Schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfe für Unternehmen tatsächlich ermöglichen

Zahlreiche Verbände der deutschen Wirtschaft haben gemeinsam an die Bundesregierung und Finanzpolitiker appelliert, um den Unternehmen schnell und unbürokratische Instrumente zur Bewältigung der Krise an die Hand zu geben. Zentrale Forderungen für das in Beratung befindliche Corona-Steuerhilfegesetz: Neben der Rücknahme der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge insbesondere eine Verbesserung der Verlustverrechnung und die Einführung einer steuerfreien Corona-Rücklage. Dies ist steuerpolitisch sinnvoll und marktwirtschaftlich sauber, weil so die dringend benötigte Liquidität in den gesunden Unternehmen sämtlicher betroffener Branchen gehalten werden kann – auf Basis von bereits versteuerten Gewinnen. Die auf untergesetzlicher Ebene (BMF-Schreiben vom 24. April 2020) geschaffene Möglichkeit, einen vorgezogenen pauschalen Verlustrücktrag geltend zu machen, reicht hierfür nicht aus, wie die Verbändeallianz dargelegt hat. Ein Sprecher des ZAW, der das Verbändeschreiben mitinitiiert hat, fasst zusammen: „Die bislang ergriffenen Maßnahmen sind nicht krisenadäquat. Angesichts der voraussichtlichen Verluste der Unternehmen in zweistelliger Millionenhöhe bedeuten sie bei hohem bürokratischen Aufwand nur einen Tropfen auf dem heißen Stein. Hier muss nachgebessert werden, um die vom BMF ausgerufene schnelle und unbürokratische Hilfe tatsächlich ins Werk zusetzen“.

Gemeinsames Verbändeschreiben