Verbände fordern: Verbandsklagerecht effektiv, sachgerecht und angemessen gestalten

14 Verbände der deutschen Wirtschaft legen gemeinsam ein Konzept zu einer juristisch tragfähigen Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zum Verbandsklagerecht in nationales Recht vor, das internationale Erfahrungen mit Sammelklagen berücksichtigt.

Im Auftrag von 14 Verbänden der deutschen Wirtschaft hat Professor Dr. Alexander Bruns, LL.M. (Duke University) von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ein Gutachten zur Umsetzung der Richtlinie erarbeitet und die Ergebnisse heute in Berlin vorgestellt. Dabei wies Bruns darauf hin, dass sein Vorschlag einen Interessenausgleich darstelle, der neben den berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Interessen der Unternehmen und das der Allgemeinheit an einer funktionsfähigen Justiz angemessen berücksichtige. „Es ging mir und den auftraggebenden Wirtschaftsverbänden nicht zuletzt auch darum, die Vorgaben der Richtlinie systematisch in das bestehende deutsche Zivilprozessrecht einzufügen“, beschreibt Bruns seinen Arbeitsauftrag. Daraus folgend gewährleiste sein Vorschlag die Beachtung folgender Eckpunkte:

  • Kostenrechtliches Unterliegensprinzip („loser-pays-Prinzip“),
  • Prozessuale Waffengleichheit,
  • Verfahrensfairness,
  • Verhinderung von Rechtsmissbrauch.

„Mein Vorschlag basiert auf einer Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben, berücksichtigt die internationalen Erfahrungen mit Sammelklagen und gewährleistet damit eine Rechtsetzung mit Augenmaß“, resümiert Bruns.

Das Verbandsklagerecht ist ein Mittel zur effektiven und für die Kläger kostengünstigen Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Unternehmen. Die „Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedstaaten erstmals zur Einführung nationaler und grenzüberschreitender Verbandsklagen. Die Richtlinie, die bis Ende 2022 in nationales Recht umzusetzen ist, lässt den EU-Mitgliedstaaten einen weiten Spielraum bei der Umsetzung, weil sie tiefgreifende Einwirkungen auf nationales Zivilprozessrecht bewirkt.

Aus Sicht der deutschen Wirtschaft stellen die Vorschläge eine effektive, sachgerechte und angemessene Umsetzung der Richtlinie sicher. Die beteiligten Verbände fordern die Politik auf, diese in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

Eine Aufzeichnung der Vorstellung des Rechtsgutachtens finden Sie hier.

Das Gutachten wurde im Auftrag der folgenden Verbände erstellt:

Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Bundesverband deutscher Banken (BdB)

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Handelsverband Deutschland (HDE)

Markenverband

Verband der Privaten Bausparkassen

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW)

Statement zur Bundestagswahl 2021

Ziele jeder Bundesregierung – unabhängig von der endgültigen Konstellation – müssen eine starke Wirtschaft, sichere Arbeitsplätze und gesellschaftlicher Zusammenhalt sein. Es sind die Unternehmen in Deutschland, die die im Wahlkampf herausgestellten Transformationsprozesse von der Digitalisierung bis zur Nachhaltigkeit tragen. Werbungtreibende, Medien, Agenturen und Marktforschung benötigen hierfür mehr denn je positive werbewirtschaftliche Rahmenbedingungen.

ZAW-Präsident Andreas F. Schubert appelliert an die Parteien im Vorfeld der anstehenden Verhandlungen: „Treiber von Innovationen, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind in einer Marktwirtschaft nicht Verbote, sondern erfolgreiche Unternehmen. Werbung finanziert zudem Medien und ist Garant für Meinungsvielfalt und Qualitätsjournalismus. Diesen Public Value müssen wir erhalten und stärken.“

Rückkehr zu Vorkrisenniveau: Jobangebote in der Werbung steigen zweistellig – weiterhin positive Entwicklung ist dennoch kein Selbstläufer

ZAW-Stellenanalyse – Halbjahresbilanz 2021

Die Trendanalyse des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft ZAW zeigt einen fast 60-prozentigen Anstieg der Jobangebote in der Werbebranche während der ersten sechs Monaten des Jahres 2021. Der Nachholbedarf nach der Corona-Pandemie ist groß, die Mitarbeitersuche erreicht das Vorkrisenniveau, während gleichzeitig die Arbeitslosenzahlen in der Branche überdurchschnittlich sinken. ZAW-Präsident Andreas F. Schubert weist dennoch auf Unsicherheiten für die Branche aufgrund weiterer Regulierungspläne sowie auf die noch nicht ausgestandene Pandemie hin.

Die Stellenangebotsanalyse des ZAW weist ein Plus von 57 Prozent für das erste Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aus. Bereits die ersten Monate 2021 zeigen ein zweistelliges Plus mit Werten wie +26 Prozent für Januar, +15% für Februar sowie +10% für März. Diese positive Entwicklung steigerte sich im 2. Quartal, so dass ein Plus von fast 60 Prozent für den Arbeitsmarkt der Werbung im 1. Halbjahr 2021 vorliegt. Besonders gefragt waren Marketingspezialisten (+92 Prozent), Art Directoren (+93%), Texter (+125%) und Marktforscher (+317%).

„Der Fachkräftemangel war auch zu Pandemie-Zeiten eines der größten Wachstumshemmnisse der Agenturbranche. Er verstärkt sich nun weiter, da die Auftragslage wieder anzieht. Gefragt sind derzeit Talente für fast alle Agenturbereiche sowie Experten für digitale Transformation und Online-Kommunikation”, kommentiert GWA-Präsident Benjamin Minack die Situation.

Arbeitslosenzahlen der Werbebranche sinken über Durchschnitt

Die Daten der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich ‚Werbung und Marketing‘ stimmen mit den Ergebnissen der ZAW-Stellenangebotsanalyse überein. Wies der Juni 2020 pandemiebedingt noch eine zweistellige Zunahme der Arbeitslosendaten von +39,6 Prozent aus, sanken die Zahlen im Juni 2021 deutlich um 12,4%. Damit ging die Arbeitslosenquote der Werbebranche stärker zurück als die durchschnittlichen Arbeitslosenzahlen insgesamt: Letztere sanken im Vorjahresvergleich nur um 0,5 Prozentpunkte.

Weitere wirtschaftliche Entwicklung ist (noch) kein Selbstläufer

„Die positive Entwicklung des 1. Halbjahres auf dem Arbeitsmarkt der Werbung ist erfreulich. Sie korrespondiert mit den bisher guten Konjunkturdaten. Mit Blick auf den Stand der Impfraten und bei wieder steigenden Inzidenzen ist jedoch Vorsicht geboten: Wir sind noch nicht über den Berg. Bereits die Juli-Daten für Konsumklima- und Konjunkturentwicklung, die schlechter ausgefallen sind als die Juni-Daten, deuten darauf hin, dass die verbesserte wirtschaftliche Entwicklung, von der der Arbeitsmarkt abhängt, noch kein Selbstläufer ist. Dazu kommen die anstehende Bundestagswahl und die nachfolgenden Koalitionsverhandlungen, die einen längeren politischen Stillstand bedeuten könnten. Ideologische Pläne in Richtung von Werbeverboten existieren, europäische Regulierungspläne laufen weiter und dieser Mix aus Unsicherheiten und Unabwägbarkeiten könnte die bisher guten Daten der Werbewirtschaft in der 2. Jahreshälfte 2021 ausbremsen. Dennoch bleiben wir optimistisch und halten weiter an unserer Mai-Prognose von 5-10 Prozent Wachstum für den Werbemarkt in 2021 fest und hoffen in der Folge auf weiterhin positive Arbeitsmarktzahlen“, analysiert ZAW-Präsident Andreas F. Schubert die Situation.

ZAW-Trendanalyse im Detail

Klassische Agenturberufe wie Art Director (+93 Prozent), Texter (+125%) oder Grafiker und Mediendesigner (+74%) sind stark nachgefragt. Jobangebote, die überwiegend von werbenden Unternehmen geschaltet werden, wie beispielsweise Marketingspezialisten, sind ebenfalls zweistellig gestiegen (+92%), bei den Medien sind es die Mediaexperten (+77%). Marktforscher wurden mit +317 Prozent überdurchschnittlich nachgefragt: in erster Linie von Agenturen, aber auch von werbenden Unternehmen. Insgesamt wurden laut ZAW-Trendanalyse 4.041 neue Mitarbeiter im 1. Halbjahr 2021 zu 2.582 im Vorjahreszeitraum gesucht. Damit erreicht die Nachfrage in 2021 fast wieder das Vorkrisenniveau wie die Daten von 2019 zeigen: 4.168 Jobangebote wurden im 1. Halbjahr 2019 veröffentlicht.

Der Anteil der Agenturen an den Stellenofferten der Werbung erreichte im 1. Halbjahr 2021 mit 55 Prozent den Anteil des Vorjahreszeitraums, der Anteil der werbenden Unternehmen stieg um einen Prozentpunkt auf 35 Prozent – Handel und Personal-Dienstleister suchten bei den werbenden Unternehmen die meisten neuen Mitarbeiter – während der Medienanteil leicht um einen Prozentpunkt auf zehn sank.

Bettina Klumpe, Geschäftsführerin des ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute, zur Lage: „Praktisch alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie getroffen, so auch die Markt- und Sozialforschungsbranche. Im April 2020 berichteten 84 Prozent der ADM-Mitglieder, dass der Umsatz im zweiten Quartal um durchschnittlich 41 Prozent eingebrochen war. 19 Prozent glaubten, dass ihre Bargeldreserven nicht länger als acht Wochen reichen würden, während weitere 11 Prozent davon ausgingen, noch bis zu drei Monate über die Runden zu kommen. Im Klartext: Im April 2020 befürchtete die Branche eine Insolvenzwelle. Zum Glück kam es anders. Inzwischen blickt die Branche wieder zuversichtlicher in die Zukunft. Der Anstieg der Stellenausschreibungen ist ein starker Indikator dafür und liegt im ersten Halbjahr 2021 sogar leicht über Vor-Corona-Niveau. Ein deutlich positives Zeichen.“

DSA & DMA – IMCO-Ausschuss veröffentlicht Berichtsentwürfe

Am 1. Juni 2021 hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) seinen Berichtsentwurf zum Digital Service Act (DSA) veröffentlicht. Die Berichterstatterin Christel Schaldemose MdEP (S&D, Dänemark) ist der Meinung, dass ein aktualisierter Rechtsrahmen notwendig sei, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und um einen sichereren digitalen Raum für die Nutzer zu gewährleisten. In Bezug auf Online-Werbung müssen nach Ansicht der Berichterstatterin noch Fragen im Zusammenhang mit zielgruppenbasierter Werbung (targeted advertising) geklärt werden. Der Bericht schlägt einen weiteren Artikel im Gesetz vor, der es Nutzern ermöglichen würde Online-Plattformen ohne datenbasierte Werbung zu nutzen. Die Berichterstatterin schlägt außerdem vor, den Geltungsbereich der Transparenzanforderungen für Online-Werbung auf alle Vermittlungsdienste auszuweiten.

Am 21. Juni veranstaltete der IMCO-Ausschuss eine Diskussion über seinen Berichtsentwurf zum Vorschlag für den DSA. Die IMCO-Berichterstatterin regte Änderungen in drei Bereichen an: Verbraucherschutz, Online-Werbung und Transparenz von Algorithmen. Für Online-Werbung forderte Schaldemose strengere Regeln. Mit Blick auf Algorithmen forderte Schaldemose, Empfehlungsdienste, die auf Nutzer-Profiling basieren, standardmäßig auszuschalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass keine Dark Pattern zum Einsatz kommen. Sie empfahl der Kommission, zu prüfen, wie Algorithmen die Grundrechte beeinflussen.

Arba Kokalari MdEP (EVP) wandte ein, dass Maßnahmen zur Abschaltung gezielter Werbung sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen schädlich wären. Alexandra Geese MdEP (Grüne) begrüßte ein Verbot von in ihren Worten „überwachungsbasierter“ Werbung (‘surveillance-based’ advertising) und schlug vor, diese standardmäßig abzuschalten. Sie sagte, dass die zunehmenden Fälle von politischer Desinformation ein sinnvolles System der Aufsicht erforderten, um sicherzustellen, dass die Verordnung richtig durchgesetzt werde.

Der ZAW sieht insbesondere die zur Einschränkung datenbasierter Werbung kritisch. Sie passen nicht zur Zielsetzung des DSA und der europäischen Daten(schutz)politik und -regulierung. Wirtschafts- und medienpolitisch hätten entsprechende Regelungen fatale Folgen, insbesondere kleinere und mittelständische Internetangebot würden hierdurch beeinträchtigt, während die bereits heute oftmals marktbeherrschenden Plattformen auch auf dieser Basis den Markt für Online-Werbung beherrschen könnten.

ZAW weist auf erforderliche Ergänzungen beim IMCO-Berichtsentwurf zum DMA hin

Am 4. Juni 2021 hat der Berichterstatter im IMCO-Ausschuss, Andreas Schwab (EVP), seinen Berichtsentwurf zum Digital Markets Act (DMA) veröffentlicht. Der ZAW hat gegenüber dem federführenden Ausschuss darauf verwiesen, dass weitergehende Ergänzungen als die vom Berichterstatter initial vorgeschlagen erforderlich seien, um das europäische Wettbewerbsrecht fit für den Schutz des Wettbewerbs auf digitalen Werbemärkten zu machen. Es bleibt abzuwarten, ob dem bei der für Ende des Jahres erwarteten Abstimmung im Ausschuss Rechnung getragen wird.

Europäische Datenschutzbehörden halten 50. EDSA-Plenarsitzung ab

Am 18. Juni 2021 hielt der Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA) seine 50. Plenarsitzung ab. Dort verabschiedeten die Datenschutzbehörden die endgültige Fassung der Empfehlungen für Maßnahmen zur Ergänzung von Übermittlungsinstrumenten, um die Einhaltung des EU-Schutzniveaus für personenbezogene Daten zu gewährleisten. Dies wurde auf Grund des Ende 2020 vom EuGH gesprochenen Schrems-II-Urteil notwendig. Die Leitlinien helfen Exporteuren, Drittländer zu bewerten und zu beurteilen, ob ergänzende Maßnahmen notwendig sind. Der EDSA untersuchte die Praktiken von Drittlandsbehörden, um zu beurteilen, ob die Gesetzgebung sich auf die Wirksamkeit des Art. 46 der DSGVO auswirkt, der sich auf den Bereich Datenübermittlung bezieht.

Der EDSA nahm außerdem eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag für eine neue KI-Verordnung an.