TTDSG: Das Gesetz bedeutet bei zentralen Fragen keinen Schritt nach vorne. Es ist ein fataler Schritt in die falsche Richtung.
Zur Beschlussfassung des Bundestags am 20. Mai 2021 über den Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG)
Das TTDSG sieht eine Rechtsverordnung der Bundesregierung vor, die es sogenannten Einwilligungsmanagern ermöglichen würde, die Beziehung zwischen Internetangeboten und Nutzern vollständig zu übernehmen. Nach Ansicht des ZAW ist es nicht nachvollziehbar, jeder Webseite die Datenverarbeitung ohne Einwilligung der Nutzer mit dem Gesetz zu verbieten und zugleich für die nach dem TTDSG zu erlassene Verordnung festzulegen, dass Einwilligungen von Webseiten faktisch nicht mehr abgefragt und erteilte Einwilligungen nicht mehr genutzt werden können. Eine solche Verordnung ist für Webseiten weder fair noch praktikabel und missachtet die Nutzerautonomie. Die tragfähige werbewirtschaftliche Refinanzierung digitaler Medien in Deutschland wird mit Inkrafttreten des TTDSG hochgradig gefährdet. Der ZAW setzt darauf, dass der Bundesrat Verantwortung übernimmt und das auch europarechtlich und verfassungsrechtlich fragwürdige Gesetz so nicht akzeptiert und sachgerechte Nachbesserungen einfordert.