ZAW zur Abstimmung über die Vorschläge zur E-Privacy-Verordnung

BERLIN, Das Abstimmungsergebnis belegt, dass sich die Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, mit unausgereiften Vorschlägen zum Datenschutz nicht zufriedengeben. In wirtschafts- und datenpolitscher Hinsicht ist es verantwortungsbewusst und vorausschauend kein grünes Licht für Trilogverhandlungen zur E-Privacy-Verordnung auf Basis der Vorschläge zu geben.

„Gute europäische Gesetzgebung kann nicht darin bestehen, ohne Not die marktdominanten Plattformen einseitig zu stärken, ihren Datenreichtum weiter zu mehren und zugleich die digitalen Geschäftsmodelle und Zukunftschancen der klaren Mehrheit der Unternehmen in Europa substantiell zu gefährden“, so Bernd Nauen, Geschäftsführer des ZAW.

Die neue EU-Kommission sollte aus der Tatsache, dass es bei den Mitgliedstaaten hierfür keine Mehrheit gibt, die richtigen Schlüsse ziehen. Wenn eine sektorale Regulierung für erforderlich gehalten wird, bedarf es eines konstruktiven Neustarts im Sinne einer daten- und wettbewerbspolitisch ausgewogenen Regulierung. Die Anwendungserfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung könnten dabei berücksichtigt werden.

„Die Datenschutzgrundverordnung erfasst die Regelungsmaterie einer E-Privacy-Verordnung in Bezug auf Internetangebote bereits vollständig. Deshalb ist der Beschluss auch keine Niederlage für den Datenschutz in Europa“, so Nauen weiter.

Zum Hintergrund

Im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten wurde über den von finnischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Entwurf für eine E-Privacy-Verordnung abgestimmt, um diesen (Anfang Dezember) als sogenannten gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rats zu übernehmen und auf dieser Basis in Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament einzutreten. Der Vorschlag verfehlte die hierzu erforderliche Mehrheit deutlich.