über nutzungsbasierte Werbung finden und die Erfassung ihrer Daten durch einzelne Anbieter selbst steuern und beispielsweise auch deaktivieren können. Die Plattform ist in 33 Märkten und 27 verschiedenen Sprachen verfügbar und verzeichnet Besucherzahlen im zweistelligen Millionenbereich. In Deutschland wird die Plattform vom DDOW betrieben

Das Programm hat in der gesamten Branche an Akzeptanz und Zugkraft gewonnen. Ende 2020 nahmen 140 Unternehmen daran teil. Hunderte von Milliarden AdChoices-Symbole wurden ausgeliefert. Sensibilisierungskampagnen fanden für Verbraucher in 13 europäischen Märkten statt, in deren Rahmen über 935 Millionen Impressions ausgeliefert wurden.

Auch der ‚European Advertising Consumer Research Report 2021‘ zeigt, dass Verbraucherinformationen ankommen und Vertrauen für nutzungsbasierte Online-Werbung schaffen. Die EDAA strebt an, den Geltungsbereich und die Transparenzelemente des Programms zu erweitern.

Qualitätsjournalismus im Netz sehr gefragt – Werbung wichtigste Finanzierungsquelle

Laut der ZMG-Studie zum ‚Digitalen Journalismus‘ legt die deutsche Bevölkerung auch im Digitalen großen Wert auf Nachrichten aus allen Ressorts von Politik über Wissenschaft und Wirtschaft bis hin zur Kultur. Dabei ist ihnen quer durch alle Altersgruppen die Qualität der Informationen besonders wichtig, inhaltlich sind sie am meisten an regionalen Nachrichten interessiert. Trotz dieser positiven Einschätzung ist die Zahlungsbereitschaft der ab 14-Jährigen für Onlinejournalismus derzeit noch gering, weil ausreichend kostenlose Inhalte im Internet verfügbar und entsprechende Angebote zu teuer seien. Um in Deutschland also ein pluralistisches Medienangebot im Netz als journalistischen Gegenpol zu Nachrichten aus sozialen Medien aufrecht zu erhalten, ist bis auf Weiteres die (Mit-)Finanzierung durch Werbung – gerade im Wahljahr – ein Muss.

Europäische Kommission veröffentlicht Mitteilung über die digitalen Ziele der EU für 2030

Am 9. März hat die Europäische Kommission die Mitteilung „2030 Digital Compass: the European way for the Digital Decade“ veröffentlicht. Der digitale Kompass beinhaltet vier Schwerpunktthemen:

  1. Skills – Digital befähigte Bürgerinnen und Bürger und hoch qualifizierte digitale Fachkräfte
  2. Infrastructures – Sichere, leistungsfähige und tragfähige digitale Infrastrukturen
  3. Business – Digitaler Umbau der Unternehmen
  4. Government – Digitalisierung öffentlicher Dienste

Ziel ist die Weichenstellung für ein digitales und integratives Europa bis 2030, indem ein Rahmen für koordinierte digitale Investitionen zwischen den Mitgliedsstaaten geschaffen wird. Zu den übergreifenden Zielen gehören der Ausbau der europäischen Datenverarbeitung sowie Entwicklung und Einsatz innovativer digitaler Technologien als Beitrag zu den Zielen des Green Deal.

Für das dritte Quartal dieses Jahres plant die Kommission einen Legislativvorschlag für ein digitalpolitisches Programm mit konkreten Zielen für die vier Schwerpunktthemen des digitalen Kompasses. Eine gezielte Konsultation zu den Zielen und dem digitalen Kompass sowie eine offene Konsultation zu den digitalen Grundsätzen sind ebenfalls vorgesehen.

Einigung in Sachen faire Verbraucherverträge

Die Koalitionsfraktionen haben sich bei ihren Nachverhandlungen zum Regierungsentwurf ‚faire Verbraucherverträge‘ in einigen strittigen Punkten geeinigt. Der zuletzt unter anderem von den CDU-Abgeordneten Jan-Marco Luczak und Sebastian Steineke geforderte „Kündigungsbutton“ wurde in den Entwurf aufgenommen und soll zukünftig verpflichtend für online abgeschlossene Verträge eingeführt werden.

Bei Laufzeitvereinbarungen von Dauerschuldverhältnissen (Abonnements etc.) hat man sich darauf verständigt, dass Vertragslaufzeiten von zwei Jahren möglich bleiben, die automatische Vertragsverlängerung jedoch auf einen Monat begrenzt wird. Im Bereich Telefonwerbung steht eine endgültige Einigung noch aus. Der ZAW rechnet jedoch fest damit, dass die gefundene Lösung der Einführung eines Textformerfordernisses für Energielieferverträge beibehalten wird und es nicht zu einer Ausweitung der Bestätigungslösung kommt. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Datenschutzbehörden halten 46. EDSA-Plenarsitzung ab

Am 9. März hielt der Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA) seine 46. Plenarsitzung ab. Neben der Verabschiedung verschiedener Dokumente diskutierten die europäischen Datenschutzbehörden über die Angemessenheit des Datenschutzes im Vereinigten Königreich. Hintergrund ist das Verfahren zu Übermittlungen personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich.

Zum Entwurf der E-Privacy-Verordnung begrüßte der EDSA die Einigung über das Verhandlungsmandat durch den Rat und betonte, dass die für die Durchsetzung der DSGVO zuständigen nationalen Behörden auch mit der Aufsicht über die Datenschutzbestimmungen betraut werden sollten, um eine harmonisierte Auslegung und Durchsetzung sicherzustellen.

Schließlich nahm der EDSA eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zum vorgeschlagenen Data Governance Act an, in der sie die Mitgesetzgeber auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass die künftige Verordnung vollständig mit dem EU-Recht in Einklang steht.